06.12.2012 Aufrufe

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unlauterer Wettbewerb<br />

76<br />

„Test in einem (!) Café – heute zwei Millionen Flaschen/Tag!<br />

Weil für Werbung kein Geld da war, wurde ‚Bionade‘ zuerst in einem einzigen (!)<br />

Café in Hamburg verkauft. Mund-zu-Mund-Propaganda ließ immer mehr Leute zu<br />

‚Bionade‘ greifen. Schnell wurde klar: Man muss für Werbung nicht Millionen ausgeben<br />

(nähere Infos hierzu: www.menschen-erreichen.de).“<br />

Der zitierte Link führte direkt zur Internetseite <strong>der</strong> Deutschen Post AG mit einer<br />

Werbekampagne für das Dialogmarketing <strong>der</strong> Deutschen Post AG. Wir mahnten RTL<br />

wegen Schleichwerbung ab und hatten bereits außergerichtlich Erfolg: RTL gab sofort<br />

eine Unterlassungserklärung ab und entfernte den Hinweis auf die Deutsche Post AG.<br />

l Schleichwerbung 3:<br />

Lidl und Axel Springer: „BILD Dir Deine Werbung“<br />

Unter <strong>der</strong> Überschrift „Ab heute! WM-KNALLER“ warb die „Bild“-Zeitung am 6. Juni<br />

2006 für ein sogenanntes Fanpaket zur Fußball-WM: Bestehend aus einem Sixpack Bier,<br />

einer Tüte Chips und einer Deutschlandfahne – zum „Knallerpreis“ von 99 Cent. Der<br />

Leser musste zum Erhalt des Pakets einen Coupon ausschneiden und diesen in einer<br />

Lidl-Filiale einlösen. <strong>Die</strong> Anzeige war so gestaltet, dass sie von einem normalerweise<br />

an dieser Stelle zu erwartenden redaktionellen Beitrag kaum zu unterscheiden war.<br />

Als Anzeige war sie nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Nachdem unsere Abmahnung<br />

erfolglos blieb, reichten wir Klage gegen den Axel Springer Verlag ein. Das Landgericht<br />

Berlin wies diese in erster Instanz ab. Das Gericht war <strong>der</strong> Ansicht, dies sei keine wettbewerbswidrig<br />

„getarnte“ o<strong>der</strong> „versteckte“ Werbung. Eine Entscheidung über die eingelegte<br />

Berufung steht noch aus.<br />

Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Oktober 2006 (Aktenzeichen: 102 O 72/06)<br />

Lockvogelwerbung:<br />

UWG wird umgangen<br />

Ein andauerndes Ärgernis stellt für viele Konsumenten die sogenannte Lockvogelwerbung<br />

dar. Zwar schreibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, dass<br />

beworbene Waren zwei Tage zu bevorraten sind. Vor allem bei Discountern sieht die<br />

gängige Praxis jedoch an<strong>der</strong>s aus. Ihre Pflicht zur ausreichenden Bevorratung beworbe-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!