KTG Agrar AG - ING-DiBa
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g) Die Anleiheemittentin beabsichtigt nicht, eine Reduzierung der Zeichnungen vorzunehmen.<br />
Bei Überzeichnung werden zu viel gezahlte Beträge unverzüglich durch die Emittentin zurückerstattet.<br />
h) Die Anleiheemittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Inhaber der Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“) weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />
mit wesentlich gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden<br />
und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“<br />
umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen.<br />
7.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />
Die Platzierung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung<br />
des Prospektes. Der voraussichtliche Emissionstermin (Hinterlegung der Globalurkunde bei der<br />
Hinterlegungsstelle) ist der erste Wochentag nach Veröffentlichung des Prospektes. Im Übrigen ist der<br />
Emissionstermin nicht mit dem Datum der Lieferung der Wertpapiere identisch.<br />
Die Inhaber-Teilschuldverschreiben können in der Zeichnungsfrist durch Übermittlung eines Kaufantrages<br />
(Zeichnungsschein genannt) bei der Emittentin gezeichnet werden. Nach Übermittlung des<br />
Zeichnungsscheins und Überweisung des Erwerbpreises wird dem Anleger umgehend die Annahme<br />
seiner Zeichnung mitgeteilt und eine Bestätigung mitgeteilt. Die im Rahmen des öffentlichen Angebots<br />
gezeichneten Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden den Erwerbern im Wege einer Depotgutschrift<br />
der girosammelverwahrten Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen Bezahlung des Erwerbspreises<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Die Depoteinbuchung / Lieferung der erworbenen Teilschuldverschreibungen wird durch die Clearstream<br />
Banking <strong>AG</strong> abgewickelt und erfolgt innerhalb eines Monats.<br />
a) Der Emissionstermin der Inhaber-Teilschuldverschreibungen ist der 02.07.2012. Die Angebotsfrist<br />
endet mit Ablauf des 01.07.2013.<br />
b) Der Festzinssatz der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beträgt 7,25 %. Die Zinsen werden<br />
jährlich berechnet und sind vom 02.07.2012 an nachträglich am 02.07. eines jeden Jahres fällig;<br />
erstmals am 02.07.2013.<br />
c) Die Verzinsung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 01.07.2018.<br />
d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung<br />
auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums, geteilt<br />
durch die Anzahl der Tage der Zinsperiode (Actual/Actual-Methode/ISMA-Regel 251)<br />
nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Berechnungsstelle ist die Hauck und Aufhaeuser<br />
Privatbankiers KGaA, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main.<br />
e) Anleger, die nach der Begebung der Wertpapiere (02.07.2012) Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen von der Emittentin erwerben, erhalten den vollen Jahreszins.<br />
Diese Anleger bezahlen für den Zeitraum ab Begebung der Wertpapiere (02.07.2012) bis zum<br />
Erwerb der Wertpapiere, Stückzinsen an die Emittentin.<br />
Diese Anleger erwerben die Wertpapiere zum Ausgabepreis von 100% zuzüglich Stückzinsen.<br />
Die Stückzinsen werden nach der europäischen Zinsberechnungsmethode (Actual/Actual-<br />
Methode/ISMA-Regel 251) berechnet.<br />
f) Für die Berechnung der individuellen Rendite über die Gesamtlaufzeit hat der Anleger die Differenz<br />
zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich<br />
gezahlten Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen sowie die Laufzeit der Anleihe<br />
und seine Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe<br />
lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden indivi-<br />
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