KTG Agrar AG - ING-DiBa
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Risiko eines unzureichenden Versicherungsschutzes<br />
� Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe kann nicht gewährleisten, dass ihr nicht Verluste entstehen oder<br />
dass nicht Ansprüche gegen sie erhoben werden, die über die Art oder den Umfang des bestehenden<br />
Versicherungsschutzes hinausgehen. Die in solchen Fällen entstehenden Schäden<br />
und/oder Zahlungsverpflichtungen könnten sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit<br />
sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong><br />
Energie auswirken.<br />
Risiken aus der Verwendung von gentechnisch veränderten Substraten<br />
� Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe verwendet als Einsatzstoffe (Substrate), mit denen die Biogasanlagen<br />
beschickt werden und aus denen erzeugt wird, hauptsächlich nachwachsende Rohstoffe<br />
wie Mais und Getreide sowie außerdem Gülle. Diese Substrate werden zum größten Teil von<br />
Gesellschaften der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe sowie zu einem geringen Teil von externen <strong>Agrar</strong>betrieben<br />
geliefert. Obwohl die Gesellschaften der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe nicht gentechnisch<br />
veränderte Pflanzen anbauen und bei den weiteren Substratlieferanten die <strong>KTG</strong> Energie-<br />
Gruppe darauf achtet, dass diese keine gentechnisch veränderten Substrate liefern, kann die<br />
<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe die Möglichkeit, dass diese Substrate auch gentechnisch veränderte<br />
Pflanzen, entweder durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Lieferanten, enthalten,<br />
nicht vollständig ausschließen. In diesem Fall bestünde das Risiko, dass die Gärreste aus<br />
den Biogasanlagen gentechnisch veränderte Substanzen enthielten, die gegebenenfalls in die<br />
Umwelt und damit auch den Nahrungskreislauf gelangten. Für hierdurch entstehende Schäden<br />
würde die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe möglicherweise auch haften, wenn ihr ein Verschulden<br />
nicht nachzuweisen ist.<br />
� Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit<br />
sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit der <strong>KTG</strong><br />
Energie auswirken.<br />
Rechtliche und steuerliche Risiken<br />
� Die <strong>KTG</strong> Energie ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen<br />
und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu<br />
nachteiligen Änderungen kommt.<br />
� Bei der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe wurden bereits mehrere steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt,<br />
die zum Teil zu geringfügigen Steuernachzahlungen geführt haben. Zurzeit wird noch<br />
eine Außenprüfung bei der <strong>KTG</strong> Energie durch das Finanzamt Hamburg durchgeführt. Für<br />
den Fall, dass hierbei Steuernachzahlungen gefordert werden, hat die Gesellschaft eine<br />
Rückstellung in Höhe von 486.374,27 EUR gebildet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass<br />
eine tatsächliche Steuernachforderung des Finanzamtes in diesem Fall die gebildete Rückstellung<br />
übersteigen kann.<br />
� Ansonsten ist die Gesellschaft der Ansicht, dass die von ihr mit den Steuerberatern der Gesellschaft<br />
erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden und erwartet<br />
im Falle möglicher weiterer steuerlicher Betriebsprüfungen keine erheblichen Änderungen<br />
der bisher ergangenen Steuerbescheide und damit verbundene Nachzahlungen. Grundsätzlich<br />
könnten im Rahmen künftiger Betriebsprüfungen steuerrechtliche Vorschriften und Sachverhalte<br />
von den Finanzbehörden jedoch anders beurteilt werden als durch die <strong>KTG</strong> Energie-<br />
Gruppe und deren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sollten die Finanzbehörden eine andere<br />
Auffassung vertreten, kann dies zu Steuernachforderungen und damit zu negativen<br />
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft führen. Dies könnte z.B. der Fall sein, falls Leistungsbeziehungen mit Gesellschaftern<br />
oder diesen nahe stehenden Personen und mit Tochtergesellschaften nach Ansicht<br />
der Finanzverwaltung in der Vergangenheit nicht zu marktüblichen Konditionen zu Lasten der<br />
<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe abgerechnet wurden oder die nach den steuerlichen Vorschriften erforderliche<br />
Dokumentation für einzelne Sachverhalte nicht in ausreichendem Umfang beigebracht<br />
werden kann.<br />
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