06.12.2012 Aufrufe

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

Die Stimme der Verbraucher - vzbv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Benachteiligung per Vertrag:<br />

<strong>vzbv</strong> sorgt für Rechtssicherheit<br />

Klauseln in Verträgen sollen die geschäftliche Praxis vereinfachen und Rechtssicherheit<br />

schaffen. Doch teilweise ist damit eine recht einseitige Rechtssicherheit verbunden.<br />

Für den einzelnen <strong>Verbraucher</strong> ist es meist unmöglich abzuschätzen, welche Klauseln<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig und vom Gesetz gedeckt sind. <strong>Die</strong><br />

Überprüfung von <strong>Verbraucher</strong>verträgen gehört damit zu den zentralen Aufgaben <strong>der</strong><br />

<strong>Verbraucher</strong>zentralen. Insgesamt leiteten wir im Berichtszeitraum wegen unzulässiger<br />

Vertragsbestimmungen 99 Abmahnungen ein. Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk galt dabei<br />

Reiseverträgen und eBay-Angeboten sowie dem andauernden Rechtsstreit um verbraucherfreundliche<br />

Bauverträge.<br />

Privates Baurecht:<br />

Streit über verbraucherfeindliche Vertragsklauseln dauert an<br />

Das Verbandsklageverfahren des <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverbandes um die Vergabe-<br />

und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) dauert an. Angesichts <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass die VOB/B jahrzehntelang als Leitbild einer fairen Abwicklung von Bauverträgen<br />

propagiert wurde, spielt das Verfahren eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu<br />

einer längst überfälligen verbraucherorientierten Reform des privaten Bauvertragsrechts.<br />

<strong>Die</strong> VOB/B ist ein ursprünglich für öffentliche Bauaufträge entwickeltes Vertragswerk,<br />

das inzwischen Vertragsgrundlage für 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben ist.<br />

Es enthält nach einem vom <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband beauftragten Rechtsgutachten<br />

nicht weniger als 24 einzelne Klauseln, die <strong>Verbraucher</strong> massiv benachteiligen.<br />

Aber <strong>Verbraucher</strong> sind hiergegen <strong>der</strong>zeit schutzlos. Denn die VOB/B ist seit 1977<br />

durch gesetzliche Ausnahmebestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und<br />

eine hieran anknüpfende Rechtsprechung von <strong>der</strong> gesetzlichen Kontrolle freigestellt, ob<br />

ihre Inhalte verbrauchergerecht sind. Klar ist aus Sicht des <strong>vzbv</strong> allerdings auch: Laut<br />

Rechtsgutachten stellt dies einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche<br />

Klauseln in <strong>Verbraucher</strong>verträgen vom 5. April 1993 dar.<br />

Benachteiligung per Vertrag<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!