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Inklusion - Landesschulbeirat

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Schwerbehindertenfahrdienst<br />

- Menschen mit Behinderung, die alleine nicht in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel<br />

zu benutzen<br />

- Vorraussetzung das Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis<br />

- Ist eine Freiwilligkeitsleistung und wird vom Rhein-Neckar-Kreis gefördert<br />

- Maximal drei Fahrten (Hin- und Rückfahrt) pro Person im Monat im Umkreis von 30<br />

km<br />

- Eigenanteil entspricht den Kosten des ÖPNV<br />

- Wird im Raum Weinheim (IKB Weinheim), im Raum Schwetzingen/ Hockenheim<br />

(DRK Kreisverband Mannheim), im Raum Wiesloch/ Walldorf (Malteser Hilfsdienst)<br />

und im Raum Sinsheim/ Neckargemünd (DRK Rhein-Neckar Heidelberg) angeboten<br />

Fahrten der Schwerbehindertenfahrdienste im Jahr 2009:<br />

Einzugsbereich Fahrten<br />

Weinheim 25<br />

Schwetzingen/ Hockenheim<br />

Sinsheim/ Neckargemünd<br />

166<br />

Wiesloch/ Walldorf 693<br />

Insgesamt:<br />

- 884 Fahrten des Schwerbehindertenfahrdienstes<br />

Wohnen<br />

Außenwohngruppen<br />

- Stationäres Wohnangebot in dezentralen Wohngruppen<br />

Trainingswohngruppen<br />

- Stationäres Wohnangebot zur Vorbereitung auf ambulante Wohnformen<br />

Ambulant Betreutes Wohnen<br />

- Größtenteils vom Menschen mit Behinderung bzw. seines gesetzlichen Betreuers<br />

angemietete Wohnung<br />

- Hausbesuche durch Fachpersonal<br />

Fachtagung <strong>Inklusion</strong> Seite 130

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