KTG Agrar AG - ING-DiBa
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� Die Gesellschaft ist ferner der Auffassung, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge bislang<br />
ordnungsgemäß abgeführt hat. Gleichwohl können die zuständigen Behörden einzelne Sachverhalte<br />
anders als die <strong>KTG</strong> Energie beurteilen. Dies kann zu Nachzahlungen und damit zu<br />
negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft führen.<br />
� Die Entwicklung des gültigen Steuerrechts unterliegt - auch in seiner verwaltungstechnischen<br />
Anwendung - einem stetigen Wandel. Die <strong>KTG</strong> Energie hat keinen Einfluss darauf, dass die<br />
zum Prospektdatum geltenden steuerlichen Vorschriften, Erlasse und Verordnungen in unveränderter<br />
Form fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende Gesetzesauslegungen<br />
durch die Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossenen werden. Im<br />
Falle der Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen können die geschäftlichen Aktivitäten<br />
der Gesellschaft negativ beeinflusst werden. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
� Sofern binnen fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals,<br />
der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber<br />
oder diesem nahe stehende Personen oder Gruppen mit gleichgerichteten Interessen<br />
übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (sog. schädlicher Beteiligungserwerb),<br />
gehen Zinsvorträge und nicht genutzte Verluste vollständig unter. Bis zum<br />
schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres können<br />
nicht mehr ausgeglichen werden. Übertragungen von mehr als 25 % bis zu 50 % lassen<br />
Zinsvorträge und nicht genutzte Verluste anteilig entfallen.<br />
� Jeder dieser Umstände könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit auf die <strong>KTG</strong> Energie auswirken.<br />
2.3 Risiken die sich aus der Aktionärsstruktur ergeben<br />
Risiken aufgrund der Konzentration des Anteilseigentums und eines künftigen Verkaufs<br />
von wesentlichen Beteiligungen<br />
� Die <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> ist mit Mehrheit signifikant an der <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong> beteiligt. Sollte diese<br />
Aktionärin einen wesentlichen Teil ihrer <strong>KTG</strong> Energie-Aktien auf dem öffentlichen Markt verkaufen<br />
oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen<br />
Verkäufen kommen könnte, könnte der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft beeinträchtigt<br />
werden. Durch solche Verkäufe könnte es für die Gesellschaft auch schwieriger werden, zukünftig<br />
neue Aktien zu einem von der Gesellschaft für angemessen gehaltenen Zeitpunkt und<br />
Preis auszugeben.<br />
2.4 Angebotsbezogene Risiken<br />
� Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen<br />
Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar, eine Börseneinführung ist jedoch nicht beabsichtigt,<br />
und die Schuldverschreibungen werden derzeit an keinem organisierten Markt gehandelt.<br />
Es könnte sein, dass sich auch in Zukunft kein Markt für die Schuldverschreibungen,<br />
auf dem in hinreichendem Umfang Angebot und Nachfrage nach den Schuldverschreibungen<br />
zu angemessenen Kaufpreisen besteht, entwickelt. Dies hätte zur Folge, dass ein Anleger die<br />
von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu einem Preis<br />
verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert (Ausgabepreis) liegt. Ein möglicher Verkaufspreis<br />
für die Schuldverschreibungen ist auch von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus,<br />
des Markts für vergleichbare Wertpapiere und der generellen wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Situation der Emittentin abhängig.<br />
� Aufstockung<br />
Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen<br />
zu begeben. In diesem Falle muss ein neuer Wertpapierprospekt erstellt werden<br />
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