auf das Controlling - Haufe.de
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Auswirkungen <strong>de</strong>s BilMoG <strong>auf</strong> <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />
besteht hier ein Wahlrecht. Entwe<strong>de</strong>r es wird<br />
mit <strong>de</strong>n für alle Rückstellungen gelten<strong>de</strong>n Zins<br />
sätzen gerechnet, die bei L<strong>auf</strong>zeiten über einem<br />
Jahr, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Restl<strong>auf</strong>zeiten<br />
<strong>de</strong>r Rückstellungen bzw. <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<br />
<strong>de</strong>n Verpflichtungen, die durchschnittlichen<br />
Marktzinssätze <strong>de</strong>r letzten sieben Jahre verlan<br />
gen, o<strong>de</strong>r es wird pauschal mit <strong>de</strong>m durch<br />
schnittlichen Marktzinssatz, <strong>de</strong>r sich bei einer<br />
angenommenen L<strong>auf</strong>zeit von 15 Jahren ergibt,<br />
gerechnet.<br />
Mit <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Durchschnittszinssätze<br />
über die letzten sieben Jahre soll eine Glät<br />
tung <strong>de</strong>r Zinsentwicklung erfolgen, so <strong>das</strong>s<br />
Än<strong>de</strong>rungen, die erfolgswirksam als Zinser<br />
trag- o<strong>de</strong>r Zins<strong>auf</strong>wand im Finanzergebnis<br />
auszuweisen sind, keine zu große GuV-Wir-<br />
kung entfalten. Auch hier ist sehr kritisch <strong>auf</strong><br />
Autoren<br />
• Univ.-Prof. Dr Stefan Müller<br />
Zu<strong>de</strong>m ist zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s <strong>de</strong>r Gesetz<br />
geber Überleitungsregelungen für diese erwar<br />
tungsgemäß sehr hohen Venwerfungen vorsieht.<br />
So wird die Möglichkeit vorgesehen, die Erhö<br />
hung <strong>de</strong>r Rückstellungen bis 2023 in gleich<br />
mäßigen Jahresraten anzusammeln. Somit<br />
muss auch weiterhin im Anhang nach eventuell<br />
bestehen<strong>de</strong>n Deckungslücken gesucht wer<strong>de</strong>n,<br />
die aber nur von Kapitalgesellschaften und be<br />
stimmten, in § 264a HGB benannten, Perso<br />
nengesellschaften angegeben wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Erst unter Einbeziehung dieser Informationen<br />
kann die wirtschaftliche Lage <strong>de</strong>s Unterneh<br />
mens zutreffen<strong>de</strong>r als bisher eingeschätzt wer<br />
<strong>de</strong>n, was bei überbetrieblichen Vergleichen zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
• Andreas Krimpmann CPA<br />
ist Inhaber <strong>de</strong>s Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />
an <strong>de</strong>r Helmut Schmidt Universität/Universität <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
Hamburg, Mitherausgeber <strong>de</strong>s Handbuchs <strong>de</strong>r Bilanzierung<br />
und Mitglied im Facharbeitskreis IFRS im Internationalen<br />
Controller Verein e.V (ICV).<br />
E-Mail: smueller@hsu-hh.<strong>de</strong><br />
die Kennzahlensysteme zu schauen. Die<br />
pflichtgemäße Verlagerung <strong>de</strong>r Zinsanteile aus<br />
<strong>de</strong>r Aufzinsung <strong>de</strong>r Pensionsverpflichtungen,<br />
die bislang i.d.R. im Personal<strong>auf</strong>wand und da<br />
mit im Betriebsergebnis erfasst wur<strong>de</strong>n, lan<br />
<strong>de</strong>n zukünftig im Finanzergebnis. Dies führt<br />
etwa zu Sprüngen bei <strong>de</strong>r häufig ver<br />
wandten Kennzahl EBIT. Auch sind inte<br />
grierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanungs<br />
systeme entsprechend anzupassen, da dort<br />
häufig Cashflowgrößen automatisiert aus <strong>de</strong>n<br />
Bilanz- und GuV-Daten berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Hier sind die nicht zahlungsbegleiteten Anteile<br />
im Zins<strong>auf</strong>wand zu bereinigen, um zu <strong>de</strong>n<br />
46 Zinszahlungen zu kommen.<br />
ONTROLLER<br />
Schließlich verlangt die zukünftige Rückstel<br />
lungsbewertung auch eine <strong>de</strong>utlich höhere<br />
ist Inhaber <strong>de</strong>r Knmpmann MBA - CPA Unternehmensberatung,<br />
Dozent an <strong>de</strong>r TFH Berlin, Leiter <strong>de</strong>s Facharbeitskreises IFRS im<br />
Internationalen Controller Verein e.V (ICV).<br />
informatorische Unterfütterung. Die Me<br />
tho<strong>de</strong>n zur Ermittlung <strong>de</strong>r zukünftigen Werte,<br />
die Fristigkeiten sowie die Instrumente zur Ab-<br />
zinsung sind daher im Rechnungslegungspro<br />
zess zu implementieren, so <strong>das</strong>s die Rückstel<br />
lungen zukünftig gemäß <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s § 253 Abs. 1 HGB-RefE behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Hier haben insbeson<strong>de</strong>re die Pro<br />
gnose- und Planungsinstrumente aus<br />
<strong>de</strong>m <strong>Controlling</strong> zur Fundierung <strong>de</strong>r Erfül<br />
lungswerte große Be<strong>de</strong>utung. Da mit diesen<br />
Werten auch enorm Bilanzpolitik betrieben<br />
wer<strong>de</strong>n kann, ist zu era/arten, <strong>das</strong>s diese auch<br />
stets im Fokus <strong>de</strong>r Abschlussprüfung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Enforcements stehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Abgrenzung latenter Steuern<br />
Damit die durch <strong>das</strong> BilMoG größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Unterschie<strong>de</strong> zwischen han<strong>de</strong>lsrechtlicher-<br />
und steuerrechtlicher Abbildung in Abschlüs<br />
sen von Kapitalgesellschaften und ihnen<br />
gleichgestellten Unternehmen aber auch rich<br />
tig im Jahresabschluss ausgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />
ist <strong>das</strong> Aktivierungswahlrecht für aktive la<br />
tente Steuern in eine Aktivierungspflicht<br />
umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n.<br />
Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> klargestellt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Bilanz<br />
konzept anzuwen<strong>de</strong>n ist. Saldierungen nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich<br />
sind sowie auch VerlusWorträge, die voraus<br />
sichtlich in <strong>de</strong>n nächsten fünf Jahren ausge<br />
glichen wer<strong>de</strong>n, in die Berechnung einzube<br />
ziehen sind und somit im Jahr <strong>de</strong>r Bildung er<br />
gebnissteigernd bzw. konkret verlustmin<strong>de</strong>rnd<br />
wirken.<br />
Während dies <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Abbildung<br />
zugute kommt, ergeben sich für die Unterneh<br />
men durch die oft komplizierten Bestimmun<br />
gen <strong>de</strong>r latenten Steuern <strong>de</strong>utlich gestiegene<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen. Hier ist auch <strong>das</strong> <strong>Controlling</strong><br />
einzubin<strong>de</strong>n, da für die Berechnung und Pla<br />
nung <strong>de</strong>r aktiven latenten Steuern Pla<br />
nungsrechnungen <strong>de</strong>s <strong>Controlling</strong>s benötigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Kleine Kapitalgesellschaften sollen<br />
von <strong>de</strong>r Steuerabgrenzung allerdings befreit<br />
wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r Komplexität empfiehlt<br />
es sich hier bereits frühzeitig entsprechen<strong>de</strong><br />
Kompetenzen und Systeme im Unternehmen<br />
<strong>auf</strong>zubauen.<br />
Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen Han<strong>de</strong>ls- und Steu<br />
erabschluss führen auch zur Einführung einer<br />
getrennten „steuerlichen Buchführung"<br />
Konkret ist es nunmehr Voraussetzung für die<br />
Ausübung steuerlicher Wahlrechte, <strong>das</strong>s die<br />
Wirtschaftsgüter, die nicht mit <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>ls<br />
rechtlich maßgeblichen Werten in die steuer<br />
liche Gewinnermittlung <strong>auf</strong>genommen wer<strong>de</strong>n,<br />
in beson<strong>de</strong>re, l<strong>auf</strong>end zu führen<strong>de</strong> Verzeich<br />
nisse <strong>auf</strong>genommen wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Verzeich<br />
nissen sind <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Her<br />
stellung, die Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungs<br />
kosten, die Vorschriften <strong>de</strong>s ausgeübten steuer<br />
lichen Wahlrechts und die vorgenommenen<br />
Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1<br />
EStG).