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auf das Controlling - Haufe.de

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Auswirkungen <strong>de</strong>s Bilanzrechtsmo<strong>de</strong>rnisierungsgesetzes<br />

(BilMoG) <strong>auf</strong> <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />

von Andreas Krimpmann und Stefan Müller (HI2Ü65931)<br />

Mit <strong>de</strong>m BilMoG sollen die größten Än<strong>de</strong>­<br />

rungen seit über 20 Jahren im HGB erfolgen.<br />

Dabei wer<strong>de</strong>n diese Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rech­<br />

nungslegungspflichten auch <strong>auf</strong> <strong>das</strong> Control­<br />

ling durchschlagen. Einerseits bedarf es be­<br />

stimmter zusätzlicher Datengenerierungen für<br />

die externe Rechnungslegung nach BilMoG,<br />

an<strong>de</strong>rerseits sind die Controller auch für die<br />

kritische Überprüfung <strong>de</strong>r Steuerungs- und<br />

Führungsfähigkeit von Unternehmensabbil­<br />

dungen verantwortlich.<br />

Grundsachverhalte<br />

Getrieben von europäischen Richtlinien und <strong>de</strong>r<br />

Sorge um die wachsen<strong>de</strong> Konkurrenz <strong>de</strong>r IFRS<br />

hat die Bun<strong>de</strong>sregierung ein seit einigen Jahren<br />

diskutiertes Gesetzesvorhaben am 21.05.2008<br />

mit <strong>de</strong>m Regierungsentwurf (RegE)^ <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n<br />

Weg gebracht. Dieser ist <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s­<br />

tagsausschüssen und es ist eine Verabschie­<br />

dung noch in diesem Jahr geplant. Fraglich<br />

ist, ob <strong>de</strong>r Zeitplan, nach <strong>de</strong>m Teile <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>­<br />

rungen, wie insbeson<strong>de</strong>re die Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Schwellenwerte, bereits ab Anfang 2008 und<br />

<strong>de</strong>r größte Teil <strong>de</strong>r neuen Vorschriften erstmals<br />

in Geschäftsjahren, die im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

2009 beginnen, Gültigkeit erlangen sollen, noch<br />

um ein Jahr verschoben wird.<br />

Der Controller als Datenlieterant, auch für die<br />

Rechnungslegung, muss sich <strong>de</strong>r Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r beabsichtigten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s HGB be­<br />

wusst sein. Die komplexeren Regelungen kön­<br />

nen dazu führen, <strong>das</strong>s die <strong>Controlling</strong>instru­<br />

mente auszubauen bzw. zu spezifizieren sind.<br />

Hier erscheint insbeson<strong>de</strong>re die Implementie­<br />

rung einer entsprechen<strong>de</strong>n Basisdatenerfas­<br />

sung notwendig zu sein, da ansonsten die kaum<br />

zu kontrollieren<strong>de</strong>n Ermessensspielräume zu­<br />

nehmend Probleme bei <strong>de</strong>r Dateninterpretation<br />

bewirken.^<br />

Dies bedingt jedoch auch, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />

- wie bereits bei Rechnungslegung nach <strong>de</strong>n<br />

IFRS - auch vermehrt in <strong>de</strong>n Fokus <strong>de</strong>r Ab­<br />

schlussprüfung im Speziellen und <strong>de</strong>r Cor­<br />

porate Governance im Allgemeinen gerät. Für<br />

letzteres spricht auch, <strong>das</strong>s mit <strong>de</strong>m BilMoG<br />

auch die Abschlussprüfer-RL^ in nationales<br />

Recht umzusetzen ist. Somit wird letztlich vor­<br />

geschrieben, <strong>das</strong>s <strong>de</strong>m Aufsichtsrat <strong>de</strong>r AG die<br />

Überwachung <strong>de</strong>s Rechnungslegungspro­<br />

zesses, <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r internen Risikoma­<br />

nagementsysteme und <strong>de</strong>r internen Revision<br />

sowie <strong>de</strong>r Abschlussprüfung obliegt (§ 107 Abs.<br />

3AktG-RefE).<br />

Aktivierung von<br />

Entwicklungskosten<br />

Mit <strong>de</strong>m BilMoG soll <strong>das</strong> in § 248 Abs. 2 HGB<br />

verankerte Verbot zur Aktivierung selbstge­<br />

schaffener immaterieller Vermögenswerte<br />

gestrichen und durch die explizite Benennung<br />

von Bilanzierungsverboten ersetzt wer<strong>de</strong>n. An­<br />

satzverboten sind <strong>de</strong>mnach neben Aufwen- 43<br />

02<br />

33<br />

37<br />

G<br />

F

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