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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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� Die Gesellschaft ist ferner der Auffassung, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge bislang<br />

ordnungsgemäß abgeführt hat. Gleichwohl können die zuständigen Behörden einzelne Sachverhalte<br />

anders als die <strong>KTG</strong> Energie beurteilen. Dies kann zu Nachzahlungen und damit zu<br />

negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft führen.<br />

� Die Entwicklung des gültigen Steuerrechts unterliegt - auch in seiner verwaltungstechnischen<br />

Anwendung - einem stetigen Wandel. Die <strong>KTG</strong> Energie hat keinen Einfluss darauf, dass die<br />

zum Prospektdatum geltenden steuerlichen Vorschriften, Erlasse und Verordnungen in unveränderter<br />

Form fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende Gesetzesauslegungen<br />

durch die Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossenen werden. Im<br />

Falle der Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen können die geschäftlichen Aktivitäten<br />

der Gesellschaft negativ beeinflusst werden. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

� Sofern binnen fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals,<br />

der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber<br />

oder diesem nahe stehende Personen oder Gruppen mit gleichgerichteten Interessen<br />

übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (sog. schädlicher Beteiligungserwerb),<br />

gehen Zinsvorträge und nicht genutzte Verluste vollständig unter. Bis zum<br />

schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres können<br />

nicht mehr ausgeglichen werden. Übertragungen von mehr als 25 % bis zu 50 % lassen<br />

Zinsvorträge und nicht genutzte Verluste anteilig entfallen.<br />

� Jeder dieser Umstände könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

<strong>KTG</strong> Energie-Gruppe und damit auf die <strong>KTG</strong> Energie auswirken.<br />

2.3 Risiken die sich aus der Aktionärsstruktur ergeben<br />

Risiken aufgrund der Konzentration des Anteilseigentums und eines künftigen Verkaufs<br />

von wesentlichen Beteiligungen<br />

� Die <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> ist mit Mehrheit signifikant an der <strong>KTG</strong> Energie <strong>AG</strong> beteiligt. Sollte diese<br />

Aktionärin einen wesentlichen Teil ihrer <strong>KTG</strong> Energie-Aktien auf dem öffentlichen Markt verkaufen<br />

oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen<br />

Verkäufen kommen könnte, könnte der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft beeinträchtigt<br />

werden. Durch solche Verkäufe könnte es für die Gesellschaft auch schwieriger werden, zukünftig<br />

neue Aktien zu einem von der Gesellschaft für angemessen gehaltenen Zeitpunkt und<br />

Preis auszugeben.<br />

2.4 Angebotsbezogene Risiken<br />

� Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar, eine Börseneinführung ist jedoch nicht beabsichtigt,<br />

und die Schuldverschreibungen werden derzeit an keinem organisierten Markt gehandelt.<br />

Es könnte sein, dass sich auch in Zukunft kein Markt für die Schuldverschreibungen,<br />

auf dem in hinreichendem Umfang Angebot und Nachfrage nach den Schuldverschreibungen<br />

zu angemessenen Kaufpreisen besteht, entwickelt. Dies hätte zur Folge, dass ein Anleger die<br />

von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu einem Preis<br />

verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert (Ausgabepreis) liegt. Ein möglicher Verkaufspreis<br />

für die Schuldverschreibungen ist auch von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus,<br />

des Markts für vergleichbare Wertpapiere und der generellen wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Situation der Emittentin abhängig.<br />

� Aufstockung<br />

Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen<br />

zu begeben. In diesem Falle muss ein neuer Wertpapierprospekt erstellt werden<br />

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