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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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einer ähnlichen Praxis zugesprochen. Wenn die <strong>Verbraucher</strong> nicht von selbst aktiv<br />

würden, müssten sie mit mehrfachen Werbeanrufen <strong>der</strong> unterschiedlichen Konzerntöchter<br />

<strong>der</strong> Deutschen Telekom rechnen. Eine Richtigstellung durch die Konsumenten<br />

verursache Zeit und Kosten.<br />

Urteile des Landgerichts Bonn vom 09. Januar 2007 und vom 05. Dezember 2006<br />

(Aktenzeichen 11 O 74/06 und 11 O 54/06)<br />

Urheberrecht:<br />

Internationale Zusammenarbeit im Fall iTunes<br />

<strong>Verbraucher</strong>organisationen aus Finnland, Norwegen, Frankreich und Deutschland<br />

haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt.<br />

Sie for<strong>der</strong>ten die Apple-Tochter iTunes im Januar 2007 auf, auf nutzerfreundliche und<br />

flexible Kopierschutzsysteme umzusteigen. Zuvor hatte <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> iTunes bereits wegen<br />

<strong>der</strong> verbraucherunfreundlichen Nutzungsbedingungen abgemahnt. <strong>Die</strong> bei iTunes<br />

gekaufte Musik ist nur auf dem hauseigenen iPod und nicht auf jedem an<strong>der</strong>en beliebigen<br />

Gerät abspielbar. Apple-Chef Steven Jobs hatte daraufhin Anfang Februar den<br />

völligen Verzicht so genannter DRM-Systeme gefor<strong>der</strong>t und <strong>der</strong> Musikindustrie vorgeworfen,<br />

den Einsatz von DRM-Systemen zu forcieren. DRM-Systeme (Digital Rights<br />

Management) sind technische Barrieren, die das Kopieren und die Nutzung digitaler<br />

Inhalte beschränken.<br />

In einem Spitzengespräch in Oslo am 30. März 2007 for<strong>der</strong>ten die vier Verbände gegenüber<br />

dem Internationalen Phonoverband (IFPI) mehr Kundenorientierung beim Angebot<br />

digitaler Inhalte, insbeson<strong>der</strong>e die Einschränkung von DRM-Systemen – mit einem<br />

ersten Erfolg. Anfang April 2007 kündigte <strong>der</strong> Musikkonzern EMI an, in Zukunft einen<br />

großen Teil seines Musikkataloges bei iTunes ohne Kopierschutz anzubieten.<br />

Benachteiligung per Vertrag<br />

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