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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Überschuldete <strong>Verbraucher</strong>:<br />

Chance auf Neustart bedeutet geringere Sozialausgaben<br />

Überschuldete <strong>Verbraucher</strong> brauchen einen Weg zurück in die wirtschaftliche Normalität.<br />

Überborden<strong>der</strong> Formalismus, unnötige Verfahrensschleifen, aber auch fehlende<br />

Anreize für außergerichtliche Einigungen machen das <strong>Verbraucher</strong>insolvenzverfahren<br />

bisher in den meisten Fällen bürokratisch und teuer, belasten die Justiz und bringen<br />

den Gläubigern keine Vorteile. Eine Reform ist daher überfällig.<br />

Anstatt diese Chance zu nutzen, legte im Frühjahr 2006 eine Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe<br />

den Vorschlag für ein kaum weniger bürokratisches und teures neues Verfahren<br />

vor. <strong>Die</strong>ses „treuhän<strong>der</strong>lose Entschuldungsverfahren“ soll nur für Überschuldete gelten,<br />

die ohne pfändbares Vermögen und Einkommen sind – für alle an<strong>der</strong>en Schuldner soll<br />

weiterhin das bestehende Recht gelten. Das von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe vorgeschlagene Verfahren<br />

soll acht Jahre dauern, in denen die Gläubiger ihre For<strong>der</strong>ungen zwangsweise<br />

durchsetzen können. Anschließend sollen die For<strong>der</strong>ungen verjähren – allerdings soll<br />

die Entschuldung nicht alle For<strong>der</strong>ungen umfassen. Der gerade für die Gläubiger wichtige<br />

Treuhän<strong>der</strong> soll abgeschafft werden.<br />

Der <strong>vzbv</strong> sieht hierin eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Ungleichbehandlung mittelloser<br />

Schuldner gegenüber den Schuldnern, die noch die Kosten des <strong>Verbraucher</strong>insolvenzverfahrens<br />

aufbringen können. Wir unterstützten daher die Landessozialministerien<br />

bei einem Alternativentwurf – sie wären im Übrigen von den Folgekosten des<br />

„treuhän<strong>der</strong>losen Entschuldungsverfahrens“ am stärksten betroffen gewesen. Parallel<br />

arbeitete <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> in <strong>der</strong> „Hannoveraner Gruppe“ – einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern,<br />

Richtern, Anwälten sowie Vertretern <strong>der</strong> Gläubiger und <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>verbände<br />

– an einem Gegenmodell, das im November 2006 veröffentlicht wurde.<br />

Das Bundesjustizministerium reagierte auf die massive Kritik und legte einen Gesetzentwurf<br />

vor, <strong>der</strong> unsere For<strong>der</strong>ungen in wichtigen Punkten aufgreift:<br />

l gleicher Zugang zur Restschuldbefreiung für alle überschuldeten <strong>Verbraucher</strong><br />

l Flexibilisierung des starren Verfahrensablaufs und Verzicht auf sinnlose Verfahrensabschnitte<br />

l Beibehaltung des Treuhän<strong>der</strong>s unter Konzentration auf unerlässliche Aufgaben<br />

l gleichmäßigere Verteilung <strong>der</strong> Verfahrenskosten auf Schuldner, Gläubiger und Staat<br />

Finanzdienstleistungen<br />

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