Landtagswahlprogramm FDP Hessen 2008 - des Deutschen Hanf ...
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auswertet;<br />
• Die Befristung insbesondere von solchen Gesetzen, die erheblich in<br />
die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen;<br />
• Die gründliche Evaluierung von befristeten Gesetzen, von deren<br />
Ergebnis die Weitergeltung abhängig ist.<br />
Nur so kann das Parlament wieder in die Lage versetzt werden, die<br />
grundlegenden Entscheidungen zu beraten, zu beschließen und deren<br />
Vollzug zu kontrollieren. Oftmals haben die Rechte <strong>des</strong> Parlaments nur<br />
noch eine formalisierte Bedeutung. So wurden insbesondere die<br />
Sicherheitspakete im Eiltempo durch die parlamentarischen Verfahren<br />
gejagt. Die Diskussion über Inhalte und Folgen einer neuen<br />
Sicherheitsarchitektur findet im Parlament so gut wie gar nicht statt.<br />
Weitreichende Veränderungen der Sicherheitsbehörden werden faktisch auf<br />
dem Verordnungs- bzw. Erlasswege durch die Ministerien entschieden und<br />
umgesetzt. Vernetzungen der Sicherheitsbehörden untereinander entziehen<br />
sich oftmals vollständig der Kontrolle durch die Parlamente.<br />
Nicht zuletzt aufgrund der Kritik an dem überstürzten Ausbau der<br />
Sicherheitsgesetze wurde in den letzten Jahren eine zeitliche Befristung<br />
von Gesetzen vorgenommen. Nach Ablauf <strong>des</strong> zeitlichen Vorbehalts sollte<br />
eine Evaluierung vorgenommen werden. In der Praxis werden diese<br />
Evaluierungen in der Regel allerdings vom Innenministerium selbst<br />
durchgeführt. Diese Selbst-Evaluierung führt dann in der Regel zu der<br />
Einschätzung, dass sich die Gesetze voll bewährt haben, dementsprechend<br />
verlängert werden können und eigentlich noch mehr Kompetenzen<br />
erforderlich sind. Die wissenschaftliche Evaluierungsforschung zeigt<br />
dagegen deutlich auf, dass die an sich schwierig zu bewerkstelligenden<br />
Evaluierungen nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie nach<br />
wissenschaftlich nachvollziehbaren Grundsätzen und Methoden erfolgen.<br />
Selbst-Evaluierungen sind keine geeignete Methode, um zu<br />
aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Es könnten beispielsweise in<br />
Gestalt von parlamentarischen Evaluierungsagenturen geeignete<br />
Ressourcen erschlossen werden. Diese könnten durchaus in enger<br />
Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Ministerien die<br />
Evaluierungen durchführen. So könnte eine unabhängige Bewertung<br />
gewährleistet werden. Der Gesetzgeber wird so in die Lage versetzt, auf<br />
einer fundierten Grundlage eine Entscheidung über die Weitergeltung oder<br />
Außerkraftsetzung von Gesetzen zu treffen.<br />
Kommunalwahlrecht optimieren<br />
Die <strong>FDP</strong> <strong>Hessen</strong> hat sich seit 1987 für die Einführung der<br />
Persönlichkeitswahl bei Kommunalwahlen eingesetzt. Wir sind stolz darauf,<br />
dieses Ziel in der vergangenen Legislaturperiode erreicht zu haben. Die<br />
damalige Novellierung <strong>des</strong> Kommunalwahlgesetzes enthielt als wichtigste<br />
Neuerung die Möglichkeit <strong>des</strong> Kumulierens und Panaschierens bei völligem<br />
Wegfall der Sperrklausel. Die Wähler müssen sich seitdem nicht mehr wie<br />
bisher für von den Parteien festgelegte Listen entscheiden, sondern können<br />
selbstständig diejenigen Kandidaten aussuchen, die ihnen persönlich am<br />
Überzeugendsten erscheinen.<br />
Die Auswertung der mit dem neuen Wahlrecht durchgeführten<br />
Kommunalwahlen in den Jahren 2001 bis 2006 hat nur geringen<br />
Änderungsbedarf ergeben. Nach Ansicht der <strong>FDP</strong> sollten die Wählerinnen<br />
und Wähler allerdings noch durch einige zusätzliche Angaben zu den<br />
Kandidaten eine bessere Auswahlmöglichkeit bekommen. Insbesondere<br />
Alter, Wohnort und Beruf sollten auf den Stimmzetteln angegeben sein.<br />
Parlament stärken<br />
Befristung und<br />
Evaluierung von<br />
Gesetzen<br />
Kumulieren und<br />
Panaschieren erreicht<br />
Noch mehr Transparenz<br />
bei Kommunalwahlen<br />
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