Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Benachteiligung per Vertrag<br />
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Mit dieser Argumentation reichte <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Januar<br />
2005 beim Landgericht Berlin Klage gegen den geistigen Urheber und Verfasser <strong>der</strong><br />
VOB/B ein, den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).<br />
Ziel <strong>der</strong> Klage ist es, die <strong>Verbraucher</strong>benachteiligungen in <strong>der</strong> VOB/B zu beseitigen. Mit<br />
seinem Urteil vom 7. Dezember 2005 wies das Landgericht die Klage ab: Der nationale<br />
Ausschluss einer gesetzlichen Kontrolle <strong>der</strong> VOB/B stehe im Einklang mit dem Europarecht.<br />
Gegen das Urteil legte <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband im Januar 2006<br />
Berufung zum Kammergericht Berlin ein. Das Kammergericht schloss sich <strong>der</strong> Argumentation<br />
des Landgerichts an und wies die Berufung mit seiner Entscheidung vom 15. Februar<br />
2007 zurück (Aktenzeichen des Kammergerichts 23 U 12/06). Im April 2007 hat <strong>der</strong><br />
<strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, um<br />
eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen.<br />
Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2005 (Aktenzeichen 26 O 46/05),<br />
Urteil des Kammergerichts Berlin vom 15. Februar 2007 (Aktenzeichen 23 U 12/06)<br />
l Reiseverträge 1:<br />
Großzügige Haftungsausschlüsse<br />
Der <strong>vzbv</strong> nahm die Reiseverträge von drei Großanbietern <strong>der</strong> Branche unter die Lupe:<br />
Alltours Flugreisen GmbH, LTU GmbH und TC Touristik GmbH. Wir mahnten die Unternehmen<br />
ab, weil jeweils mindestens zehn Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
nicht geltendem Recht entsprachen. Lediglich die TC Touristik GmbH<br />
gab die gefor<strong>der</strong>te Unterlassungserklärung ab. In den beiden an<strong>der</strong>en Fällen mussten<br />
wir klagen. <strong>Die</strong> entsprechenden Urteile stehen noch aus. Kern <strong>der</strong> Beanstandungen<br />
waren unwirksame Klauseln zu diversen Haftungsausschlüssen und das einseitig vorbehaltene<br />
Recht des Anbieters zur Leistungsän<strong>der</strong>ung. So wurde häufig etwa die Haftung<br />
für Verluste, <strong>Die</strong>bstähle o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten <strong>der</strong> Flug- und Fahrzeiten ausgeschlossen.