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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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c) Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Hauck und Aufhaeuser Privatbankiers<br />

KGaA und der Anleiheemittentin unverzüglich gemäß 7.10 oder, falls dies nicht möglich sein<br />

sollte, in sonstiger Weise öffentlich bekannt zu geben.<br />

7.8 Gleichrang und Negativerklärung<br />

a) Die Verpflichtungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte,<br />

nicht besicherte und nicht nachrangige Verpflichtungen der Anleiheemittentin dar und<br />

stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen derzeitigen<br />

und zukünftigen Verbindlichkeiten der Anleiheemittentin.<br />

b) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

keine weitere Schuldverschreibung zu anderen Bedingungen als den hier aufgeführten zu begeben.<br />

7.9 Außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger<br />

a) Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus<br />

den Inhaber-Teilschuldverschreibungen durch Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

fällig zu stellen und sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener<br />

Zinsen zu verlangen, wenn<br />

� die Emittentin, gleichgültig aus welchen Gründen, Zinsen aus dieser Anleihe innerhalb von<br />

30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag nicht zahlt, oder<br />

� gegen die Anleiheemittentin ein Insolvenzverfahren gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb<br />

von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist,<br />

oder die Anleiheemittentin ein solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt<br />

oder einen generellen Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt,<br />

oder<br />

� die Anleiheemittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang<br />

mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses<br />

mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft<br />

– im Falle der Anleiheemittentin – alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen<br />

übernimmt.<br />

b) Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt<br />

wurde.<br />

c) Eine Kündigung ist vom Inhaber der Inhaber-Teilschuldverschreibungen durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Anleiheemittentin zu richten und mit Zugang bei dieser wirksam. Der<br />

Kündigung muss ein Eigentumsnachweis, z.B. eine aktuelle Depotbestätigung, beigefügt sein.<br />

7.10 Beschlüsse, Vertretung und Bekanntmachungen<br />

Die Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, die die Grundlage für die Emission der <strong>KTG</strong> Energie<br />

<strong>AG</strong> bilden, wurden durch Aufsichtsratsbeschluss festgesetzt. <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong> verfügt über keine<br />

entsprechende Vertretung von Schuldtitelinhabern nach Schuldverschreibungsgesetz. Alle diese Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

betreffenden Bekanntmachungen, soweit dies gesetzlich erforderlich<br />

ist, werden im elektronischen Bundesanzeiger bzw. zusätzlich in einem überregionalen Börsenpflichtblatt<br />

veröffentlicht.<br />

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Schließung des Angebots bzw. bei vollständiger Zeichnung<br />

innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach vollständiger Zeichnung wird die Emittentin die Beendigung<br />

(Schließung) des Angebots und das Ergebnis des Angebots auf ihrer Internetseite www.ktgenergie.de<br />

bekannt geben.<br />

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