Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Benachteiligung per Vertrag<br />
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Stromlieferverträge:<br />
E.ON Hanse kann einseitige Vertragsän<strong>der</strong>ungen nicht durchsetzen<br />
In einem Rechtsstreit über Än<strong>der</strong>ungsklauseln für Stromverträge ist das Landgericht<br />
Itzehoe <strong>der</strong> Rechtsauffassung des <strong>vzbv</strong> in einer Klage gegen E.ON Hanse gefolgt.<br />
Danach sind bestimmte Vertragsklauseln für die Lieferung von Heizstrom unwirksam.<br />
Das Gericht untersagte Preis- und Leistungsän<strong>der</strong>ungsklauseln, die gegenüber den<br />
Haushaltskunden im Rahmen einer Vertragsän<strong>der</strong>ung durchgesetzt werden sollten.<br />
<strong>Die</strong> Preisän<strong>der</strong>ungsklauseln, so das Gericht, ließen die erfor<strong>der</strong>lichen Parameter nicht<br />
konkret und transparent erkennen, die zu einer künftigen Preissteigerung führen können,<br />
so dass künftige Preisän<strong>der</strong>ungen für den Haushaltskunden nicht nachvollziehbar<br />
und überprüfbar seien. Mit <strong>der</strong> Leistungsän<strong>der</strong>ungsklausel hatte sich E.ON Hanse pauschal<br />
die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aufladezeiten <strong>der</strong> Nachtspeicherheizungen vorbehalten, ohne<br />
die Zumutbarkeit für die Haushaltskunden angemessen zu berücksichtigen. <strong>Die</strong>s ist<br />
unzulässig, entschied das Gericht.<br />
(Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 21. Dezember 2006, Aktenzeichen 3 O 52/06,<br />
nicht rechtskräftig)<br />
<strong>Die</strong> schöne Blüte des Rechenhaften<br />
<strong>Die</strong> <strong>Verbraucher</strong>glosse von Volker Preuß<br />
Warren Buffett, „Investorlegende“, wie ihn die Finanzpresse gerne nennt, nach Bill<br />
Gates zweitreichster Mann Amerikas, hatte jüngst, mit 76, nochmals geheiratet. Buffetts<br />
Lebens- und Konsumstil ist als äußerst unaufwendig bekannt. Mit seiner Hochzeit<br />
hat er entsprechende Erwartungen voll bestätigt. <strong>Die</strong> Eheringe hatte Buffett bei einem<br />
Juwelier gekauft, <strong>der</strong> zu seinem Firmenkonglomerat gehört. Dabei soll er auf einem Mitarbeiternachlass<br />
bestanden und ihn auch erhalten haben. Nach <strong>der</strong> Trauung ging die<br />
vierköpfige Hochzeitsgesellschaft in ein Einkaufszentrum, um dort das Festmahl einzunehmen<br />
– in einem Kettenrestaurant. Eine Reise in die Flitterwochen sparte sich das<br />
Multimilliardärs-Paar.