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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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Risiko eines unzureichenden Versicherungsschutzes<br />

� Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe kann nicht gewährleisten, dass ihr nicht Verluste entstehen oder<br />

dass nicht Ansprüche gegen sie erhoben werden, die über die Art oder den Umfang des bestehenden<br />

Versicherungsschutzes hinausgehen. Die in solchen Fällen entstehenden Schäden<br />

und/oder Zahlungsverpflichtungen könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit<br />

sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong><br />

Energie auswirken.<br />

Risiken aus der Verwendung von gentechnisch veränderten Substraten<br />

� Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe verwendet als Einsatzstoffe (Substrate), mit denen die Biogasanlagen<br />

beschickt werden und aus denen erzeugt wird, hauptsächlich nachwachsende Rohstoffe<br />

wie Mais und Getreide sowie außerdem Gülle. Diese Substrate werden zum größten Teil von<br />

Gesellschaften der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe sowie zu einem geringen Teil von externen <strong>Agrar</strong>betrieben<br />

geliefert. Obwohl die Gesellschaften der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe nicht gentechnisch<br />

veränderte Pflanzen anbauen und bei den weiteren Substratlieferanten die <strong>KTG</strong> Energie-<br />

Gruppe darauf achtet, dass diese keine gentechnisch veränderten Substrate liefern, kann die<br />

<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe die Möglichkeit, dass diese Substrate auch gentechnisch veränderte<br />

Pflanzen, entweder durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Lieferanten, enthalten,<br />

nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall bestünde das Risiko, dass die Gärreste aus<br />

den Biogasanlagen gentechnisch veränderte Substanzen enthielten, die gegebenenfalls in die<br />

Umwelt und damit auch den Nahrungskreislauf gelangten. Für hierdurch entstehende Schäden<br />

würde die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe möglicherweise auch haften, wenn ihr ein Verschulden<br />

nicht nachzuweisen ist.<br />

� Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit<br />

sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong><br />

Energie auswirken.<br />

Rechtliche und steuerliche Risiken<br />

� Die <strong>KTG</strong> Energie ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen<br />

und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu<br />

nachteiligen Änderungen kommt.<br />

� Bei der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe wurden bereits mehrere steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt,<br />

die zum Teil zu geringfügigen Steuernachzahlungen geführt haben. Zurzeit wird noch<br />

eine Außenprüfung bei der <strong>KTG</strong> Energie durch das Finanzamt Hamburg durchgeführt. Für<br />

den Fall, dass hierbei Steuernachzahlungen gefordert werden, hat die Gesellschaft eine<br />

Rückstellung in Höhe von 486.374,27 EUR gebildet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass<br />

eine tatsächliche Steuernachforderung des Finanzamtes in diesem Fall die gebildete Rückstellung<br />

übersteigen kann.<br />

� Ansonsten ist die Gesellschaft der Ansicht, dass die von ihr mit den Steuerberatern der Gesellschaft<br />

erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden und erwartet<br />

im Falle möglicher weiterer steuerlicher Betriebsprüfungen keine erheblichen Änderungen<br />

der bisher ergangenen Steuerbescheide und damit verbundene Nachzahlungen. Grundsätzlich<br />

könnten im Rahmen künftiger Betriebsprüfungen steuerrechtliche Vorschriften und Sachverhalte<br />

von den Finanzbehörden jedoch anders beurteilt werden als durch die <strong>KTG</strong> Energie-<br />

Gruppe und deren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sollten die Finanzbehörden eine andere<br />

Auffassung vertreten, kann dies zu Steuernachforderungen und damit zu negativen<br />

Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft führen. Dies könnte z.B. der Fall sein, falls Leistungsbeziehungen mit Gesellschaftern<br />

oder diesen nahe stehenden Personen und mit Tochtergesellschaften nach Ansicht<br />

der Finanzverwaltung in der Vergangenheit nicht zu marktüblichen Konditionen zu Lasten der<br />

<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe abgerechnet wurden oder die nach den steuerlichen Vorschriften erforderliche<br />

Dokumentation für einzelne Sachverhalte nicht in ausreichendem Umfang beigebracht<br />

werden kann.<br />

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