Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Der Standard wirkt zudem positiv auf den Preiswettbewerb. Da er alle auf dem Markt<br />
versicherbaren Großrisiken des <strong>Verbraucher</strong>s umfasst (und umfassen muss), kommt<br />
es zu einem Preiswettbewerb <strong>der</strong>jenigen Versicherungsprodukte, <strong>der</strong>en Versicherungsschutz<br />
identisch und damit ganz einfach zu vergleichen ist.<br />
<strong>Die</strong> Standards bieten noch einen weiteren Vorteil: Werden sie branchenweit zur<br />
üblichen Grundlage für Versicherungsverträge, brauchen Kunden nicht mehr nach<br />
abwegigen o<strong>der</strong> unerwarteten Deckungslücken zu fahnden (etwa das Krankenhaustagegeld<br />
in <strong>der</strong> Unfallversicherung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einschluss deliktsunfähiger Kin<strong>der</strong> in die<br />
Privathaftpflichtpolice).<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/861/3/14/index.html (VVG-Reform)<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/798/3/14/index.html (Vermittlerrichtlinie)<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/mediapics/empfehlungen_reisekrankenversicherung_11_08_2006.pdf<br />
(Mindeststandards)<br />
Anlegerschutz:<br />
Grauer Kapitalmarkt bleibt außen vor<br />
Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband hat sich intensiv mit dem Anfang 2007 vom<br />
Bundesfinanzministerium vorgestellten Entwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes<br />
auseinan<strong>der</strong>gesetzt. Lei<strong>der</strong> sind seit <strong>der</strong> Vorlage des ersten Referentenentwurfs<br />
inzwischen fast alle Regelungen für einen besseren Anlegerschutz wie<strong>der</strong><br />
zurückgenommen worden. Immerhin: Der Entwurf verbietet allen in Deutschland angebotenen<br />
Fonds die vollständige Erhebung von Provisionen am Anfang <strong>der</strong> Vertragslaufzeit.<br />
<strong>Die</strong>ses generelle Verbot <strong>der</strong> sogenannten Zillmerung ist eine Kernfor<strong>der</strong>ung<br />
des <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverbandes. Das Zillmerungsverbot schützt Anleger vor<br />
aggressiven Vertriebspraktiken und den damit einhergehenden Kapitalverlusten.<br />
<strong>Die</strong> EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID), die sich ebenfalls mit dem Anlegerschutz befasst,<br />
hinterlässt hingegen in <strong>der</strong> nationalen Umsetzung deutliche Schutzlücken. Kernpunkt<br />
unserer auch von zahlreichen Branchenvertretern geteilten Kritik sind die geplanten<br />
Son<strong>der</strong>regeln für geschlossene Fonds und freie Fondsvermittler. Sie bleiben vom<br />
Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. <strong>Die</strong>se Ausnahmen verzerren den Wett-<br />
Finanzdienstleistungen<br />
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