Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Norm für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und an<strong>der</strong>er Organisationen<br />
bis Ende 2009. Erste Erfolge konnten wir gemeinsam mit internationalen <strong>Verbraucher</strong>verbänden<br />
bereits verbuchen: So soll die Norm ein Paket gesellschaftlicher<br />
Erwartungen definieren, die alle Organisationen einhalten sollten, wenn sie behaupten,<br />
sozial-ethisch zu handeln. Außerdem wurde anerkannt, dass Unternehmen nicht nur<br />
Verantwortung für die eigene Produktion tragen, son<strong>der</strong>n auch für das, was in <strong>der</strong> Lieferkette<br />
geschieht.<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/834/index.html<br />
<strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz:<br />
Köhlers Nein als zweite Chance<br />
Ein bundesweites Auskunftsrecht für <strong>Verbraucher</strong>innen und <strong>Verbraucher</strong>: <strong>Die</strong>ses<br />
wichtige Signal eines <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetzes ist 2006 ausgeblieben. So<br />
sehr <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> die politische Initiative zu einem solchen Gesetz begrüßt hatte, so<br />
wenig konnte das vom Bundestag verabschiedete und später vom Bundespräsidenten<br />
gestoppte Gesetz seinem Anspruch auf mehr Transparenz, Qualität und Sicherheit<br />
gerecht werden.<br />
Anfang April 2007 wurde vom Kabinett ein neuer Vorschlag für ein <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz<br />
vorgelegt – lei<strong>der</strong> ohne inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Vorfassung.<br />
Lediglich das Wort Gemeinde tritt im Neuentwurf nicht mehr auf. Es bleibt damit bei<br />
den Kritikpunkten des <strong>vzbv</strong>: Der Geltungsbereich des Gesetzes ist zu eng – er erstreckt<br />
sich nur auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch. Es<br />
fehlt ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen. Schließlich kann die Auskunft<br />
mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert werden, ohne<br />
dass das Gesetz eindeutig definiert, was unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen<br />
zu verstehen ist.<br />
Zwei Nachbesserungen, die <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Laufe des<br />
Gesetzgebungsverfahrens beharrlich gefor<strong>der</strong>t und in Gesprächen mit den Fraktionen<br />
im Deutschen Bundestag vorgetragen hatte, waren auf <strong>der</strong> Zielgeraden noch aufgenommen<br />
worden: So wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass bei Rechtsverstößen<br />
Handel, Recht und Telekommunikation<br />
Demonstration des <strong>vzbv</strong> am<br />
Brandenburger Tor 2006 gegen<br />
geplantes <strong>Verbraucher</strong>informationsgesetz<br />
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