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Inklusion - Landesschulbeirat

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tert werden soll. Ich kann an dieser Stelle und hierzu nur sagen, dass auch bei den Städ-<br />

ten und Landkreisen die Reserven aufgezehrt sind; nicht zuletzt deshalb, weil die Kosten<br />

der Eingliederungshilfe in den letzten Jahrzehnten alarmierend angestiegen sind. Wir haben<br />

bundesweit Ausgaben von rd. 12 Mrd. Euro. In Baden-Württemberg mehr als 1,2 Mrd.<br />

Euro und im Rhein-Neckar-Kreis rd. 53 Mio. Euro Netto. Die Ausgaben in Baden-<br />

Württemberg sind von 2008 auf 2009 um durchschnittlich 7,5 % gestiegen. Ich erspare mir<br />

weitere Zahlen zu präsentieren und möchte überleiten auf die Sach- und Rechtslage im<br />

Rhein-Neckar-Kreis seit dem 01.01.2005 und darlegen, wie sich die aktuelle Situation darstellt.<br />

Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />

Mit dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz zum 01.01.2005 wurden den 44 Stadt- und<br />

Landkreisen in Baden-Württemberg die Aufgabe der Eingliederungshilfe übertragen. Bis<br />

dahin war die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern,<br />

nämlich dem Landeswohlfahrtsverband Baden und dem Landeswohlfahrtsverband<br />

Württemberg-Hohenzollern angesiedelt. Unsere Hauptaufgabe in den Jahren 2005 und<br />

2006 wurde darin gesehen, den Übergang von rd. 2.500 Einzelfällen so reibungslos wie<br />

möglich zu gestalten. Dies ist uns sowohl im Verhältnis zu den Anspruchsinhabern, nämlich<br />

den behinderten Menschen, als auch im Verhältnis zu den Leistungserbringern, in der<br />

Regel den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, gelungen. Überhaupt muss im Zusammenhang<br />

mit der <strong>Inklusion</strong>sdebatte gesehen werden, dass es bei den erforderlichen<br />

Handlungsmaßnahmen nicht nur um das Verhältnis zu den behinderten Menschen geht.<br />

Man muss wissen, dass rd. 95 Prozent der Leistungsausgaben, im Rhein-Neckar-Kreis<br />

rund 50 Mio. Euro jährlich, unmittelbar den Leistungserbringern zufließen. Der behinderte<br />

Mensch merkt von diesem Finanztransfer gar nichts. Hierbei handelt es sich um Leistungsentgelte<br />

für Aufwendungen, die beispielsweise für das Wohnen in einem Wohnheim<br />

oder für die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Insoweit<br />

ist bei dem anstehenden Paradigmenwechsel auch zu berücksichtigen, dass investive<br />

Strukturen geschaffen sind, die sich von heute auf morgen nicht verändern lassen. Ich<br />

denke hier insbesondere an kreisübergreifende Einrichtungen, wie beispielsweise Einrichtungen,<br />

die von der Johannes-Diakonie in Mosbach in so genannten Komplexstandorten<br />

vorgehalten werden.<br />

Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 124

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