Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Diese Missstände führen zu einer – vielleicht beabsichtigten – Ausdünnung<br />
der (fach-)ärztlichen Versorgung mit der Gefahr einer planwirtschaftlichen<br />
Zuteilungsmedizin. Die Leistungsfähigkeit solcher Systeme kann man in<br />
Großbritannien „bewundern“ und konnte man in der DDR erleben:<br />
Wartelisten, auch im hausärztlichen Bereich, und Leistungsverweigerung<br />
(Rationierung) waren die Folgen.<br />
Auch im stationären Bereich muss es dem Patienten möglich sein, das<br />
Krankenhaus seines Vertrauens frei zu wählen. Je<strong>des</strong> Krankenhaus ist<br />
inzwischen gesetzlich verpflichtet, z.B. im Internet einen Qualitätsbericht zu<br />
veröffentlichen, aus dem u. a. die Anzahl der durchgeführten Operationen<br />
hervorgeht, ebenso die Häufigkeit der zugehörigen Komplikationen. Auch<br />
sind inzwischen viele Krankenhäuser zertifiziert. Zudem haben die<br />
Krankenkassen die Möglichkeit, über das Hessische Sozialministerium<br />
unwirtschaftlich arbeitenden und qualitativ schlechten Krankenhäusern die<br />
Grundlagen für eine Regelversorgung zu entziehen. Daher entbehren<br />
Bestrebungen einzelner Krankenkassen, ihre Patienten nur in bestimmten<br />
Häusern behandeln zu lassen, einer sachlichen Grundlage und bergen die<br />
Gefahr einer Rationierung mit Wartelisten in sich.<br />
Das Hessische Krankenhausgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Die<br />
Steuerung der Krankenhausplanung durch die regionalen<br />
Krankenhauskonferenzen ist ein dezentrales und den lokalen Bedürfnissen<br />
angepasstes Instrument. Die <strong>FDP</strong> spricht sich dafür aus, den<br />
Krankenhauskonferenzen mehr Entscheidungsspielräume einzuräumen<br />
und deren Ergebnisse stärker zu berücksichtigen als bisher.<br />
Die Verzahnung <strong>des</strong> stationären und ambulanten Bereichs ist sinnvoll. So<br />
können einerseits Doppeluntersuchungen vermieden werden, andererseits<br />
kann das Krankenhaus teure Spezialgeräte in die ambulante Versorgung<br />
mit einbringen: Sei es, dass das Krankenhaus sich in diesen Bereichen an<br />
der ambulanten Versorgung beteiligt, sei es, dass niedergelassene Ärzte<br />
für ihre ambulante Tätigkeit Krankenhausgeräte „mitbenutzen“. Gute<br />
Beispiele sind hier die Öffnung der Krankenhäuser mit<br />
Computertomographen bzw. Magnetresonanztomographen für<br />
niedergelassene Radiologen oder die Möglichkeit zum ambulanten<br />
Operieren am Krankenhaus durch Ärzte aus dem ambulanten Bereich oder<br />
auch die Schaffung von Spezialambulanzen für AIDS-Kranke oder Bluter.<br />
Die <strong>FDP</strong> setzt sich für den Erhalt <strong>des</strong> Belegarztsystems ein. Hier wird die<br />
angestrebte integrierte Versorgung in konzentrierter und außerdem<br />
wirtschaftlicher Form durchgeführt. Belegärzte betreuen ihre Patienten<br />
ambulant, vorstationär, im Krankenhaus und behandeln sie dann auch<br />
gegebenenfalls anschließend „zu Hause“, sodass der Patient beim Arzt<br />
seines Vertrauens bleiben kann und der behandelnde Arzt seinen Patienten<br />
auch wirklich kennt.<br />
Die Einführung <strong>des</strong> so genannten Fallpauschalensystems ist vom Ansatz<br />
her sinnvoll (DRG-System). Doch durch sich ständig ändernde<br />
Berechnungsgrößen (Relativgewicht), können Krankenhäuser ihr Budget<br />
nicht sicher planen. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen geschaffen,<br />
denn bei den öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern decken häufig<br />
Landkreise und Städte mögliche Defizite ab, während private<br />
Krankenhausträger und freigemeinnützige (Kirchen oder<br />
Wohlfahrtsverbände) diese Finanzhilfe nicht bekommen. Die <strong>FDP</strong> kritisiert<br />
die Umsetzung <strong>des</strong> DRG-Systems, welches in Deutschland durchgängig im<br />
stationären Bereich umgesetzt worden ist und dem damit die<br />
Differenzierung fehlt. Viele Krankheitsbilder lassen sich nicht mit der so<br />
genannten Erstdiagnose abbilden.<br />
Stationärer Bereich<br />
Hessisches<br />
Krankenhausgesetz<br />
Verzahnung von<br />
ambulant und stationär<br />
Erhalt <strong>des</strong><br />
Belegarztsystems<br />
DRG-System<br />
130