Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Handel, Recht und Telekommunikation<br />
52<br />
Telekommunikation:<br />
Regulierungsferien und unzureichen<strong>der</strong> Schutz vor Telefonmissbrauch<br />
Fast zwei Jahre nach Vorlage des ersten Gesetzesentwurfs ist im Februar 2007 das Telekommunikationsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
in Kraft getreten. Aus Sicht des <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverbands greift auch diese neuerliche Gesetzesän<strong>der</strong>ung zu kurz – dies gilt<br />
umso mehr, als die Bundesregierung mit dem Ziel eines wirksameren <strong>Verbraucher</strong>schutzes<br />
angetreten war.<br />
Hauptauslöser für die aktuelle Revision war <strong>der</strong> anhaltende Missbrauch mit teuren<br />
Bezahl-Nummern im Mobilfunk- und Festnetz, die häufig für den Abruf von Klingeltönen,<br />
Lifechat-Abos, Flirt-Angeboten o<strong>der</strong> für Gewinnspiele eingesetzt werden. Das<br />
Gesetz sieht hier künftig eine vorherige Preisansage o<strong>der</strong> eine Preisanzeige (bei nicht<br />
sprachgestützten <strong>Die</strong>nsten) vor. <strong>Die</strong> Preisinformation ist in Zukunft ab einem Preis von<br />
2,00 Euro pro Minute o<strong>der</strong> bei zeitunabhängigen <strong>Die</strong>nsten pro Inanspruchnahme zu<br />
geben. Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband hatte sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens<br />
hingegen für eine Preisinformationspflicht bereits ab 1,00 Euro pro Minute<br />
ausgesprochen. Tatsächlich liegt die vom Gesetzgeber letztlich beschlossene Auslöseschwelle<br />
deutlich über dem marktüblichen Preisniveau. <strong>Die</strong>s bedeutet konkret: <strong>Die</strong><br />
Preisinformationspflicht wird vermutlich weitgehend ins Leere laufen.<br />
Nicht an<strong>der</strong>s sieht es bei den sogenannten Premiumdiensten über 0900er-Nummern<br />
aus: <strong>Die</strong> jetzt festgelegte Preisobergrenze von drei Euro pro Minute für zeitlich tarifierte<br />
Premiumdienste im Festnetz und im Mobilfunk bietet auch in Zukunft einen weiten<br />
Spielraum für übermäßig hohe Telefonkosten. Im Einklang mit <strong>der</strong> aktuellen Regelung<br />
können bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Trennung <strong>der</strong> Verbindung nach 60 Minuten<br />
bis zu 180 Euro fällig werden.<br />
Bedauerlich ist weiterhin, dass sich <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht entschließen konnte, allen<br />
Call-by-Call Anbietern eine verbindliche Vorab-Preisinformation aufzuerlegen und damit<br />
den <strong>Verbraucher</strong>n eine Kontrolle <strong>der</strong> in Zeitungen, Zeitschriften o<strong>der</strong> im Internet veröffentlichten<br />
Tarifinformationen zu ermöglichen. Immer wie<strong>der</strong> werden von einzelnen<br />
Anbietern Tarife kurzfristig erheblich verteuert, ohne dass die <strong>Verbraucher</strong> die Chance<br />
haben, die ursprünglich angegebenen Preise kontrollieren zu können.