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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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� <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong> ist Risiken aus möglichen Verlusten von Zinsvorträgen und nicht genutzten<br />

Verlusten aufgrund schädlichen Beteiligungserwerbs ausgesetzt.<br />

1.2.11 Zusammenfassung der Risiken die sich aus der Aktionärstruktur ergeben<br />

� Die Hauptaktionärin <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> ist mit Mehrheit signifikant an der Emittentin beteiligt. Sie<br />

übt dadurch einen wesentlichen Einfluss auf die Emittentin aus.<br />

1.2.12 Zusammenfassung der Risiken der Schuldverschreibungen<br />

� Es besteht ein Risiko in Bezug auf die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen: Die<br />

Schuldverschreibungen sind frei übertragbar, eine Börseneinführung ist jedoch nicht beabsichtigt<br />

und die Schuldverschreibungen werden derzeit an keinem organisierten Markt gehandelt.<br />

Es könnte sein, dass sich auch in Zukunft kein Markt für die Schuldverschreibungen, auf<br />

dem in hinreichendem Umfang Angebot und Nachfrage nach den Schuldverschreibungen zu<br />

angemessenen Kaufpreisen besteht, entwickelt. Dies hätte zur Folge, dass ein Anleger die<br />

von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu einem Preis<br />

verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert (Ausgabepreis) liegt. Ein möglicher Verkaufspreis<br />

für die Schuldverschreibungen ist auch von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus,<br />

des Markts für vergleichbare Wertpapiere und der generellen wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Situation der Emittentin abhängig.<br />

� Es besteht ein Risiko bei Aufstockung: Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen<br />

weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle könnte dies<br />

zur Folge haben, dass die bisher emittierten Schuldverschreibungen aufgrund des damit verbundenen<br />

Angebots einen geringeren Marktwert haben.<br />

� Es besteht ein Risiko durch vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen: Die Emittentin<br />

ist gemäß den Anleihebedingungen berechtigt, nach vorausgegangener Kündigung mit einer<br />

Frist von vier Wochen zum nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin die Schuldverschreibungen<br />

ganz oder teilweise vorzeitig zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.<br />

� Es besteht ein Bonitätsrisiko:<br />

Die Rückzahlung des Anleihebetrages von 50.000.000 Euro dieser Anleihe hängt davon ab,<br />

dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten die Mittel aus der<br />

Emission so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen kann. Es<br />

besteht das Risiko, dass diese Rückzahlung aufgrund fehlender Zahlungsmittel nicht erfolgen<br />

kann. Es besteht keine Einlagesicherung.<br />

� Der Marktwert der Inhaber-Teilschuldverschreibungen könnte sinken, falls sich die Kreditwürdigkeit<br />

bzw. die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin verschlechtert.<br />

Wenn sich eines der auf die Emittentin bezogenen Risiken verwirklicht und sich infolgedessen<br />

die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen erfüllen kann, wird der Marktwert der Schuldverschreibungen sinken.<br />

Selbst wenn sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Emittentin ihre aus den Schuldverschreibungen<br />

resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann, tatsächlich nicht verringert, könnten<br />

Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen, etwa weil sich das Rating der Emittentin<br />

verschlechtert. Außerdem könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der<br />

Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in<br />

derselben Branche wie die Emittentin tätig sind, nachteilig verändern. Sofern eines dieser Risiken<br />

eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren Kaufpreis als<br />

vor dem Eintritt des Risikos zu kaufen gewillt sein. Dann wird der Marktwert der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen fallen. Entsprechendes könnte eintreten, wenn sich die Bilanzierungsregeln<br />

ändern und daraufhin die Bilanzpositionen der Emittentin angepasst werden müssen.<br />

Auch dies kann zu einer veränderten Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin<br />

führen.<br />

� Es bestehen keine Beschränkungen für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig<br />

aufnehmen darf.<br />

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