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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität im Netz durchführen, um die Einspeisung zu gewährleisten<br />

und die Fähigkeit seines Netzes sicherzustellen.<br />

Auch bei den Investitionskosten für den Netzanschluss wird der Anlagenbetreiber von Biogasanlagen<br />

nach der GasNZV privilegiert. Die Kosten für den Netzanschluss sind zu 75 % vom Netzbetreiber und<br />

nur zu 25 % vom Anschlussnehmer zu tragen. Sofern die Länge der Verbindungsleitung einen Kilometer<br />

nicht überschreitet, sind die Kosten des Anschlussnehmers auf EUR 250.000 begrenzt. Ferner<br />

muss der Netzbetreiber die Verfügbarkeit des Netzes dauerhaft, mindestens aber zu 96 % sicherstellen<br />

und die Wartung und den Betrieb des Netzanschlusses verantworten. Die hierfür erforderlichen<br />

Kosten sind vom Netzbetreiber zu tragen.<br />

Gemäß § 13 EE-WärmeG wird darüber hinaus die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung<br />

von Wärme und Kälte durch den Bund in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro<br />

Jahr gefördert. Daneben bestehen weitere Förderprogramme für Biomasseanlagen (etwa Förderprogramm<br />

der KfW).<br />

Geschäftstätigkeit Projektierung und Bau von Biogasanlagen<br />

Im Tätigkeitsbereich Projektierung und Anlagenbau arbeiten die Konzerngesellschaften der <strong>KTG</strong><br />

Energie-Gruppe eng mit dritten Unternehmen zusammen, die ein über viele Jahre erworbenes Know-<br />

How im Bereich des Biogasanlagenbaus aufweisen.<br />

Die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe entwickelt das Projekt standortbezogen, wobei die Gesellschaft zunächst<br />

die Projektierung der Biogasanlagen übernimmt. Hierzu gehört vor allem die Standortakquisition, in<br />

deren Rahmen die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Produktionsgesellschaften<br />

der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> und dritten Substratlieferanten die Suche nach geeigneten Standorten<br />

durchführt, an denen die Anlage mit der größtmöglichen Rentabilität betrieben werden kann.<br />

Die Biogasanlagen werden grundsätzlich auf eigenen Grundstücken in der Nähe einer landwirtschaftlichen<br />

Produktionsgesellschaft der <strong>KTG</strong> <strong>Agrar</strong> <strong>AG</strong> oder eines dritten Substratlieferanten errichtet. Die<br />

Praxis sieht vor, dass die Biogas-Produktionsgesellschaften entweder die Grundstücke, auf denen die<br />

Biogasanlagen gebaut werden sollen zum Eigentum erwerben oder die Nutzungsrechte langfristig<br />

durch Erbbaurechte gesichert werden. Sämtliche Grundstücksangelegenheiten werden durch Mitarbeiter<br />

der Gesellschaft vorbereitet.<br />

Darüber hinaus holt die Gesellschaft die für die Errichtung der Biogasanlagen erforderlichen Genehmigungen<br />

bzw. Gutachten ein. Die Gesellschaft bereitet die erforderlichen Verträge mit den jeweiligen<br />

Energieversorgungsunternehmen vor. Dies betrifft insbesondere den Anschluss der geplanten Anlage<br />

an das Stromnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens, gegebenenfalls den Anschluss an<br />

das Gasnetz des örtlichen Gasnetzbetreibers sowie den Abschluss eines Netzanschluss- und Netzeinspeisevertrages.<br />

Zum Leistungsspektrum der Gesellschaft im Tätigkeitsbereich Projektierung und Anlagenbau gehört<br />

ferner die Vorbereitung der Finanzierung der Anlage. Diesbezüglich unterstützt die Gesellschaft die<br />

Biogas-Produktionsgesellschaften bei der Gestaltung und Abfassung aller notwendigen Verträge mit<br />

Dritten.<br />

Sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, schließen die Biogas-Produktionsgesellschaften<br />

mit den entsprechenden Generalunternehmern einen Vertrag über die Lieferung einer anlage ab. Die<br />

Errichtung der Anlage erfolgt, indem der beauftragte Generalunternehmer renommierte Anlagenhersteller<br />

als Subunternehmer beauftragt. Die Gesellschaft überwacht den Bau bzw. den Terminplan und<br />

sorgt dafür, dass die schlüsselfertige Anlage fristgerecht nach Durchführung einer technischen Funktionsprüfung<br />

an die jeweilige Biogas -Produktionsgesellschaft übergeben wird. Die Abnahme der Anlage<br />

vom Generalunternehmer durch die jeweilige Biogas-Produktionsgesellschaft wird durch sachkundige<br />

Mitarbeiter der Gesellschaft und externe Sachverständige, mit denen die Gesellschaft schon<br />

seit mehreren Jahren zusammenarbeitet, begleitet.<br />

Energieerzeugung<br />

In ihrem Tätigkeitsbereich Energieerzeugung betreibt die <strong>KTG</strong> Energie-Gruppe zusammen mit den<br />

einzelnen Produktionsgesellschaften eigene Biogasanlagen und erzeugt aus Biogas Energie, welche<br />

die Gesellschaft veräußert. Die Erzeugung von Energie aus Biogas in selbst betriebenen Anlagen<br />

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