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auf das Controlling - Haufe.de

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Auswirkungen <strong>de</strong>s BilMoG <strong>auf</strong> <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />

besteht hier ein Wahlrecht. Entwe<strong>de</strong>r es wird<br />

mit <strong>de</strong>n für alle Rückstellungen gelten<strong>de</strong>n Zins­<br />

sätzen gerechnet, die bei L<strong>auf</strong>zeiten über einem<br />

Jahr, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Restl<strong>auf</strong>zeiten<br />

<strong>de</strong>r Rückstellungen bzw. <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen­<br />

<strong>de</strong>n Verpflichtungen, die durchschnittlichen<br />

Marktzinssätze <strong>de</strong>r letzten sieben Jahre verlan­<br />

gen, o<strong>de</strong>r es wird pauschal mit <strong>de</strong>m durch­<br />

schnittlichen Marktzinssatz, <strong>de</strong>r sich bei einer<br />

angenommenen L<strong>auf</strong>zeit von 15 Jahren ergibt,<br />

gerechnet.<br />

Mit <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Durchschnittszinssätze<br />

über die letzten sieben Jahre soll eine Glät­<br />

tung <strong>de</strong>r Zinsentwicklung erfolgen, so <strong>das</strong>s<br />

Än<strong>de</strong>rungen, die erfolgswirksam als Zinser­<br />

trag- o<strong>de</strong>r Zins<strong>auf</strong>wand im Finanzergebnis<br />

auszuweisen sind, keine zu große GuV-Wir-<br />

kung entfalten. Auch hier ist sehr kritisch <strong>auf</strong><br />

Autoren<br />

• Univ.-Prof. Dr Stefan Müller<br />

Zu<strong>de</strong>m ist zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s <strong>de</strong>r Gesetz­<br />

geber Überleitungsregelungen für diese erwar­<br />

tungsgemäß sehr hohen Venwerfungen vorsieht.<br />

So wird die Möglichkeit vorgesehen, die Erhö­<br />

hung <strong>de</strong>r Rückstellungen bis 2023 in gleich­<br />

mäßigen Jahresraten anzusammeln. Somit<br />

muss auch weiterhin im Anhang nach eventuell<br />

bestehen<strong>de</strong>n Deckungslücken gesucht wer<strong>de</strong>n,<br />

die aber nur von Kapitalgesellschaften und be­<br />

stimmten, in § 264a HGB benannten, Perso­<br />

nengesellschaften angegeben wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Erst unter Einbeziehung dieser Informationen<br />

kann die wirtschaftliche Lage <strong>de</strong>s Unterneh­<br />

mens zutreffen<strong>de</strong>r als bisher eingeschätzt wer­<br />

<strong>de</strong>n, was bei überbetrieblichen Vergleichen zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

• Andreas Krimpmann CPA<br />

ist Inhaber <strong>de</strong>s Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />

an <strong>de</strong>r Helmut Schmidt Universität/Universität <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

Hamburg, Mitherausgeber <strong>de</strong>s Handbuchs <strong>de</strong>r Bilanzierung<br />

und Mitglied im Facharbeitskreis IFRS im Internationalen<br />

Controller Verein e.V (ICV).<br />

E-Mail: smueller@hsu-hh.<strong>de</strong><br />

die Kennzahlensysteme zu schauen. Die<br />

pflichtgemäße Verlagerung <strong>de</strong>r Zinsanteile aus<br />

<strong>de</strong>r Aufzinsung <strong>de</strong>r Pensionsverpflichtungen,<br />

die bislang i.d.R. im Personal<strong>auf</strong>wand und da­<br />

mit im Betriebsergebnis erfasst wur<strong>de</strong>n, lan­<br />

<strong>de</strong>n zukünftig im Finanzergebnis. Dies führt<br />

etwa zu Sprüngen bei <strong>de</strong>r häufig ver­<br />

wandten Kennzahl EBIT. Auch sind inte­<br />

grierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanungs­<br />

systeme entsprechend anzupassen, da dort<br />

häufig Cashflowgrößen automatisiert aus <strong>de</strong>n<br />

Bilanz- und GuV-Daten berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier sind die nicht zahlungsbegleiteten Anteile<br />

im Zins<strong>auf</strong>wand zu bereinigen, um zu <strong>de</strong>n<br />

46 Zinszahlungen zu kommen.<br />

ONTROLLER<br />

Schließlich verlangt die zukünftige Rückstel­<br />

lungsbewertung auch eine <strong>de</strong>utlich höhere<br />

ist Inhaber <strong>de</strong>r Knmpmann MBA - CPA Unternehmensberatung,<br />

Dozent an <strong>de</strong>r TFH Berlin, Leiter <strong>de</strong>s Facharbeitskreises IFRS im<br />

Internationalen Controller Verein e.V (ICV).<br />

informatorische Unterfütterung. Die Me­<br />

tho<strong>de</strong>n zur Ermittlung <strong>de</strong>r zukünftigen Werte,<br />

die Fristigkeiten sowie die Instrumente zur Ab-<br />

zinsung sind daher im Rechnungslegungspro­<br />

zess zu implementieren, so <strong>das</strong>s die Rückstel­<br />

lungen zukünftig gemäß <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s § 253 Abs. 1 HGB-RefE behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Hier haben insbeson<strong>de</strong>re die Pro­<br />

gnose- und Planungsinstrumente aus<br />

<strong>de</strong>m <strong>Controlling</strong> zur Fundierung <strong>de</strong>r Erfül­<br />

lungswerte große Be<strong>de</strong>utung. Da mit diesen<br />

Werten auch enorm Bilanzpolitik betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n kann, ist zu era/arten, <strong>das</strong>s diese auch<br />

stets im Fokus <strong>de</strong>r Abschlussprüfung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Enforcements stehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Abgrenzung latenter Steuern<br />

Damit die durch <strong>das</strong> BilMoG größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterschie<strong>de</strong> zwischen han<strong>de</strong>lsrechtlicher-<br />

und steuerrechtlicher Abbildung in Abschlüs­<br />

sen von Kapitalgesellschaften und ihnen<br />

gleichgestellten Unternehmen aber auch rich­<br />

tig im Jahresabschluss ausgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

ist <strong>das</strong> Aktivierungswahlrecht für aktive la­<br />

tente Steuern in eine Aktivierungspflicht<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> klargestellt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Bilanz­<br />

konzept anzuwen<strong>de</strong>n ist. Saldierungen nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen möglich<br />

sind sowie auch VerlusWorträge, die voraus­<br />

sichtlich in <strong>de</strong>n nächsten fünf Jahren ausge­<br />

glichen wer<strong>de</strong>n, in die Berechnung einzube­<br />

ziehen sind und somit im Jahr <strong>de</strong>r Bildung er­<br />

gebnissteigernd bzw. konkret verlustmin<strong>de</strong>rnd<br />

wirken.<br />

Während dies <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Abbildung<br />

zugute kommt, ergeben sich für die Unterneh­<br />

men durch die oft komplizierten Bestimmun­<br />

gen <strong>de</strong>r latenten Steuern <strong>de</strong>utlich gestiegene<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen. Hier ist auch <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />

einzubin<strong>de</strong>n, da für die Berechnung und Pla­<br />

nung <strong>de</strong>r aktiven latenten Steuern Pla­<br />

nungsrechnungen <strong>de</strong>s <strong>Controlling</strong>s benötigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Kleine Kapitalgesellschaften sollen<br />

von <strong>de</strong>r Steuerabgrenzung allerdings befreit<br />

wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r Komplexität empfiehlt<br />

es sich hier bereits frühzeitig entsprechen<strong>de</strong><br />

Kompetenzen und Systeme im Unternehmen<br />

<strong>auf</strong>zubauen.<br />

Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen Han<strong>de</strong>ls- und Steu­<br />

erabschluss führen auch zur Einführung einer<br />

getrennten „steuerlichen Buchführung"<br />

Konkret ist es nunmehr Voraussetzung für die<br />

Ausübung steuerlicher Wahlrechte, <strong>das</strong>s die<br />

Wirtschaftsgüter, die nicht mit <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>ls­<br />

rechtlich maßgeblichen Werten in die steuer­<br />

liche Gewinnermittlung <strong>auf</strong>genommen wer<strong>de</strong>n,<br />

in beson<strong>de</strong>re, l<strong>auf</strong>end zu führen<strong>de</strong> Verzeich­<br />

nisse <strong>auf</strong>genommen wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Verzeich­<br />

nissen sind <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Her­<br />

stellung, die Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungs­<br />

kosten, die Vorschriften <strong>de</strong>s ausgeübten steuer­<br />

lichen Wahlrechts und die vorgenommenen<br />

Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1<br />

EStG).

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