KTG Agrar AG - ING-DiBa
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9.10.5 Marketing<br />
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Da der Stromabsatzmarkt durch das EEG und der Zugang zum Gasnetz durch die GasNZV gesetzlich<br />
gesichert sind, sieht die Gesellschaft keine Notwendigkeit für umfangreiche Marketingmaßnahmen<br />
und konzentriert sich mehr auf die Direktansprache von Unternehmen (B2B - Business to Business),<br />
Investoren und den Arbeitsmarkt. Ergänzend hierzu erfolgen themen- und ereignisbezogene Berichterstattungen<br />
bzw. Pressemitteilungen, die die Unternehmensentwicklungen transparent darstellen.<br />
Weiterhin ist die <strong>KTG</strong> Energie Mitglied im Deutschen rat. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Dialog<br />
mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Instituten statt, um Praxiserfahrungen mit Forschungsergebnissen<br />
zu verknüpfen und etwaige Synergien zu nutzen.<br />
Grundvergütung und Boni nach dem EEG 2009<br />
Die Grundvergütung nach dem EEG 2009 beträgt bis einschließlich einer Anlagenleistung von 150 kW<br />
11,67 Ct pro Kilowattstunde, bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kW 9,18 Ct pro Kilowattstunde,<br />
bis einschließlich einer Anlagenleistung von 5 MW 8,25 Ct pro Kilowattstunde sowie bis<br />
einschließlich 20 MW 7,79 Ct pro Kilowattstunde (für eine Leistung über 5 MW gilt dies nur für den<br />
Anteil, der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde). Die Grundvergütung erhöht sich um zusätzliche<br />
7 Ct pro Kilowattstunde bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kW bzw. um 4 Ct pro Kilowattstunde<br />
bis einschließlich einer Anlagenleistung von 5 MW, wenn der Strom aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen erzeugt wird (der sog. NaWaRo-Bonus). Falls die für die Erzeugung von verwendeten<br />
Einsatzstoffe zu mindestens 30 % aus Gülle bestehen, erhalten die Anlagenbetreiber zusätzlich zum<br />
NaWaRo-Bonus den sogenannten Gülle-Bonus. Dieser beträgt 4 Ct pro Kilowattstunde bis einschließlich<br />
einer Anlagenleistung von 150 kW und 1 Ct pro Kilowattstunde bis einschließlich einer Anlagenleistung<br />
von 500 kW. Der NaWaRo-Bonus erhöht sich ferner, wenn zur Stromerzeugung überwiegend<br />
Pflanzen oder Pflanzenteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, eingesetzt werden<br />
(Landschaftspflege-Bonus). Der Landschaftspflege-Bonus beträgt bis einschließlich einer Anlagenleistung<br />
von 500 kW 2 Ct pro Kilowattstunde. Bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte besteht für eine<br />
Anlagenleistung bis einschließlich 500 kW des Weiteren ein Emissionsminderungsbonus in Höhe von<br />
1 Ct pro Kilowattstunde. Weitere Boni werden Anlagenbetreibern beim Einsatz von Kraft-Wärme-<br />
Kopplung (KWK-Bonus in Höhe von 3 Ct pro Kilowattstunde) und beim Einsatz innovativer Technologien<br />
(Technologie-Bonus in Höhe von 2 Ct pro Kilowattstunde) gewährt.<br />
Das EEG sieht vor, dass sowohl die Grundvergütung als auch die Boni mit der Zeit sinken. Der Prozentsatz,<br />
um den sich die Vergütung pro Jahr vermindert, beträgt für Strom aus Biomasse 1 % p.a.<br />
Der Betreiber einer Anlage, die erst im Jahr 2010 in Betrieb genommen wurde, erhält also eine Vergütung,<br />
die im Vergleich zu der oben dargestellten Vergütung um 1 % niedriger ist. Für Strom aus Biogasanlagen,<br />
die erst im Jahr 2011 in Betrieb genommen wurden, ist damit eine um 2 % geringere<br />
Vergütung zu zahlen. Die Vergütung wird im jeweiligen Kalenderjahr berechnet und gilt für die gesamte<br />
Laufzeit der Abnahmeverpflichtung, verringert sich also nicht noch weiter.<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Einspeisevergütung nach dem EEG für<br />
eine im Jahr 2009, 2010 oder 2011 in Betrieb genommene Anlage sowie über die Degression der<br />
Einspeisevergütung.<br />
(Quelle: <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong>, Eigene Ermittlungen; 32. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien („Erneubare-Energien-<br />
Gesetz“ – EEG) vom 21.07.2004 (BGBL I S. 1918) 33. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien („Erneubare-Energien-<br />
Gesetz“ – EEG) vom 25.10.2008 (BGBL I S. 2074) 34. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien („Erneubare-Energien-<br />
Gesetz“ – EEG) vom 25.10.2008 (BGBL I S. 2074).<br />
Anlagenleistung 2009 2010 2011<br />
Grundvergütung bis 150 kWel 11,67 ct/kWh 11,55 ct/kWh 11,44 ct/kWh<br />
150 kWel bis 500 kWel 9,18 ct/kWh 9,09 ct/kWh 9,00 ct/kWh<br />
500 kWel bis 5 MWel 8,25 ct/kWh 8,17 ct/kWh 8,09 ct/kWh<br />
NaWaRo-Bonus bis 500 kWel 7,00 ct/kWh 6,93 ct/kWh 6,86 ct/kWh<br />
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