Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Handel, Recht und Telekommunikation<br />
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Informationspflichten nicht durch den Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />
ausgehebelt werden können. Zudem wurden die Bearbeitungsfristen von drei auf maximal<br />
zwei Monate begrenzt.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung des Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, bietet<br />
nun die Chance, das Gesetz so zu verbessern, dass es seinem Namen gerecht wird.<br />
l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/776/index.html<br />
<strong>Verbraucher</strong>recht:<br />
Durchsetzung bleibt schwierig<br />
<strong>Verbraucher</strong> haben Rechte – nur lassen sie sich in <strong>der</strong> Praxis häufig kaum o<strong>der</strong> nur mit<br />
unverhältnismäßigem Aufwand durchsetzen. <strong>Die</strong>s ist <strong>der</strong> zentrale Befund einer Tagung,<br />
mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Mai 2006 eine Bestandsaufnahme<br />
<strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung im deutschen <strong>Verbraucher</strong>recht vornahm. Angesichts <strong>der</strong> von<br />
EU-<strong>Verbraucher</strong>schutzkommissarin Meglena Kuneva entfachten Debatte über wirksamere<br />
Klagemöglichkeiten für <strong>Verbraucher</strong> gewinnt diese Analyse an zusätzlicher politischer<br />
Bedeutung.<br />
Ein Beispiel für die Lücke zwischen Rechtsanspruch und Praxis bietet das Wettbewerbs-<br />
und Werberecht. Gesetzeslücken und unzureichende Sanktionen bieten Werbetreibenden<br />
häufig geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen. Der<br />
<strong>vzbv</strong> setzte sich daher im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden Umsetzung <strong>der</strong> „EU-Richtlinie über<br />
unlautere Geschäftspraktiken“ dafür ein, dass in das Gesetz gegen den Unlauteren<br />
Wettbewerb (UWG) wirksame Sanktionen aufgenommen werden. <strong>Die</strong> EU-Richtlinie verlangt,<br />
irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken wie etwa unlauterer Telefonwerbung<br />
mit „wirksamen und abschreckenden Sanktionen“ zu begegnen. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten<br />
müssen bis Juni 2007 geeignete Maßnahmen treffen, um die Durchsetzung <strong>der</strong><br />
Sanktionen sicherzustellen. Aus unserer Sicht ist dies über eine erleichterte Abschöpfung<br />
von Unrechtsgewinnen, ein Vertragsauflösungsrecht für den <strong>Verbraucher</strong> bei<br />
verbraucherrelevanten UWG-Verstößen sowie einen individuellen Schadensersatzanspruch<br />
des <strong>Verbraucher</strong>s zu erreichen.