Inklusion - Landesschulbeirat
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Schwerbehindertenfahrdienst<br />
- Menschen mit Behinderung, die alleine nicht in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel<br />
zu benutzen<br />
- Vorraussetzung das Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis<br />
- Ist eine Freiwilligkeitsleistung und wird vom Rhein-Neckar-Kreis gefördert<br />
- Maximal drei Fahrten (Hin- und Rückfahrt) pro Person im Monat im Umkreis von 30<br />
km<br />
- Eigenanteil entspricht den Kosten des ÖPNV<br />
- Wird im Raum Weinheim (IKB Weinheim), im Raum Schwetzingen/ Hockenheim<br />
(DRK Kreisverband Mannheim), im Raum Wiesloch/ Walldorf (Malteser Hilfsdienst)<br />
und im Raum Sinsheim/ Neckargemünd (DRK Rhein-Neckar Heidelberg) angeboten<br />
Fahrten der Schwerbehindertenfahrdienste im Jahr 2009:<br />
Einzugsbereich Fahrten<br />
Weinheim 25<br />
Schwetzingen/ Hockenheim<br />
Sinsheim/ Neckargemünd<br />
166<br />
Wiesloch/ Walldorf 693<br />
Insgesamt:<br />
- 884 Fahrten des Schwerbehindertenfahrdienstes<br />
Wohnen<br />
Außenwohngruppen<br />
- Stationäres Wohnangebot in dezentralen Wohngruppen<br />
Trainingswohngruppen<br />
- Stationäres Wohnangebot zur Vorbereitung auf ambulante Wohnformen<br />
Ambulant Betreutes Wohnen<br />
- Größtenteils vom Menschen mit Behinderung bzw. seines gesetzlichen Betreuers<br />
angemietete Wohnung<br />
- Hausbesuche durch Fachpersonal<br />
Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 130