Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
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Arbeitsabläufe weiter auszubauen. So können eine elektronische<br />
Schuldnerkartei, ein vollelektronisches Grundbuch und eine bei den<br />
Grundbuchämtern der Amtsgerichte eingerichtete elektronische<br />
Baulastenkartei dafür sorgen, dass Anfragen und Anträge schnell,<br />
zielorientiert und unbürokratisch bearbeitet werden können.<br />
Eine wichtige Funktion kommt in diesem Zusammenhang dem<br />
elektronischen Grundbuch zu. Hier ist auch die Grundakte bürgernah und<br />
effektiv einer vollelektronischen Lösung zuzuführen. Aufgrund <strong>des</strong><br />
Sachzusammenhangs zwischen Justiz und der Führung <strong>des</strong> Grundbuchs<br />
sollen die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten verbleiben.<br />
Letztendlich ist es auch an der Zeit, Massenverfahren wie Bußgeldsachen<br />
elektronisch ohne aufwändige Gerichtsverhandlungen zu erledigen und den<br />
Anwälten den Zugriff auf ein elektronisches Gerichtsfach zu ermöglichen.<br />
Die <strong>FDP</strong> <strong>Hessen</strong> steht zum Anwaltsnotariat.<br />
Die Versorgung der Fläche durch den Dienstleister Justiz ist<br />
sicherzustellen. Zusätzlich ist zur Sicherstellung einer guten und zügigen<br />
Rechtsfindung eine ausreichende Kommunikation zwischen allen<br />
Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten. Die persönliche Erreichbarkeit der<br />
Richter ist daher von großer Bedeutung. Es bedarf hierzu allerdings keiner<br />
Einführung von Kernarbeitszeiten, die wegen <strong>des</strong> Eingriffs in die richterliche<br />
Unabhängigkeit nur im Wege einer Grundgesetzänderung zu erlangen<br />
wäre, sondern einer guten technischen Ausstattung und ggf. einer aktiven<br />
Dienstaufsicht.<br />
Der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger muss effektiver und<br />
gleichzeitig qualitätsorientierter organisiert werden. In der gesamten Justiz<br />
gilt das Leistungsprinzip.<br />
Um eine sachgerechte und den Interessen der Anwaltschaft dienende<br />
Nachwuchsausbildung sicherzustellen, ist der juristische<br />
Vorbereitungsdienst je nach angestrebtem Berufsziel aufzuspalten. Hierbei<br />
soll die Referendarausbildung dreigliedrig nach den Berufszweigen<br />
Justizdienst, Verwaltung und Anwaltschaft erfolgen. Die Qualität ist zum<br />
Beispiel durch Intensivkurse und durch die Verbesserung der didaktischen<br />
Rahmenbedingungen zu steigern. Das Justizministerium soll im Zuge einer<br />
institutionalisierten Einbeziehung der Anwaltsvertretung einen Beirat für<br />
Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung einrichten. Im<br />
richterlichen Bereich müssen Fortbildungsbereitschaft und berufliches<br />
Engagement ein wesentlicher Teil der Personalentwicklung sein und sollen<br />
gefördert werden.<br />
Der Richterwahlausschuss soll künftig die Funktion einer Einigungsstelle<br />
haben und so die Stellung der Richterschaft stärken. Er soll ferner<br />
mitentscheiden bei der Übertragung eines Richteramts mit höherem<br />
Endgrundgehalt, also in Fällen von Beförderungen. Der<br />
Richterwahlausschuss wählt aus der Mitte seiner Mitglieder einen<br />
Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen<br />
ein und leitet diese. Ist er verhindert, so tritt sein Vertreter im Amt an seine<br />
Stelle. Die Sitzungen <strong>des</strong> Richterwahlausschusses sind öffentlich, mit<br />
Ausnahme der Beratung.<br />
Neben der Stärkung <strong>des</strong> Richterwahlausschusses ist auch die Stellung <strong>des</strong><br />
Präsidialrates zu stärken. Der Präsidialrat wählt ebenfalls aus der Mitte<br />
seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der<br />
Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet diese. Ist er verhindert, so<br />
tritt sein Vertreter im Amt an seine Stelle.<br />
Anwaltsnotariat<br />
Erreichbarkeit der<br />
Gerichte<br />
Qualität der Justiz weiter<br />
steigern<br />
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