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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Unlauterer Wettbewerb<br />

72<br />

geltend gemachten Gewinnabschöpfungsanspruch lehnte das Landgericht Heilbronn<br />

am 23. Februar 2006 zunächst mangels Vorsatz ab. Auf unsere Berufung hin hob das<br />

Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil des Landgerichts Heilbronn jedoch auf und<br />

sprach uns nunmehr einen Anspruch auf Auskunft zu. Der Discounter muss nun mitteilen,<br />

wie viele Matratzen im Zuge <strong>der</strong> Werbekampagnen verkauft worden und wie<br />

hoch die Betriebskosten waren. Aus diesen Zahlen wird dann <strong>der</strong> abzuschöpfende<br />

Gewinn berechnet. Das Gericht war <strong>der</strong> Ansicht, das Unternehmen sei seiner Prüfpflicht<br />

nicht nachgekommen und habe grob fahrlässig Informationen von Lieferanten in die<br />

Werbung übernommen, ohne diese vorher nachzuprüfen. Ferner hatte das Unternehmen<br />

seine irreführende Werbung nach <strong>der</strong> ersten Abmahnung weiterhin ohne Prüfung<br />

fortgesetzt.<br />

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2006, Aktenzeichen: 2 U 58/06.<br />

Abofallen im Internet:<br />

Abgerechnet wird zum Schluss<br />

Im Jahr 2006 häuften sich bei den <strong>Verbraucher</strong>zentralen die Beschwerden zu Internetangeboten<br />

mit irreführenden Preisangaben. Durch trickreiche Gestaltung <strong>der</strong> Internetseite<br />

wird dem <strong>Verbraucher</strong> suggeriert, das jeweilige Angebot, wie etwa ein „Lebenserwartungstest“<br />

o<strong>der</strong> eine „Hausaufgabenhilfe“ sei unentgeltlich. Meist handelt es sich<br />

aber nur um kostenfreie Probezeiträume. Kündigt <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> nicht rechtzeitig, entsteht<br />

daraus nach Ablauf <strong>der</strong> Probezeit ein kostenpflichtiges Abonnement. Einen deutlichen<br />

Hinweis auf die Kündigungspflicht beziehungsweise die entstehenden Kosten<br />

enthält die Internetseite aber oft nicht. <strong>Die</strong> Kündigung wird dem <strong>Verbraucher</strong> zusätzlich<br />

durch falsche, unzureichende o<strong>der</strong> fehlende Wi<strong>der</strong>rufsbelehrungen erschwert. Hat sich<br />

<strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> registriert, erreicht ihn bald die erste Rechnung. Anschließend wird versucht,<br />

den Benutzer zur Zahlung zu veranlassen, indem mit weiteren Mahngebühren<br />

und <strong>der</strong> Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen gedroht wird.<br />

Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband mahnte im Jahr 2006 knapp 50 Internetseiten<br />

entsprechenden Inhalts ab. Eine traurige Spitzenposition nahmen dabei 17 Internetseiten<br />

<strong>der</strong> Andreas und Manuel Schmidtlein GbR ein. Da kaum ein Anbieter die gefor<strong>der</strong>te<br />

Unterlassungserklärung abgab, ist <strong>der</strong>zeit eine Vielzahl von Unterlassungsklagen<br />

anhängig o<strong>der</strong> in Vorbereitung. Häufig stößt hierbei die Verbandsklage jedoch an ihre

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