Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dass während <strong>des</strong> Strafvollzugs durch den verurteilten Täter keine Gefahr<br />
für unsere Gesellschaft ausgeht. Ein weiterer Schwerpunkt <strong>des</strong> Vollzuges<br />
ist darüber hinaus die Wiedergutmachung. Wo irgend möglich und sinnvoll,<br />
sind entsprechende Kontakte zwischen Strafgefangenem und<br />
Geschädigtem einzuleiten und professionell zu gestalten.<br />
Wiedergutmachung ist auch als eine Form der gesellschaftlichen Teilhabe<br />
<strong>des</strong> Gefangenen zu verstehen, die <strong>des</strong>halb auch durch verschiedenste<br />
Formen gemeinnützige Arbeit erfüllt werden kann. Die Aspekte der<br />
Resozialisierung und der Sicherheit in der vollzuglichen Arbeit stehen zwar<br />
in einem gewissen Spannungsverhältnis, sind aber dennoch als Einheit zu<br />
begreifen, weil sie sich gegenseitig bedingen.<br />
Menschen, die in den Gefängnissen einsitzen, unterscheiden sich sehr<br />
stark in ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Entwicklung, das heißt, die<br />
Gestaltung <strong>des</strong> Vollzuges muss diesen unterschiedlichen<br />
Ausgangssituationen hinreichend Rechnung tragen. Der Gefangene hat<br />
selbstverständlich einen Anspruch auf die Würdigung seiner Individualität,<br />
die bei der Vollzugsgestaltung zu berücksichtigen und zu fördern ist.<br />
Inhaftierte, von denen aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung eine<br />
besondere Gefahr ausgeht, bedürfen besonderer Sicherungsvorkehrungen.<br />
Dabei ist die Zeit der Inhaftierung zu nutzen, um nach einer eingehenden<br />
und sorgfältigen Diagnostik zu entscheiden, welche Behandlungsschritte<br />
konkret erforderlich sind. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, dafür<br />
zu sorgen, dass die während <strong>des</strong> Vollzuges begonnene Arbeit<br />
beziehungsweise begonnene Ausbildung nach der Entlassung mit gleicher<br />
Konsequenz fortgesetzt wird. Es ist allgemein bekannt, dass gerade der<br />
Übergang vom Gefängnis in das normale Leben ein kritischer Punkt ist.<br />
Vernetztes enges Zusammenwirken der Organisationen der<br />
Straffälligenhilfe mit dem Strafvollzug ist daher eine zwingende<br />
Notwendigkeit. Diese Zusammenarbeit muss durch verbindliche<br />
Regelungen gestaltet werden.<br />
Für Inhaftierte, von denen keine besondere Gefahr ausgeht und bei denen<br />
erwartet werden kann, dass sie zukünftig keine weiteren Straftaten<br />
begehen werden, sollen besondere Vollzugsformen entwickelt werden, die<br />
dieser Tätergruppe gerecht werden. Hier geht es vor allem um eine<br />
stärkere Nutzung <strong>des</strong> offenen Vollzuges, um Arbeitsplätze zu erhalten und<br />
wichtige positive familiäre Kontakte nicht abbrechen zu lassen. Zu denken<br />
ist aber auch an den verstärkten Einsatz von sozialem Training und, wenn<br />
möglich, der Schadenswiedergutmachung.<br />
Ein besonderes Augenmerk ist auf den Jugendvollzug zu richten. Die Zahl<br />
der begangenen Straftaten ist hier in den letzten Jahren gerade bei der<br />
Gruppe der Jugendlichen besonders angestiegen. Es müssen alle<br />
Anstrengungen unternommen werden, damit diese jungen Menschen nicht<br />
langfristig in ein kriminelles Leben abgleiten.<br />
Ob Behandlungsangebote an den Gefangenen während seines<br />
Aufenthaltes im Gefängnis erfolgreich sind, um einen weiteren Rückfall zu<br />
verhindern, welche Umstände neue Straffälligkeit fördern oder hindern<br />
können, ist durch wissenschaftliche Begleitforschung systematisch zu<br />
evaluieren. In diese Evaluationsforschung sind der richterliche Dienst, die<br />
Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die Straffälligenhilfe und die<br />
Wissenschaft einzubeziehen. Über die gewonnenen Erkenntnisse ist<br />
regelmäßig zu berichten, um die notwendigen beziehungsweise Erfolg<br />
versprechenden Maßnahmen im Justizvollzug einleiten zu können. Eine<br />
Zusammenarbeit mit anderen Bun<strong>des</strong>ländern wird gefördert.<br />
Tätigkeiten im Justizvollzug, die nicht hoheitlicher Art sind, können nach<br />
sorgfältiger Prüfung im Einzelfall an Private übertragen werden. Die<br />
Individualität<br />
berücksichtigen<br />
Vollzugsprinzipien<br />
Jugendvollzug<br />
besonders wichtig<br />
Begleitforschung<br />
intensivieren<br />
Privatisierung ist<br />
möglich<br />
135