06.12.2012 Aufrufe

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Handel, Recht und Telekommunikation<br />

44<br />

Informationspflichten nicht durch den Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />

ausgehebelt werden können. Zudem wurden die Bearbeitungsfristen von drei auf maximal<br />

zwei Monate begrenzt.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung des Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, bietet<br />

nun die Chance, das Gesetz so zu verbessern, dass es seinem Namen gerecht wird.<br />

l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/776/index.html<br />

<strong>Verbraucher</strong>recht:<br />

Durchsetzung bleibt schwierig<br />

<strong>Verbraucher</strong> haben Rechte – nur lassen sie sich in <strong>der</strong> Praxis häufig kaum o<strong>der</strong> nur mit<br />

unverhältnismäßigem Aufwand durchsetzen. <strong>Die</strong>s ist <strong>der</strong> zentrale Befund einer Tagung,<br />

mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Mai 2006 eine Bestandsaufnahme<br />

<strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung im deutschen <strong>Verbraucher</strong>recht vornahm. Angesichts <strong>der</strong> von<br />

EU-<strong>Verbraucher</strong>schutzkommissarin Meglena Kuneva entfachten Debatte über wirksamere<br />

Klagemöglichkeiten für <strong>Verbraucher</strong> gewinnt diese Analyse an zusätzlicher politischer<br />

Bedeutung.<br />

Ein Beispiel für die Lücke zwischen Rechtsanspruch und Praxis bietet das Wettbewerbs-<br />

und Werberecht. Gesetzeslücken und unzureichende Sanktionen bieten Werbetreibenden<br />

häufig geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen. Der<br />

<strong>vzbv</strong> setzte sich daher im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden Umsetzung <strong>der</strong> „EU-Richtlinie über<br />

unlautere Geschäftspraktiken“ dafür ein, dass in das Gesetz gegen den Unlauteren<br />

Wettbewerb (UWG) wirksame Sanktionen aufgenommen werden. <strong>Die</strong> EU-Richtlinie verlangt,<br />

irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken wie etwa unlauterer Telefonwerbung<br />

mit „wirksamen und abschreckenden Sanktionen“ zu begegnen. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten<br />

müssen bis Juni 2007 geeignete Maßnahmen treffen, um die Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Sanktionen sicherzustellen. Aus unserer Sicht ist dies über eine erleichterte Abschöpfung<br />

von Unrechtsgewinnen, ein Vertragsauflösungsrecht für den <strong>Verbraucher</strong> bei<br />

verbraucherrelevanten UWG-Verstößen sowie einen individuellen Schadensersatzanspruch<br />

des <strong>Verbraucher</strong>s zu erreichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!