Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
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Zielgenauigkeit: Es reicht für Liberale nicht aus, dass staatliche<br />
Mittel „prinzipiell für einen guten oder richtigen Zweck“ ausgegeben<br />
werden. Für gute Zwecke kann man viel Geld ausgeben,<br />
ohne irgendetwas zu erreichen. Wer mit dem Geld der Bürger<br />
sorgsam umgehen will, muss sicher sein, dass<br />
a. der Zweck stimmt,<br />
b. das Geld dort ankommt, wo es ankommen soll, und<br />
c. das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht wird, und zwar auf die<br />
wirtschaftlichste Weise.<br />
Das setzt eine unerbittliche Einsatz- und Erfolgskontrolle voraus.<br />
Maßnahmen, die ihr Ziel verfehlen, sind unverzüglich einzustellen.<br />
Gefälligkeitsleistungen für bestimmte Gruppen gibt es für<br />
Liberale nicht.<br />
Wer der <strong>FDP</strong> sein Vertrauen schenkt, kann sicher sein, dass<br />
„sein Steuergeld“ in guten Händen ist. Es wird verlässlich, nachhaltig,<br />
effektiv und effizient eingesetzt.<br />
A - Neuverschuldung stoppen und Altschulden tilgen<br />
Liberale Finanzpolitik wird Schluss machen mit dem unvertretbaren<br />
Umgang mit öffentlichen Mitteln. Statt die Prioritäten neu und<br />
konsequent festzulegen, wurden dem Land „neue“ Aufgaben<br />
übertragen, ohne „alte“ zu streichen oder zumin<strong>des</strong>t in der Priorität<br />
zu verändern. Die zwangsläufige Folge war, dass das finanzielle<br />
Gleichgewicht vernachlässigt und ein steigender Teil der<br />
Staatsausgaben mit Krediten finanziert werden musste. Inzwischen<br />
hat der Schuldenstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> eine Größe von über<br />
32 Mrd. Euro erreicht. Dazu kommt eine etwa gleich große Summe<br />
an Pensionsverpflichtungen, denen keine annähernd ausreichende<br />
Rücklage gegenübersteht.<br />
Die bisherigen Regeln zur Verschuldungsbegrenzung haben sich<br />
als unwirksam erwiesen. Sie sind unklar und ziehen bei Verstoß<br />
keinerlei Konsequenzen für die Verursacher nach sich. Darüber<br />
hinaus hat die Lan<strong>des</strong>regierung in den vergangenen Jahren die<br />
finanzielle Situation „geschönt“, indem im Haushaltsplan Einnahmen<br />
überhöht bzw. Ausgaben zu gering angesetzt und Restkreditermächtigungen<br />
in Ergänzung zu der für das laufende Jahr<br />
beschlossenen Kreditaufnahme eingesetzt wurden. Konjunkturbedingt<br />
vorübergehend höhere Steuereinnahmen sind keine<br />
Problemlösung, sondern täuschen nur zeitweise darüber hinweg,<br />
dass zwischen dem gegenwärtigen Ausgaben- und Einnahmenniveau<br />
je<strong>des</strong> Jahr eine strukturelle Lücke im Umfang von 1,5 bis 2<br />
Mrd. Euro klafft. Diese Lücke muss durch verringerte Ausgaben<br />
und kann dauerhaft nicht durch Veräußerungserlöse geschlossen<br />
werden.<br />
Das Grundgesetz bindet die Aufnahme von Schulden an das<br />
Volumen staatlicher Investitionen. Da der grundgesetzliche Investitionsbegriff<br />
unklar ist und weder Finanzinvestitionen noch pure<br />
Ersatzinvestitionen ausgeklammert noch Desinvestitionen in Abzug<br />
gebracht werden, ist die Schuldengrenze weder ökonomisch<br />
vertretbar noch in der Praxis wirksam. Zudem kann für den Fall<br />
einer „Störung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ auch<br />
diese ohnehin sehr weiche Grenze legal überschritten werden.<br />
<strong>Hessen</strong> hat in seiner antiquierten Lan<strong>des</strong>verfassung von 1946 die<br />
Verschuldung noch weniger verbindlich geregelt als das Grund-<br />
Zielgenauigkeit<br />
Erfolgskontrolle<br />
Liberale Politik<br />
Schuldenspirale<br />
Strukturelle Lücke zwischen<br />
Ausgaben und Einnahmen<br />
Maßgabe <strong>des</strong> Grundgestezes<br />
Maßgabe der Hessischen Verfassung<br />
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