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KTG Agrar AG - ING-DiBa

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und könnte es zur Folge haben, dass die bisher emittierten Schuldverschreibungen aufgrund<br />

des damit verbundenen Angebots einen geringeren Marktwert haben.<br />

� Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen<br />

Die Emittentin ist gemäß den Anleihebedingungen berechtigt, nach vorausgegangener Kündigung<br />

mit einer Frist von vier Wochen zum nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin die Schuldverschreibungen<br />

ganz oder teilweise vorzeitig zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen<br />

zurückzuzahlen.<br />

� Es besteht ein Bonitätsrisiko<br />

Die Emittentin wird mit der Emission, die Gegenstand dieses Prospektes vom 27.06.2012 ist,<br />

Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu TEUR 50.000 ausgeben.<br />

Die Rückzahlung des gesamten Anleihebetrages von bis zu TEUR 50.000 hängt davon<br />

ab, dass die Anleiheschuldnerin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten die Mittel aus der<br />

Emission so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen und am<br />

Ende der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Laufzeit die mit diesen Anleihen eingegangenen<br />

Verbindlichkeiten gegenüber den Zeichnern erfüllen kann. Es besteht damit das Risiko<br />

eines teilweisen oder sogar vollständigen Verlustes der Kapitaleinlagen der Anleger und<br />

der Zinsen. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin sind die Anleger nach Maßgabe der Insolvenzverordnung<br />

mit den sonstigen nicht bevorrechtigten Gläubigern der Emittentin gleichgestellt.<br />

Das Vermögen der Emittentin wird verwertet und zur Befriedigung der jeweiligen Gläubiger<br />

im Verhältnis ihrer Forderung zu den Gesamtverbindlichkeiten der Emittentin an diese<br />

verteilt. Eine bevorrechtigte Stellung der Anleger besteht nicht. Es besteht auch keine Einlagensicherung.<br />

� Der Marktwert der Inhaber-Teilschuldverschreibungen könnte sinken, falls sich die Kreditwürdigkeit<br />

bzw. die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin verschlechtert.<br />

Wenn sich eines der auf die Emittentin bezogenen Risiken verwirklicht und sich infolgedessen<br />

die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen erfüllen kann, wird der Marktwert der Schuldverschreibungen sinken.<br />

Selbst wenn sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Emittentin ihre aus den Schuldverschreibungen<br />

resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann, tatsächlich nicht verringert, könnten<br />

Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen, etwa weil sich das Rating der Emittentin<br />

verschlechtert. Außerdem könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der<br />

Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in<br />

derselben Branche wie die Emittentin tätig sind, nachteilig verändern. Sofern eines dieser Risiken<br />

eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren Kaufpreis als<br />

vor dem Eintritt des Risikos zu kaufen gewillt sein. Dann wird der Marktwert der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen fallen. Entsprechendes könnte eintreten, wenn sich die Bilanzierungsregeln<br />

ändern und daraufhin die Bilanzpositionen der Emittentin angepasst werden müssen.<br />

Auch dies kann zu einer veränderten Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der Emittentin<br />

führen.<br />

� Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind unbesichert und nicht durch Einlagensicherungssysteme<br />

geschützt.<br />

Den Anleihegläubigern sind keine Sicherheiten für den Fall eingeräumt worden, dass die Emittentin<br />

ihre Verpflichtungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht erfüllen kann.<br />

Zudem ist die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern berechtigt, jederzeit Sicherheiten<br />

an ihren Vermögensgegenständen zugunsten anderer Gläubiger zu bestellen, es sei denn, es<br />

handelt sich hierbei um Gläubiger von Kapitalmarktverbindlichkeiten. Solche Sicherheiten zugunsten<br />

anderer Gläubiger sind zum Teil bereits bestellt worden. Hierbei handelt es sich um<br />

Grundschulden und andere Sicherheiten zugunsten finanzierender Banken. Im Falle einer Insolvenz<br />

der Emittentin könnte dies möglicherweise dazu führen, dass keine oder nahezu keine<br />

Mittel in der Insolvenzmasse zur Verteilung an die Anleihegläubiger zur Verfügung stehen<br />

und die Anleihegläubiger keine oder nur geringe Zahlungen auf ihre Forderungen erhalten.<br />

Für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung<br />

durch den Einlagensicherungsfonds oder vergleichbare Einrichtungen. Im Falle<br />

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