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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Um die <strong>Verbraucher</strong> vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten zu schützen, hat<br />

<strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband sein Engagement im Datenschutz weiter ausgeweitet.<br />

So führte <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> vor mehreren Landes- und Oberlandesgerichten Klage<br />

gegen eine bei Rabattkartenprogrammen gängige, jedoch kritikwürdige Praxis: In vielen<br />

Anmeldeformularen für Rabattkartenprogramme wird die Zustimmung zur Verwendung<br />

<strong>der</strong> persönlichen Daten auch für Werbe- und Marketingzwecke vorausgesetzt. Möchte<br />

ein <strong>Verbraucher</strong> eine solche Zustimmung nicht geben, muss er dies erst durch ein<br />

Durchstreichen <strong>der</strong> entsprechenden Textpassage zum Ausdruck bringen (sogenanntes<br />

opt-out). Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband sieht in dieser Praxis einen Verstoß<br />

gegen das Prinzip <strong>der</strong> freiwilligen Einwilligung und spricht sich für eine Einwilligungslösung<br />

aus, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> durch ein Ankreuzen (opt-in) seine Einwilligung<br />

erteilt.<br />

Der Datenschutz wird aber auch durch technische Entwicklungen herausgefor<strong>der</strong>t. Im<br />

Internet kommen verstärkt Webbugs, Trojaner und an<strong>der</strong>e Techniken zum Einsatz, um<br />

an Informationen <strong>der</strong> Nutzer zu gelangen. Neu entwickelte Techniken, wie beispielsweise<br />

RFID-Chips, können zudem dazu missbraucht werden, <strong>Verbraucher</strong> unbemerkt<br />

auch im realen Leben auszuspionieren. Um die mit diesen Entwicklungen verbundenen<br />

nachteiligen Folgen für die Konsumenten so weit wie möglich auszuschließen, setzte<br />

sich <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband dafür ein, die Datenschutzgesetzgebung<br />

den neuen technischen Entwicklungen anzupassen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> grundlegenden Datenschutzprinzipien schon im technischen Design.<br />

Konkrete Handlungsempfehlungen für <strong>Verbraucher</strong> bietet <strong>der</strong> Ratgeber „Datenschutz<br />

für <strong>Verbraucher</strong>: 99+1 Beispiele und Tipps zum Bundesdatenschutz“. Wegen <strong>der</strong><br />

großen Nachfrage wurde dieser Ratgeber zwischenzeitlich neu aufgelegt. Er erläutert<br />

in verständlicher Sprache und mit vielen Alltagsbeispielen die Grundregeln des Datenschutzes.<br />

Datenschutz für <strong>Verbraucher</strong>. 99+1 Beispiele und viele Tipps zum Bundesdatenschutzgesetz,<br />

herausgegeben vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-<br />

Holstein, <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale Schleswig-Holstein und dem <strong>vzbv</strong>, 168 Seiten, 4,90 Euro<br />

l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/786/1/4/index.html (Ratgeber Datenschutz)<br />

l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/744/8/36/index.html (RFID-Chips)<br />

Handel, Recht und Telekommunikation<br />

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