KTG Agrar AG - ING-DiBa
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Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität im Netz durchführen, um die Einspeisung zu gewährleisten<br />
und die Fähigkeit seines Netzes sicherzustellen.<br />
Auch bei den Investitionskosten für den Netzanschluss wird der Anlagenbetreiber von Biogasanlagen<br />
nach der GasNZV privilegiert. Die Kosten für den Netzanschluss sind zu 75 % vom Netzbetreiber und<br />
nur zu 25 % vom Anschlussnehmer zu tragen. Sofern die Länge der Verbindungsleitung einen Kilometer<br />
nicht überschreitet, sind die Kosten des Anschlussnehmers auf EUR 250.000 begrenzt. Ferner<br />
muss der Netzbetreiber die Verfügbarkeit des Netzes dauerhaft, mindestens aber zu 96 % sicherstellen<br />
und die Wartung und den Betrieb des Netzanschlusses verantworten. Die hierfür erforderlichen<br />
Kosten sind vom Netzbetreiber zu tragen.<br />
Gemäß § 13 EE-WärmeG wird darüber hinaus die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung<br />
von Wärme und Kälte durch den Bund in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro<br />
Jahr gefördert. Daneben bestehen weitere Förderprogramme für Biomasseanlagen (etwa Förderprogramm<br />
der KfW).<br />
Geschäftstätigkeit Projektierung und Bau von Biogasanlagen<br />
Im Tätigkeitsbereich Projektierung und Anlagenbau arbeiten die Konzerngesellschaften der <strong>KTG</strong><br />
Energie-Gruppe eng mit dritten Unternehmen zusammen, die ein über viele Jahre erworbenes Know-<br />
How im Bereich des Biogasanlagenbaus aufweisen.<br />
Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe entwickelt das Projekt standortbezogen, wobei die Gesellschaft zunächst<br />
die Projektierung der Biogasanlagen übernimmt. Hierzu gehört vor allem die Standortakquisition, in<br />
deren Rahmen die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Produktionsgesellschaften<br />
der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> und dritten Substratlieferanten die Suche nach geeigneten Standorten<br />
durchführt, an denen die Anlage mit der größtmöglichen Rentabilität betrieben werden kann.<br />
Die Biogasanlagen werden grundsätzlich auf eigenen Grundstücken in der Nähe einer landwirtschaftlichen<br />
Produktionsgesellschaft der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> oder eines dritten Substratlieferanten errichtet. Die<br />
Praxis sieht vor, dass die Biogas-Produktionsgesellschaften entweder die Grundstücke, auf denen die<br />
Biogasanlagen gebaut werden sollen zum Eigentum erwerben oder die Nutzungsrechte langfristig<br />
durch Erbbaurechte gesichert werden. Sämtliche Grundstücksangelegenheiten werden durch Mitarbeiter<br />
der Gesellschaft vorbereitet.<br />
Darüber hinaus holt die Gesellschaft die für die Errichtung der Biogasanlagen erforderlichen Genehmigungen<br />
bzw. Gutachten ein. Die Gesellschaft bereitet die erforderlichen Verträge mit den jeweiligen<br />
Energieversorgungsunternehmen vor. Dies betrifft insbesondere den Anschluss der geplanten Anlage<br />
an das Stromnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens, gegebenenfalls den Anschluss an<br />
das Gasnetz des örtlichen Gasnetzbetreibers sowie den Abschluss eines Netzanschluss- und Netzeinspeisevertrages.<br />
Zum Leistungsspektrum der Gesellschaft im Tätigkeitsbereich Projektierung und Anlagenbau gehört<br />
ferner die Vorbereitung der Finanzierung der Anlage. Diesbezüglich unterstützt die Gesellschaft die<br />
Biogas-Produktionsgesellschaften bei der Gestaltung und Abfassung aller notwendigen Verträge mit<br />
Dritten.<br />
Sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, schließen die Biogas-Produktionsgesellschaften<br />
mit den entsprechenden Generalunternehmern einen Vertrag über die Lieferung einer anlage ab. Die<br />
Errichtung der Anlage erfolgt, indem der beauftragte Generalunternehmer renommierte Anlagenhersteller<br />
als Subunternehmer beauftragt. Die Gesellschaft überwacht den Bau bzw. den Terminplan und<br />
sorgt dafür, dass die schlüsselfertige Anlage fristgerecht nach Durchführung einer technischen Funktionsprüfung<br />
an die jeweilige Biogas -Produktionsgesellschaft übergeben wird. Die Abnahme der Anlage<br />
vom Generalunternehmer durch die jeweilige Biogas-Produktionsgesellschaft wird durch sachkundige<br />
Mitarbeiter der Gesellschaft und externe Sachverständige, mit denen die Gesellschaft schon<br />
seit mehreren Jahren zusammenarbeitet, begleitet.<br />
Energieerzeugung<br />
In ihrem Tätigkeitsbereich Energieerzeugung betreibt die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe zusammen mit den<br />
einzelnen Produktionsgesellschaften eigene Biogasanlagen und erzeugt aus Biogas Energie, welche<br />
die Gesellschaft veräußert. Die Erzeugung von Energie aus Biogas in selbst betriebenen Anlagen<br />
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