Die Stimme der Verbraucher - vzbv
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Unlauterer Wettbewerb:<br />
Gezielte Abmahnungen zeigen Wirkung<br />
Der <strong>vzbv</strong> hat 2006 insgesamt 235 wettbewerbsrechtliche Verstöße abgemahnt. In zahlreichen<br />
Fällen erstritt er dabei richtungweisende Urteile. Schwerpunkte unserer wettbewerbsrechtlichen<br />
Verfahren waren im vergangenen Jahr die Werbung mit irreführenden<br />
Preisangaben im Internet, Beschwerden im Telekommunikationssektor, Schleichwerbung,<br />
irreführende Werbung mit Testergebnissen o<strong>der</strong> bei Lebensmitteln sowie fragwürdige<br />
Marketingpraktiken wie beispielsweise Lockvogelangebote. Angesichts beschränkter<br />
Kapazitäten zeigt gerade dieses gezielte Vorgehen Wirkung – beispielsweise bei <strong>der</strong><br />
abnehmenden Zahl an Werbeaktionen mit irreführenden o<strong>der</strong> falschen Testurteilen.<br />
Gewinnabschöpfung:<br />
Einzelne Lichtblicke<br />
Als <strong>Verbraucher</strong>verband haben wir seit 2004 das Recht, einen durch unlautere Werbung<br />
erzielten Gewinn zu Gunsten <strong>der</strong> Staatskasse einzuklagen. Obwohl es nicht an<br />
Beschwerden mangelt, in denen <strong>Verbraucher</strong> Gewinne aufgrund unlauterer Werbung<br />
beklagen, ist es uns aufgrund <strong>der</strong> strengen Voraussetzungen bislang nicht gelungen,<br />
tatsächlich einen unlauteren Gewinn abzuschöpfen. Der eigentliche Sinn des Gesetzes<br />
– nämlich den Anreiz für Wettbewerbsverstöße zu verringern – wird somit verfehlt.<br />
Immerhin sind einzelne Lichtblicke festzustellen. Dazu zählt die Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes,<br />
das uns 2006 grünes Licht gab, Gewinnabschöpfungsverfahren<br />
über Prozesskostenfinanzierer zu ermöglichen. Um das hohe Prozesskostenrisiko des<br />
<strong>vzbv</strong> bei Gewinnabschöpfungsverfahren zu reduzieren, können wir künftig die Kosten<br />
für die Inanspruchnahme eines gewerblichen Prozesskostenfinanzierers erstattet<br />
bekommen. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer<br />
„üblich und angemessen“ und für die Geltendmachung des Anspruches zwingend<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Positiv ist auch <strong>der</strong> Ausgang eines Verfahrens gegen die Discountkette Lidl wegen veralteter<br />
Testwerbung für Matratzen. Vorausgegangen war ein für uns positives Unterlassungsurteil<br />
gegen Lidl in Bezug auf diese irreführende Testwerbung. Den gerichtlich<br />
Unlauterer Wettbewerb<br />
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