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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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Die Höhe der Schulden, die die Emittentin künftig aufnehmen darf, ist nicht beschränkt. Jede<br />

Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten (Fremdkapital) kann den Verschuldungsgrad der<br />

Emittentin erhöhen und den Betrag reduzieren, den die Anleihegläubiger im Falle einer Liquidation<br />

oder Insolvenz der Emittentin erhalten.<br />

� Die Schuldverschreibungen begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber<br />

der Emittentin und gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimm- oder Vermögensrechte<br />

in Bezug auf die Emittentin.<br />

2 Risikofaktoren<br />

Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf der Anleihen der <strong>KTG</strong> Energie Aktiengesellschaft<br />

die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen,<br />

sorgfältig lesen und berücksichtigen. Die Realisierung eines oder mehrerer dieser Risiken<br />

kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />

haben, sodass Gläubiger ihre Anlage in die Anleihe der Emittentin teilweise oder sogar ganz verlieren<br />

können. Die gewählte Reihenfolge der nachstehend aufgeführten Risiken bedeutet weder eine<br />

Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen<br />

Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin im Falle des Eintretens eines<br />

Risikofaktors. Neben den in der nachfolgenden Darstellung benannten Risiken der Emittentin können<br />

weitere Risiken und Aspekte von Bedeutung sein, die der Emittentin gegenwärtig nicht bekannt sind<br />

oder welche sie aus heutiger Sicht für unwesentlich erachtet, die aber ihren Geschäftsbetrieb ebenfalls<br />

beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

haben könnten. Gleichwohl handelt es sich nachstehend aus Sicht der Emittentin um alle ihr<br />

heute bekannten wesentlichen Risiken.<br />

2.1 Marktbezogene Risiken<br />

� Abhängigkeit von den regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Fördermaßnahmen<br />

für die -Branche<br />

Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe ist als Projektierer und Betreiber von Biogasanlagen von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung im Markt für Biogasanlagen abhängig. Das in den letzten Jahren rasante<br />

Wachstum in diesem Markt basiert zu einem Großteil auf den regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

und der Förderung in Deutschland und anderen Ländern. Ohne staatliche Fördermaßnahmen<br />

wären Biogasanlagen gegenwärtig noch nicht mit den Stromkosten bei Nutzung<br />

konventioneller Energieträger (zum Beispiel Kernkraft, Kohle, Erdgas) wettbewerbsfähig.<br />

Damit ist auch die Geschäftstätigkeit der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe von der Fortführung staatlicher<br />

Fördermaßnahmen von Biogasanlagen beeinflusst.<br />

� Die Geschäftstätigkeit der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe wird nicht nur von der Fortführung staatlicher<br />

Fördermaßnahmen für Biogasanlagen beeinflusst, sondern auch von der staatlichen Förderung<br />

regenerativer Energieträger insgesamt. Denn nicht nur aus dem Wegfall des staatlichen<br />

Förderregimes, sondern auch aus einer Umgewichtung der Förderung einzelner (erneuerbarer)<br />

Energieträger können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

ergeben.<br />

� Risiken ergeben sich insbesondere aus neuen gesetzlichen Regelungen, die einen deutlichen<br />

Einfluss auf die Marktnachfrage in einzelnen Ländern ausüben können. Die staatliche Förderung<br />

über eine Einspeisevergütung wird in Deutschland für einen festen Zeitraum garantiert.<br />

In Deutschland beträgt der Zeitraum beispielsweise 20 Jahre. Der Vergütungssatz richtet sich<br />

je nach Land jeweils nach der zum Zeitpunkt des Netzanschlusses oder der Genehmigung<br />

gültigen Einspeisevergütung. Von besonderer Bedeutung sind deshalb die Stichtage zur Anwendung<br />

neuer gesetzlicher Regelungen. Die Einspeisevergütung für Anlagen, die bereits ans<br />

Netz angeschlossen sind, ist nicht durch gesetzliche Neuregelung betroffen. Neuregelungen<br />

gelten jeweils nur für Anlagen, die neu nach dem entsprechenden Stichtag installiert werden.<br />

Bei einer starken Kürzung staatlicher Förderungen ist einerseits mit einer verstärkten Nachfrage<br />

aufgrund von Vorzieheffekten vor dem Stichtag zu rechnen, allerdings auch mit einem –<br />

in Abhängigkeit von der Höhe der Kürzung auch deutlichen - Marktrückgang nach dem entsprechenden<br />

Stichtag. Als Beispiel können hier die mehrfachen Änderungen des EEG herangezogen<br />

werden. Wenn es bei Anlagen aus Projekten der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe zu außer-<br />

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