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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Norm für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und an<strong>der</strong>er Organisationen<br />

bis Ende 2009. Erste Erfolge konnten wir gemeinsam mit internationalen <strong>Verbraucher</strong>verbänden<br />

bereits verbuchen: So soll die Norm ein Paket gesellschaftlicher<br />

Erwartungen definieren, die alle Organisationen einhalten sollten, wenn sie behaupten,<br />

sozial-ethisch zu handeln. Außerdem wurde anerkannt, dass Unternehmen nicht nur<br />

Verantwortung für die eigene Produktion tragen, son<strong>der</strong>n auch für das, was in <strong>der</strong> Lieferkette<br />

geschieht.<br />

l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/834/index.html<br />

<strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz:<br />

Köhlers Nein als zweite Chance<br />

Ein bundesweites Auskunftsrecht für <strong>Verbraucher</strong>innen und <strong>Verbraucher</strong>: <strong>Die</strong>ses<br />

wichtige Signal eines <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetzes ist 2006 ausgeblieben. So<br />

sehr <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> die politische Initiative zu einem solchen Gesetz begrüßt hatte, so<br />

wenig konnte das vom Bundestag verabschiedete und später vom Bundespräsidenten<br />

gestoppte Gesetz seinem Anspruch auf mehr Transparenz, Qualität und Sicherheit<br />

gerecht werden.<br />

Anfang April 2007 wurde vom Kabinett ein neuer Vorschlag für ein <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz<br />

vorgelegt – lei<strong>der</strong> ohne inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Vorfassung.<br />

Lediglich das Wort Gemeinde tritt im Neuentwurf nicht mehr auf. Es bleibt damit bei<br />

den Kritikpunkten des <strong>vzbv</strong>: Der Geltungsbereich des Gesetzes ist zu eng – er erstreckt<br />

sich nur auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch. Es<br />

fehlt ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen. Schließlich kann die Auskunft<br />

mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert werden, ohne<br />

dass das Gesetz eindeutig definiert, was unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen<br />

zu verstehen ist.<br />

Zwei Nachbesserungen, die <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Laufe des<br />

Gesetzgebungsverfahrens beharrlich gefor<strong>der</strong>t und in Gesprächen mit den Fraktionen<br />

im Deutschen Bundestag vorgetragen hatte, waren auf <strong>der</strong> Zielgeraden noch aufgenommen<br />

worden: So wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass bei Rechtsverstößen<br />

Handel, Recht und Telekommunikation<br />

Demonstration des <strong>vzbv</strong> am<br />

Brandenburger Tor 2006 gegen<br />

geplantes <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz<br />

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