Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Unlauterer Wettbewerb<br />
72<br />
geltend gemachten Gewinnabschöpfungsanspruch lehnte das Landgericht Heilbronn<br />
am 23. Februar 2006 zunächst mangels Vorsatz ab. Auf unsere Berufung hin hob das<br />
Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil des Landgerichts Heilbronn jedoch auf und<br />
sprach uns nunmehr einen Anspruch auf Auskunft zu. Der Discounter muss nun mitteilen,<br />
wie viele Matratzen im Zuge <strong>der</strong> Werbekampagnen verkauft worden und wie<br />
hoch die Betriebskosten waren. Aus diesen Zahlen wird dann <strong>der</strong> abzuschöpfende<br />
Gewinn berechnet. Das Gericht war <strong>der</strong> Ansicht, das Unternehmen sei seiner Prüfpflicht<br />
nicht nachgekommen und habe grob fahrlässig Informationen von Lieferanten in die<br />
Werbung übernommen, ohne diese vorher nachzuprüfen. Ferner hatte das Unternehmen<br />
seine irreführende Werbung nach <strong>der</strong> ersten Abmahnung weiterhin ohne Prüfung<br />
fortgesetzt.<br />
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2006, Aktenzeichen: 2 U 58/06.<br />
Abofallen im Internet:<br />
Abgerechnet wird zum Schluss<br />
Im Jahr 2006 häuften sich bei den <strong>Verbraucher</strong>zentralen die Beschwerden zu Internetangeboten<br />
mit irreführenden Preisangaben. Durch trickreiche Gestaltung <strong>der</strong> Internetseite<br />
wird dem <strong>Verbraucher</strong> suggeriert, das jeweilige Angebot, wie etwa ein „Lebenserwartungstest“<br />
o<strong>der</strong> eine „Hausaufgabenhilfe“ sei unentgeltlich. Meist handelt es sich<br />
aber nur um kostenfreie Probezeiträume. Kündigt <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> nicht rechtzeitig, entsteht<br />
daraus nach Ablauf <strong>der</strong> Probezeit ein kostenpflichtiges Abonnement. Einen deutlichen<br />
Hinweis auf die Kündigungspflicht beziehungsweise die entstehenden Kosten<br />
enthält die Internetseite aber oft nicht. <strong>Die</strong> Kündigung wird dem <strong>Verbraucher</strong> zusätzlich<br />
durch falsche, unzureichende o<strong>der</strong> fehlende Wi<strong>der</strong>rufsbelehrungen erschwert. Hat sich<br />
<strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> registriert, erreicht ihn bald die erste Rechnung. Anschließend wird versucht,<br />
den Benutzer zur Zahlung zu veranlassen, indem mit weiteren Mahngebühren<br />
und <strong>der</strong> Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen gedroht wird.<br />
Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband mahnte im Jahr 2006 knapp 50 Internetseiten<br />
entsprechenden Inhalts ab. Eine traurige Spitzenposition nahmen dabei 17 Internetseiten<br />
<strong>der</strong> Andreas und Manuel Schmidtlein GbR ein. Da kaum ein Anbieter die gefor<strong>der</strong>te<br />
Unterlassungserklärung abgab, ist <strong>der</strong>zeit eine Vielzahl von Unterlassungsklagen<br />
anhängig o<strong>der</strong> in Vorbereitung. Häufig stößt hierbei die Verbandsklage jedoch an ihre