Inklusion - Landesschulbeirat
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tert werden soll. Ich kann an dieser Stelle und hierzu nur sagen, dass auch bei den Städ-<br />
ten und Landkreisen die Reserven aufgezehrt sind; nicht zuletzt deshalb, weil die Kosten<br />
der Eingliederungshilfe in den letzten Jahrzehnten alarmierend angestiegen sind. Wir haben<br />
bundesweit Ausgaben von rd. 12 Mrd. Euro. In Baden-Württemberg mehr als 1,2 Mrd.<br />
Euro und im Rhein-Neckar-Kreis rd. 53 Mio. Euro Netto. Die Ausgaben in Baden-<br />
Württemberg sind von 2008 auf 2009 um durchschnittlich 7,5 % gestiegen. Ich erspare mir<br />
weitere Zahlen zu präsentieren und möchte überleiten auf die Sach- und Rechtslage im<br />
Rhein-Neckar-Kreis seit dem 01.01.2005 und darlegen, wie sich die aktuelle Situation darstellt.<br />
Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />
Mit dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz zum 01.01.2005 wurden den 44 Stadt- und<br />
Landkreisen in Baden-Württemberg die Aufgabe der Eingliederungshilfe übertragen. Bis<br />
dahin war die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern,<br />
nämlich dem Landeswohlfahrtsverband Baden und dem Landeswohlfahrtsverband<br />
Württemberg-Hohenzollern angesiedelt. Unsere Hauptaufgabe in den Jahren 2005 und<br />
2006 wurde darin gesehen, den Übergang von rd. 2.500 Einzelfällen so reibungslos wie<br />
möglich zu gestalten. Dies ist uns sowohl im Verhältnis zu den Anspruchsinhabern, nämlich<br />
den behinderten Menschen, als auch im Verhältnis zu den Leistungserbringern, in der<br />
Regel den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, gelungen. Überhaupt muss im Zusammenhang<br />
mit der <strong>Inklusion</strong>sdebatte gesehen werden, dass es bei den erforderlichen<br />
Handlungsmaßnahmen nicht nur um das Verhältnis zu den behinderten Menschen geht.<br />
Man muss wissen, dass rd. 95 Prozent der Leistungsausgaben, im Rhein-Neckar-Kreis<br />
rund 50 Mio. Euro jährlich, unmittelbar den Leistungserbringern zufließen. Der behinderte<br />
Mensch merkt von diesem Finanztransfer gar nichts. Hierbei handelt es sich um Leistungsentgelte<br />
für Aufwendungen, die beispielsweise für das Wohnen in einem Wohnheim<br />
oder für die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Insoweit<br />
ist bei dem anstehenden Paradigmenwechsel auch zu berücksichtigen, dass investive<br />
Strukturen geschaffen sind, die sich von heute auf morgen nicht verändern lassen. Ich<br />
denke hier insbesondere an kreisübergreifende Einrichtungen, wie beispielsweise Einrichtungen,<br />
die von der Johannes-Diakonie in Mosbach in so genannten Komplexstandorten<br />
vorgehalten werden.<br />
Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 124