Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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<strong>Die</strong> Neuregelungen in <strong>der</strong> Messgeräterichtlinie bringen auch Unsicherheit für die Vollzugsbehörden.<br />
So besteht beispielsweise bei den Eichämtern die Befürchtung, dass<br />
Manipulationen an Tankwagen nicht mehr wie bisher beanstandet werden können, da<br />
wichtige Bestimmungen <strong>der</strong> Physikalisch-Technischen Bundesanstalt wegfallen. <strong>Die</strong>se<br />
hatten bisher Manipulationen bereits bei <strong>der</strong> Bauartzulassung <strong>der</strong> Geräte verhin<strong>der</strong>t.<br />
Darüber hinaus gibt es Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums und <strong>der</strong> Wirtschaftsministerien<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, das Mess- und Eichwesen nahezu völlig zu privatisieren.<br />
Nach Auffassung des <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverbands werden ein sinkendes<br />
Schutzniveau und versteckte Kostensteigerungen die Folge sein.<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/730/index.html<br />
Unterfüllungen:<br />
Gesamtwirtschaftliche Fehlsteuerung<br />
In vielen Produkten ist weniger drin, als auf <strong>der</strong> Verpackung o<strong>der</strong> dem Behältnis steht.<br />
Unterfüllungen bei Fertigpackungen führen von Jahr zu Jahr allein bei Lebensmitteln<br />
zu ungerechtfertigten Unternehmensgewinnen in mindestens dreistelliger Millionenhöhe<br />
zu Lasten <strong>der</strong> Konsumenten, ohne dass <strong>der</strong> Öffentlichkeit Ross und Reiter<br />
bekannt werden. Und das, obwohl die Behörden sehr wohl wissen, welche Anbieter<br />
zu wenig abfüllen. Dennoch teilen sie dies unter Verweis auf angebliche Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse meist nicht mit. Ein Meilenstein ist daher ein Urteil des Verwaltungsgerichts<br />
Berlin vom Mai 2006, demzufolge dem <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband<br />
Auskunft über konkrete Beanstandungsfälle bei den Füllmengenkontrollen<br />
durch das Eichamt erteilt werden muss.<br />
(Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10.05.2006, VG 2 A 72.04)<br />
Auf europäischer und nationaler Ebene hat <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband<br />
wie<strong>der</strong>holt ein Gesetzgebungsvorhaben kritisiert, dass den Herstellern bei <strong>der</strong> Füllmenge<br />
von Fertigpackungen demnächst völlig freie Hand lässt. Bislang sorgen feste<br />
Verpackungsgrößen dafür, dass <strong>Verbraucher</strong> im Supermarkt unterschiedliche Größen<br />
klar voneinan<strong>der</strong> abgrenzen können. <strong>Die</strong>s schafft Preistransparenz und schützt <strong>Verbraucher</strong><br />
vor Fehlkäufen. Problematisch auch die Praxis zahlreicher Hersteller, den Inhalt<br />
Handel, Recht und Telekommunikation<br />
„Mogelpackungen“: weniger drin,<br />
gleicher Preis<br />
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