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Inklusion - Landesschulbeirat

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sehen, im Teilhabeplan nur die Situation in Schulkindergärten darzustellen. Die Bedarfs-<br />

planung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erfolgt se-<br />

parat von beiden Jugendämtern. Über die gemeinsame Betreuung im vorschulischen Be-<br />

reich wird auch noch Herr Scheffczyk berichten.<br />

Schulischer Bereich<br />

Die Angebotssituation in unseren Sonderschulen wurde umfassend beleuchtet. Insbesondere<br />

war von Interesse herauszustellen, wie viele Schüler wann die Sonderschulen verlassen<br />

werden und wie sich die Situation für die Schüler im Anschluss an den Schulbesuch<br />

darstellt. Bereits im Vorfeld der Teilhabeplanung hat der Rhein-Neckar-Kreis ein Projekt<br />

auf den Weg gebracht mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen mit geistiger Behinderung<br />

zu helfen, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Wir haben<br />

hierzu das Berufsbildungswerk Neckargemünd beauftragt. Frau Herpel wird im Anschluss<br />

über dieses Projekt berichten. Die Abgangssituation an den Sonderschulen wurde<br />

darüber hinaus für die Bewertung herangezogen, ob die Kapazitäten in unseren Werkstätten<br />

ausreichen, diese behinderten Menschen in eine wohnortnahe Werkstatt aufzunehmen.<br />

Bedarfseinschätzung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Losgelöst von den angestellten Musterberechnungen ist die Absprache von Bedeutung,<br />

dass wir davon ausgehen, dass mindestens 2 Prozent der Werkstattbeschäftigten jährlich<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Absprache mit den Trägern<br />

der Werkstätten ist gestützt auf § 136 SGB IX. Danach ist es u. a. Aufgabe der Werkstatt,<br />

den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Da<br />

unser Projekt mit dem Berufsbildungswerk Neckargemünd nicht auf Schülerinnen und<br />

Schüler der Sonderschulen beschränkt ist, kann Frau Herpel auch hierüber berichten.<br />

Wohnformen für Menschen mit Behinderungen<br />

Diese Aufgabenstellung versuchen wir auf zwei Wege anzugehen. Zum einen über den<br />

Ausbau der ambulanten Wohnformen und zum anderen über eine Verstärkung der familienentlastenden<br />

Dienste. Wir haben festgestellt, dass im Landkreis eine relativ hohe Zahl<br />

an behinderten Menschen, insbesondere Menschen die eine Werkstatt besuchen, noch zu<br />

Hause versorgt werden. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass der Ansatz<br />

für die Förderung der familienentlastenden Dienste um 100 % angehoben wird. Darüber<br />

hinaus unterstützen wir Trainingsmaßnahmen mit dem Ziel, diese Menschen über eine<br />

Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 126

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