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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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duellen Transaktionskosten(z.B. Depotgebühren an die vom Anleger beauftragte Bank) abhängig<br />

ist.<br />

g) Die Verjährungsfrist von Zinsforderungen beträgt drei Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />

7.5 Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, den jeweiligen Kapitalbetrag der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen (ISIN: DE000A1ML257) am 02.07.2018 („Fälligkeitstag“) zum<br />

Nennwert an die Anleihegläubiger zurück zu zahlen.<br />

b) Die Anleiheemittentin ist berechtigt, Inhaber-Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf<br />

sonstige Weise zu erwerben.<br />

c) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß<br />

den Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1,<br />

60487 Frankfurt am Main, übertragbar sind.<br />

d) Eine ganze oder teilweise vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu ihrem<br />

Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen ist durch die Emittentin möglich. Macht sie von dieser<br />

Möglichkeit Gebrauch, hat sie dies mit einer Frist von wenigstens vier Wochen zum nächstmöglichen<br />

Zinsfälligkeitstermin anzukündigen. Der Anleihegläubiger wird hierüber fristgerecht<br />

in schriftlicher Form in Kenntnis gesetzt.<br />

e) Die Verjährungsfrist von Rückzahlungsforderungen beträgt drei Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />

7.6 Zahlungen<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, unbedingt und unwiderruflich Kapital und Zinsen bei<br />

Fälligkeit in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />

Deutschland zu zahlen.<br />

b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Zinsen jeweils der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße1,<br />

60487 Frankfurt am Main, zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen.<br />

c) Die Zahlstelle wird die zur Endfälligkeit der Anleihe zu zahlenden Beträge der Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße1, 60487 Frankfurt am Main, zur Zahlung an die Anleihegläubiger<br />

überweisen<br />

d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Anleiheemittentin<br />

und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.<br />

Es fungiert eine Zahlstelle als Hauptzahlstelle.<br />

e) Sämtliche auf die Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen werden unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer ausgezahlt.<br />

7.7 Zahlstelle<br />

a) Die Hauck und Aufhaeuser Privatbankiers KGaA, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main,<br />

ist als Zahlstelle für die Anleiheemittentin tätig.<br />

b) Sollten Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der Hauck und Aufhaeuser Privatbankiers<br />

KGaA dazu führen, dass sie nicht in der Lage ist, als Zahlstelle tätig zu sein, so ist sie berechtigt,<br />

eine andere Bank von internationalem Rang als Zahlstelle zu bestellen. Sollte die Hauck<br />

und Aufhaeuser Privatbankiers KGaA in einem solchen Fall außerstande sein, die Übertragung<br />

der Stellung als Zahlstelle vorzunehmen, so ist die Anleiheemittentin berechtigt und verpflichtet,<br />

dies zu tun. Dies gilt auch in dem Fall, dass der zwischen der Anleiheemittentin und<br />

dem Bankhaus Gebr. Martin geschlossene Zahlstellenvertrag von einer der Parteien beendet<br />

wird.<br />

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