KTG Agrar AG - ING-DiBa
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und könnte es zur Folge haben, dass die bisher emittierten Schuldverschreibungen aufgrund<br />
des damit verbundenen Angebots einen geringeren Marktwert haben.<br />
� Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen<br />
Die Emittentin ist gemäß den Anleihebedingungen berechtigt, nach vorausgegangener Kündigung<br />
mit einer Frist von vier Wochen zum nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin die Schuldverschreibungen<br />
ganz oder teilweise vorzeitig zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen<br />
zurückzuzahlen.<br />
� Es besteht ein Bonitätsrisiko<br />
Die Emittentin wird mit der Emission, die Gegenstand dieses Prospektes vom 27.06.2012 ist,<br />
Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu TEUR 50.000 ausgeben.<br />
Die Rückzahlung des gesamten Anleihebetrages von bis zu TEUR 50.000 hängt davon<br />
ab, dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten die Mittel aus der<br />
Emission so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen und am<br />
Ende der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Laufzeit die mit diesen Anleihen eingegangenen<br />
Verbindlichkeiten gegenüber den Zeichnern erfüllen kann. Es besteht damit das Risiko<br />
eines teilweisen oder sogar vollständigen Verlustes der Kapitaleinlagen der Anleger und<br />
der Zinsen. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin sind die Anleger nach Maßgabe der Insolvenzverordnung<br />
mit den sonstigen nicht bevorrechtigten Gläubigern der Emittentin gleichgestellt.<br />
Das Vermögen der Emittentin wird verwertet und zur Befriedigung der jeweiligen Gläubiger<br />
im Verhältnis ihrer Forderung zu den Gesamtverbindlichkeiten der Emittentin an diese<br />
verteilt. Eine bevorrechtigte Stellung der Anleger besteht nicht. Es besteht auch keine Einlagensicherung.<br />
� Der Marktwert der Inhaber-Teilschuldverschreibungen könnte sinken, falls sich die Kreditwürdigkeit<br />
bzw. die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin verschlechtert.<br />
Wenn sich eines der auf die Emittentin bezogenen Risiken verwirklicht und sich infolgedessen<br />
die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen erfüllen kann, wird der Marktwert der Schuldverschreibungen sinken.<br />
Selbst wenn sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Emittentin ihre aus den Schuldverschreibungen<br />
resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann, tatsächlich nicht verringert, könnten<br />
Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen, etwa weil sich das Rating der Emittentin<br />
verschlechtert. Außerdem könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der<br />
Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in<br />
derselben Branche wie die Emittentin tätig sind, nachteilig verändern. Sofern eines dieser Risiken<br />
eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren Kaufpreis als<br />
vor dem Eintritt des Risikos zu kaufen gewillt sein. Dann wird der Marktwert der Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen fallen. Entsprechendes könnte eintreten, wenn sich die Bilanzierungsregeln<br />
ändern und daraufhin die Bilanzpositionen der Emittentin angepasst werden müssen.<br />
Auch dies kann zu einer veränderten Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin<br />
führen.<br />
� Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind unbesichert und nicht durch Einlagensicherungssysteme<br />
geschützt.<br />
Den Anleihegläubigern sind keine Sicherheiten für den Fall eingeräumt worden, dass die Emittentin<br />
ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht erfüllen kann.<br />
Zudem ist die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern berechtigt, jederzeit Sicherheiten<br />
an ihren Vermögensgegenständen zugunsten anderer Gläubiger zu bestellen, es sei denn, es<br />
handelt sich hierbei um Gläubiger von Kapitalmarktverbindlichkeiten. Solche Sicherheiten zugunsten<br />
anderer Gläubiger sind zum Teil bereits bestellt worden. Hierbei handelt es sich um<br />
Grundschulden und andere Sicherheiten zugunsten finanzierender Banken. Im Falle einer Insolvenz<br />
der Emittentin könnte dies möglicherweise dazu führen, dass keine oder nahezu keine<br />
Mittel in der Insolvenzmasse zur Verteilung an die Anleihegläubiger zur Verfügung stehen<br />
und die Anleihegläubiger keine oder nur geringe Zahlungen auf ihre Forderungen erhalten.<br />
Für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung<br />
durch den Einlagensicherungsfonds oder vergleichbare Einrichtungen. Im Falle<br />
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