Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Benachteiligung per Vertrag:<br />
<strong>vzbv</strong> sorgt für Rechtssicherheit<br />
Klauseln in Verträgen sollen die geschäftliche Praxis vereinfachen und Rechtssicherheit<br />
schaffen. Doch teilweise ist damit eine recht einseitige Rechtssicherheit verbunden.<br />
Für den einzelnen <strong>Verbraucher</strong> ist es meist unmöglich abzuschätzen, welche Klauseln<br />
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig und vom Gesetz gedeckt sind. <strong>Die</strong><br />
Überprüfung von <strong>Verbraucher</strong>verträgen gehört damit zu den zentralen Aufgaben <strong>der</strong><br />
<strong>Verbraucher</strong>zentralen. Insgesamt leiteten wir im Berichtszeitraum wegen unzulässiger<br />
Vertragsbestimmungen 99 Abmahnungen ein. Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk galt dabei<br />
Reiseverträgen und eBay-Angeboten sowie dem andauernden Rechtsstreit um verbraucherfreundliche<br />
Bauverträge.<br />
Privates Baurecht:<br />
Streit über verbraucherfeindliche Vertragsklauseln dauert an<br />
Das Verbandsklageverfahren des <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverbandes um die Vergabe-<br />
und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) dauert an. Angesichts <strong>der</strong><br />
Tatsache, dass die VOB/B jahrzehntelang als Leitbild einer fairen Abwicklung von Bauverträgen<br />
propagiert wurde, spielt das Verfahren eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu<br />
einer längst überfälligen verbraucherorientierten Reform des privaten Bauvertragsrechts.<br />
<strong>Die</strong> VOB/B ist ein ursprünglich für öffentliche Bauaufträge entwickeltes Vertragswerk,<br />
das inzwischen Vertragsgrundlage für 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben ist.<br />
Es enthält nach einem vom <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband beauftragten Rechtsgutachten<br />
nicht weniger als 24 einzelne Klauseln, die <strong>Verbraucher</strong> massiv benachteiligen.<br />
Aber <strong>Verbraucher</strong> sind hiergegen <strong>der</strong>zeit schutzlos. Denn die VOB/B ist seit 1977<br />
durch gesetzliche Ausnahmebestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und<br />
eine hieran anknüpfende Rechtsprechung von <strong>der</strong> gesetzlichen Kontrolle freigestellt, ob<br />
ihre Inhalte verbrauchergerecht sind. Klar ist aus Sicht des <strong>vzbv</strong> allerdings auch: Laut<br />
Rechtsgutachten stellt dies einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche<br />
Klauseln in <strong>Verbraucher</strong>verträgen vom 5. April 1993 dar.<br />
Benachteiligung per Vertrag<br />
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