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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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Verpflichtungen einhergehenden Kosten in der Regel nicht verlässlich abschätzen lassen.<br />

Würden eventuelle Kontaminationen in der Öffentlichkeit diskutiert, besteht darüber hinaus die<br />

Gefahr, dass die Reputation der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe beeinträchtigt wird.<br />

� Jeder dieser Faktoren kann im Falle seiner Verwirklichung erhebliche negative Auswirkungen<br />

auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-<br />

Gruppe und damit der <strong>KTG</strong> Energie haben.<br />

Beschränkte Verfügbarkeit geeigneter Standorte für Biogasanlagen<br />

� Der wirtschaftliche Betrieb einer Anlage erfordert einen Standort, der bestimmten Anforderungen<br />

genügen muss. Hierzu zählen die räumliche Nähe zu den <strong>Agrar</strong>flächen, auf denen die<br />

Substrate für die Anlage angebaut werden, eine örtliche Verbindung zu Wärme- und Stromabnehmern<br />

sowie die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe das erzeugte Gas einspeisen zu<br />

können. Die nur teilweise Erfüllung dieser Anforderungen könnte dazu führen, dass die Gesellschaft<br />

zukünftig Schwierigkeiten ausgesetzt sein wird, eine ausreichende Zahl wirtschaftlich<br />

interessanter Standorte für die Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen<br />

zu finden und für sich zu sichern. Das gilt umso mehr, als die Standorte, an denen Biogasanlagen<br />

nach den Bau-, Immissionsschutz- und sonstigen umweltrechtlichen Bestimmungen<br />

errichtet werden dürfen, an denen sie sich durch die Belieferung mit im näheren Umkreis<br />

vorhandenen Einsatzstoffen wirtschaftlich rechnen und an denen eine Abnahme der erzeugten<br />

Wärme direkt vor Ort sowie eine wirtschaftlich sinnvolle Strom- und Gaseinspeisung möglich<br />

ist, begrenzt sind. Sollte der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe die Identifikation und Sicherung von<br />

geeigneten Standorten nicht in dem von ihr jeweils angestrebten Umfang gelingen, so könnte<br />

sich dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong> Energie auswirken. Dies kann<br />

sich auf die Substratsicherheit und auf die Abnahmesicherheit gleichermaßen negativ auswirken.<br />

� Sollte daher der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe die Identifikation und Sicherung von geeigneten Standorten<br />

nicht in dem von ihr geplanten zeitlichen und räumlichen Umfang gelingen, so könnte<br />

sich dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong> Energie auswirken<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen<br />

� Bei dem Betrieb von Biogasanlagen bestehen Risiken für Personen und Sachen. Die jeweiligen<br />

Betreiber der Biogasanlagen haften zivilrechtlich aufgrund der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />

für alle etwaigen, im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage verursachten<br />

Schäden oder sonstigen Rechtsverletzungen. Zugleich sind die Betreiber der Biogasanlagen<br />

auch öffentlich-rechtlich für einen ordnungsgemäßen Betrieb, d.h. die Einhaltung<br />

aller umweltrechtlichen Vorschriften, verantwortlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass in Zukunft Dritte auf der beschriebenen öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Grundlage<br />

Ansprüche gegen die Projektgesellschaften geltend machen werden.<br />

� Ein unsachgemäßer Umgang mit Biogasanlagen kann unter Umständen ernsthafte Gesundheitsschäden<br />

oder andere Schäden nach sich ziehen. Insbesondere könnte eine fehlerhafte<br />

Montage, eine fehlerhafte Bedienung der Anlage, ein Unfall oder ein anderer Umstand dazu<br />

führen, dass entweicht oder sich entzündet und eine Explosion herbeiführt oder dass ein<br />

Fermenter oder ein Endlager birst, wobei jeweils Sach-, Umwelt- und Personenschäden eintreten<br />

könnten. Die jeweiligen Betreiber der Biogasanlagen haften zivilrechtlich aufgrund der<br />

ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht für alle etwaigen, im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb der Anlage verursachten Schäden oder sonstigen Rechtsverletzungen. Zugleich sind<br />

die Betreiber der Biogasanlagen auch öffentlich-rechtlich für einen ordnungsgemäßen Betrieb,<br />

d.h. die Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften, verantwortlich. Im Falle einer Boden-<br />

und/oder Grundwasserverunreinigung (z.B. durch den Austritt von Schmierstoffen) könnten<br />

die Betreiber der betroffenen Anlage als Verhaltensstörer nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

und von Dritten auf zivilrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen werden. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft Dritte auf der beschriebenen öffentlichrechtlichen<br />

oder zivilrechtlichen Grundlage Ansprüche gegen Gesellschaften der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe<br />

geltend machen werden.<br />

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