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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Handel, Recht und Telekommunikation<br />

52<br />

Telekommunikation:<br />

Regulierungsferien und unzureichen<strong>der</strong> Schutz vor Telefonmissbrauch<br />

Fast zwei Jahre nach Vorlage des ersten Gesetzesentwurfs ist im Februar 2007 das Telekommunikationsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

in Kraft getreten. Aus Sicht des <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverbands greift auch diese neuerliche Gesetzesän<strong>der</strong>ung zu kurz – dies gilt<br />

umso mehr, als die Bundesregierung mit dem Ziel eines wirksameren <strong>Verbraucher</strong>schutzes<br />

angetreten war.<br />

Hauptauslöser für die aktuelle Revision war <strong>der</strong> anhaltende Missbrauch mit teuren<br />

Bezahl-Nummern im Mobilfunk- und Festnetz, die häufig für den Abruf von Klingeltönen,<br />

Lifechat-Abos, Flirt-Angeboten o<strong>der</strong> für Gewinnspiele eingesetzt werden. Das<br />

Gesetz sieht hier künftig eine vorherige Preisansage o<strong>der</strong> eine Preisanzeige (bei nicht<br />

sprachgestützten <strong>Die</strong>nsten) vor. <strong>Die</strong> Preisinformation ist in Zukunft ab einem Preis von<br />

2,00 Euro pro Minute o<strong>der</strong> bei zeitunabhängigen <strong>Die</strong>nsten pro Inanspruchnahme zu<br />

geben. Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband hatte sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens<br />

hingegen für eine Preisinformationspflicht bereits ab 1,00 Euro pro Minute<br />

ausgesprochen. Tatsächlich liegt die vom Gesetzgeber letztlich beschlossene Auslöseschwelle<br />

deutlich über dem marktüblichen Preisniveau. <strong>Die</strong>s bedeutet konkret: <strong>Die</strong><br />

Preisinformationspflicht wird vermutlich weitgehend ins Leere laufen.<br />

Nicht an<strong>der</strong>s sieht es bei den sogenannten Premiumdiensten über 0900er-Nummern<br />

aus: <strong>Die</strong> jetzt festgelegte Preisobergrenze von drei Euro pro Minute für zeitlich tarifierte<br />

Premiumdienste im Festnetz und im Mobilfunk bietet auch in Zukunft einen weiten<br />

Spielraum für übermäßig hohe Telefonkosten. Im Einklang mit <strong>der</strong> aktuellen Regelung<br />

können bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Trennung <strong>der</strong> Verbindung nach 60 Minuten<br />

bis zu 180 Euro fällig werden.<br />

Bedauerlich ist weiterhin, dass sich <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht entschließen konnte, allen<br />

Call-by-Call Anbietern eine verbindliche Vorab-Preisinformation aufzuerlegen und damit<br />

den <strong>Verbraucher</strong>n eine Kontrolle <strong>der</strong> in Zeitungen, Zeitschriften o<strong>der</strong> im Internet veröffentlichten<br />

Tarifinformationen zu ermöglichen. Immer wie<strong>der</strong> werden von einzelnen<br />

Anbietern Tarife kurzfristig erheblich verteuert, ohne dass die <strong>Verbraucher</strong> die Chance<br />

haben, die ursprünglich angegebenen Preise kontrollieren zu können.

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