KTG Agrar AG - ING-DiBa
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Die <strong>KTG</strong> Energie und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend zusammen die „<strong>KTG</strong> Energie-<br />
Gruppe“genannt) sind Teil der im landwirtschaftlichen Sektor tätigen <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> und hierbei für<br />
den Bereich der Biogasanlagen zuständig. Aufgabe der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe ist hierbei die Planung,<br />
die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen, die Produktion von und der Handel mit Inputstoffen,<br />
die für den Betrieb von Biogasanlagen erforderlich sind sowie die Produktion und der Handel mit<br />
Gärsubstraten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen, außerdem die<br />
Unternehmensberatung.<br />
Vorstand Dr. Thomas R.G. Berger (Vorstandsvorsitzender),<br />
Olaf Schwarz (Finanzvorstand)<br />
Aufsichtsrat Dr. Dietmar Luz (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />
Dr. Hubertus Fleßner (stellvertretender Vorsitzender),<br />
Siegfried Hofreiter<br />
Grundkapital<br />
EUR 5.000.000,00<br />
Mitarbeiter Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe beschäftigt derzeit neben den beiden Vorstandsmitgliedern<br />
der <strong>KTG</strong> Energie 40 fest angestellte Mitarbeiter.<br />
Vorstandsvergütung<br />
Eine Nachvergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2011 nicht gewährt.<br />
Die Gesellschaft leistet anteilige Prämienzahlungen in Höhe von EUR 7.330,00 für eine Gruppen-<br />
D&O-Versicherung der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe, in die auch die Organmitglieder der <strong>KTG</strong> Energie einbezogen<br />
sind, und hat außerdem eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen.<br />
Die Vorstandsmitglieder sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.<br />
Es gibt keine Rückstellungen für die Altersvorsorge von Vorständen, da es entsprechende Verpflichtungen<br />
von Gesellschaften der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe nicht gibt.<br />
Aufsichtsratsvergütung<br />
Ab dem Geschäftsjahr 2012 richtet sich die Vergütung des Aufsichtsrats der <strong>KTG</strong> Energie nach § 11<br />
der durch die Hauptversammlung vom 7. Mai 2012 neugefassten Satzung. Gemäß deren § 11.1 erhalten<br />
die Mitglieder des Aufsichtsrates außer dem Ersatz ihrer angemessenen Auslagen für jedes volle<br />
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare<br />
Vergütung von EUR 5.000,00. Der Vorsitzende erhält eine Vergütung von EUR 10.000,00 p.a.,<br />
sein Stellvertreter in Höhe von EUR 7.500,00 p.a. Gemäß § 11.3 der neugefassten Satzung wird die<br />
auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende Mehrwertsteuer von der Gesellschaft erstattet,<br />
soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft<br />
gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.<br />
Alle Mitglieder des Aufsichtsrates hatten während ihrer Zugehörigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates<br />
keine Einkünfte aus Beraterverträgen mit der Gesellschaft zu verzeichnen.<br />
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2011 keine Kredite gewährt.<br />
Die Gesellschaft leistet anteilige Prämienzahlungen in Höhe von EUR 7.330,00 für eine Gruppen-<br />
D&O-Versicherung der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe, in die auch die Organmitglieder der <strong>KTG</strong> Energie einbezogen<br />
sind, und hat außerdem eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die Vorstandsmitglieder<br />
sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.<br />
Es gibt keine Rückstellungen für die Altersvorsorge von Vorständen, da es entsprechende Verpflichtungen<br />
von Gesellschaften der <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe nicht gibt.<br />
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens:<br />
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