Inklusion - Landesschulbeirat
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sehen, im Teilhabeplan nur die Situation in Schulkindergärten darzustellen. Die Bedarfs-<br />
planung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erfolgt se-<br />
parat von beiden Jugendämtern. Über die gemeinsame Betreuung im vorschulischen Be-<br />
reich wird auch noch Herr Scheffczyk berichten.<br />
Schulischer Bereich<br />
Die Angebotssituation in unseren Sonderschulen wurde umfassend beleuchtet. Insbesondere<br />
war von Interesse herauszustellen, wie viele Schüler wann die Sonderschulen verlassen<br />
werden und wie sich die Situation für die Schüler im Anschluss an den Schulbesuch<br />
darstellt. Bereits im Vorfeld der Teilhabeplanung hat der Rhein-Neckar-Kreis ein Projekt<br />
auf den Weg gebracht mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen mit geistiger Behinderung<br />
zu helfen, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Wir haben<br />
hierzu das Berufsbildungswerk Neckargemünd beauftragt. Frau Herpel wird im Anschluss<br />
über dieses Projekt berichten. Die Abgangssituation an den Sonderschulen wurde<br />
darüber hinaus für die Bewertung herangezogen, ob die Kapazitäten in unseren Werkstätten<br />
ausreichen, diese behinderten Menschen in eine wohnortnahe Werkstatt aufzunehmen.<br />
Bedarfseinschätzung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />
Losgelöst von den angestellten Musterberechnungen ist die Absprache von Bedeutung,<br />
dass wir davon ausgehen, dass mindestens 2 Prozent der Werkstattbeschäftigten jährlich<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Absprache mit den Trägern<br />
der Werkstätten ist gestützt auf § 136 SGB IX. Danach ist es u. a. Aufgabe der Werkstatt,<br />
den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Da<br />
unser Projekt mit dem Berufsbildungswerk Neckargemünd nicht auf Schülerinnen und<br />
Schüler der Sonderschulen beschränkt ist, kann Frau Herpel auch hierüber berichten.<br />
Wohnformen für Menschen mit Behinderungen<br />
Diese Aufgabenstellung versuchen wir auf zwei Wege anzugehen. Zum einen über den<br />
Ausbau der ambulanten Wohnformen und zum anderen über eine Verstärkung der familienentlastenden<br />
Dienste. Wir haben festgestellt, dass im Landkreis eine relativ hohe Zahl<br />
an behinderten Menschen, insbesondere Menschen die eine Werkstatt besuchen, noch zu<br />
Hause versorgt werden. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass der Ansatz<br />
für die Förderung der familienentlastenden Dienste um 100 % angehoben wird. Darüber<br />
hinaus unterstützen wir Trainingsmaßnahmen mit dem Ziel, diese Menschen über eine<br />
Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 126