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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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g) Die Anleiheemittentin beabsichtigt nicht, eine Reduzierung der Zeichnungen vorzunehmen.<br />

Bei Überzeichnung werden zu viel gezahlte Beträge unverzüglich durch die Emittentin zurückerstattet.<br />

h) Die Anleiheemittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Inhaber der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“) weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

mit wesentlich gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden<br />

und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“<br />

umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen.<br />

7.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />

Die Platzierung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung<br />

des Prospektes. Der voraussichtliche Emissionstermin (Hinterlegung der Globalurkunde bei der<br />

Hinterlegungsstelle) ist der erste Wochentag nach Veröffentlichung des Prospektes. Im Übrigen ist der<br />

Emissionstermin nicht mit dem Datum der Lieferung der Wertpapiere identisch.<br />

Die Inhaber-Teilschuldverschreiben können in der Zeichnungsfrist durch Übermittlung eines Kaufantrages<br />

(Zeichnungsschein genannt) bei der Emittentin gezeichnet werden. Nach Übermittlung des<br />

Zeichnungsscheins und Überweisung des Erwerbpreises wird dem Anleger umgehend die Annahme<br />

seiner Zeichnung mitgeteilt und eine Bestätigung mitgeteilt. Die im Rahmen des öffentlichen Angebots<br />

gezeichneten Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden den Erwerbern im Wege einer Depotgutschrift<br />

der girosammelverwahrten Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen Bezahlung des Erwerbspreises<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Die Depoteinbuchung / Lieferung der erworbenen Teilschuldverschreibungen wird durch die Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong> abgewickelt und erfolgt innerhalb eines Monats.<br />

a) Der Emissionstermin der Inhaber-Teilschuldverschreibungen ist der 02.07.2012. Die Angebotsfrist<br />

endet mit Ablauf des 01.07.2013.<br />

b) Der Festzinssatz der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beträgt 7,25 %. Die Zinsen werden<br />

jährlich berechnet und sind vom 02.07.2012 an nachträglich am 02.07. eines jeden Jahres fällig;<br />

erstmals am 02.07.2013.<br />

c) Die Verzinsung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 01.07.2018.<br />

d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung<br />

auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums, geteilt<br />

durch die Anzahl der Tage der Zinsperiode (Actual/Actual-Methode/ISMA-Regel 251)<br />

nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Berechnungsstelle ist die Hauck und Aufhaeuser<br />

Privatbankiers KGaA, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main.<br />

e) Anleger, die nach der Begebung der Wertpapiere (02.07.2012) Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen von der Emittentin erwerben, erhalten den vollen Jahreszins.<br />

Diese Anleger bezahlen für den Zeitraum ab Begebung der Wertpapiere (02.07.2012) bis zum<br />

Erwerb der Wertpapiere, Stückzinsen an die Emittentin.<br />

Diese Anleger erwerben die Wertpapiere zum Ausgabepreis von 100% zuzüglich Stückzinsen.<br />

Die Stückzinsen werden nach der europäischen Zinsberechnungsmethode (Actual/Actual-<br />

Methode/ISMA-Regel 251) berechnet.<br />

f) Für die Berechnung der individuellen Rendite über die Gesamtlaufzeit hat der Anleger die Differenz<br />

zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich<br />

gezahlten Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen sowie die Laufzeit der Anleihe<br />

und seine Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe<br />

lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden indivi-<br />

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