KTG Agrar AG - ING-DiBa
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� <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong> ist Risiken aus möglichen Verlusten von Zinsvorträgen und nicht genutzten<br />
Verlusten aufgrund schädlichen Beteiligungserwerbs ausgesetzt.<br />
1.2.11 Zusammenfassung der Risiken die sich aus der Aktionärstruktur ergeben<br />
� Die Hauptaktionärin <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> ist mit Mehrheit signifikant an der Emittentin beteiligt. Sie<br />
übt dadurch einen wesentlichen Einfluss auf die Emittentin aus.<br />
1.2.12 Zusammenfassung der Risiken der Schuldverschreibungen<br />
� Es besteht ein Risiko in Bezug auf die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen: Die<br />
Schuldverschreibungen sind frei übertragbar, eine Börseneinführung ist jedoch nicht beabsichtigt<br />
und die Schuldverschreibungen werden derzeit an keinem organisierten Markt gehandelt.<br />
Es könnte sein, dass sich auch in Zukunft kein Markt für die Schuldverschreibungen, auf<br />
dem in hinreichendem Umfang Angebot und Nachfrage nach den Schuldverschreibungen zu<br />
angemessenen Kaufpreisen besteht, entwickelt. Dies hätte zur Folge, dass ein Anleger die<br />
von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu einem Preis<br />
verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert (Ausgabepreis) liegt. Ein möglicher Verkaufspreis<br />
für die Schuldverschreibungen ist auch von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus,<br />
des Markts für vergleichbare Wertpapiere und der generellen wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Situation der Emittentin abhängig.<br />
� Es besteht ein Risiko bei Aufstockung: Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen<br />
weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle könnte dies<br />
zur Folge haben, dass die bisher emittierten Schuldverschreibungen aufgrund des damit verbundenen<br />
Angebots einen geringeren Marktwert haben.<br />
� Es besteht ein Risiko durch vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen: Die Emittentin<br />
ist gemäß den Anleihebedingungen berechtigt, nach vorausgegangener Kündigung mit einer<br />
Frist von vier Wochen zum nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin die Schuldverschreibungen<br />
ganz oder teilweise vorzeitig zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.<br />
� Es besteht ein Bonitätsrisiko:<br />
Die Rückzahlung des Anleihebetrages von 50.000.000 Euro dieser Anleihe hängt davon ab,<br />
dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten die Mittel aus der<br />
Emission so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen kann. Es<br />
besteht das Risiko, dass diese Rückzahlung aufgrund fehlender Zahlungsmittel nicht erfolgen<br />
kann. Es besteht keine Einlagesicherung.<br />
� Der Marktwert der Inhaber-Teilschuldverschreibungen könnte sinken, falls sich die Kreditwürdigkeit<br />
bzw. die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin verschlechtert.<br />
Wenn sich eines der auf die Emittentin bezogenen Risiken verwirklicht und sich infolgedessen<br />
die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen erfüllen kann, wird der Marktwert der Schuldverschreibungen sinken.<br />
Selbst wenn sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Emittentin ihre aus den Schuldverschreibungen<br />
resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann, tatsächlich nicht verringert, könnten<br />
Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen, etwa weil sich das Rating der Emittentin<br />
verschlechtert. Außerdem könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der<br />
Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in<br />
derselben Branche wie die Emittentin tätig sind, nachteilig verändern. Sofern eines dieser Risiken<br />
eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren Kaufpreis als<br />
vor dem Eintritt des Risikos zu kaufen gewillt sein. Dann wird der Marktwert der Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen fallen. Entsprechendes könnte eintreten, wenn sich die Bilanzierungsregeln<br />
ändern und daraufhin die Bilanzpositionen der Emittentin angepasst werden müssen.<br />
Auch dies kann zu einer veränderten Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin<br />
führen.<br />
� Es bestehen keine Beschränkungen für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig<br />
aufnehmen darf.<br />
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