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Inklusion - Landesschulbeirat

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Herr Heinz Bönisch, Sozialdezernent, Rhein-Neckar-Kreis<br />

Teilhabe am privaten und gesellschaftlichen Leben - Wie sieht das im<br />

Rhein-Neckar-Kreis aus?<br />

Vorbemerkungen<br />

"<strong>Inklusion</strong> kostet Geld" - so lautete eine Überschrift in der Stuttgarter Zeitung vom 02. Februar<br />

2011. Als Sozialdezernent und damit verantwortlich für die Sozial- und Jugendhilfe im<br />

Landkreis, teile ich diese Einschätzung. Ich befürchte, dass die Umsetzung der UN-<br />

Konvention weitere Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe auslösen wird. Von daher<br />

appelliere ich an den Bundes- und Landesgesetzgeber, die als gangbar bezeichneten<br />

Wege bei der Umsetzung gesetzlich eindeutig zu regeln. Denn nur über diese Gesetzesschiene<br />

werden Bund und Land gezwungen, sich finanziell an dieser gesamtgesellschaftlichen<br />

Aufgabe zu beteiligen. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, möchte ich Ihnen<br />

kurz verdeutlichen:<br />

Im Jahr 2007 gab es eine Förderalismusreform. In diesem Zusammenhang wurde das so<br />

genannte Konnexitätsprinzip festgelegt. Danach darf der Bund keine neuen Leistungsaufgaben<br />

unmittelbar den Kommunen übertragen. Werden neue Leistungsaufgaben für erforderlich<br />

angesehen und können diese nicht über bundesunmittelbare Behörden geleistet<br />

werden, muss der Bundesgesetzgeber damit die Länder beauftragen. Die Länder wiederum<br />

können diese Gesetze über den Bundesrat mitgestalten bzw. darüber ihre Belange<br />

wahrnehmen. Überträgt nunmehr aber ein Land diese neuen Leistungsaufgaben den<br />

Kommunen, greifen entsprechende Konnexitätsvorschriften in den jeweiligen Landesverfassungen.<br />

In allen Landesverfassungen sind entsprechende Regelungen dahingehend<br />

getroffen, dass im Falle einer Aufgabenzuweisung an die Kommunen auch ein entsprechender<br />

Kostenausgleich zu gewähren ist.<br />

Meine Damen und Herren, ich habe diese Thematik bewusst an den Anfang meiner Ausführungen<br />

gestellt, weil mit dem Schlüsselbegriff der <strong>Inklusion</strong> Erwartungen geschürt werden,<br />

die nach den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglicherweise nicht<br />

oder noch nicht erfüllt werden können. Im Rahmen der Ratifizierung der UN-Konvention<br />

wurde von Seiten der Bundesregierung erklärt, dass von dort kein gesetzlicher Handlungsbedarf<br />

gesehen wird. Und auch die Landesregierung hat zum Themenfeld der vorschulischen<br />

und schulischen Bildung bekannt gegeben, dass die Empfehlungen des Expertenrates<br />

weitgehend ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen geschul-<br />

Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 123

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