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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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14. Sozialamt - Betreuungsstelle<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 31<br />

Der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. oblag der Vollzug folgender Aufgaben:<br />

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, §§27-40 SGB XII<br />

Zwölftes Sozialgesetzbuch<br />

Laufende Leistungen<br />

es sind vor allem die nach Regelsätzen bemessenen Geldleistungen, Mehrbedarfszuschläge und Kosten für<br />

Unterkunft und Heizung. Die Hilfe muss als regelmäßig vorgesehen sein. Zudem können die gemäß §§37<br />

und 38 SGB XII darlehensweise gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt in Sonderfällen sowie die laufend<br />

gewährten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Alterssicherung laufende Leistungen sein.<br />

Einmalige Leistungen<br />

sie können als eigenständige Geld- oder Sachleistungen oder zusätzlich zur laufenden Hilfe gewährt werden,<br />

wie z.B. Erstausstattungen für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräten. In Ausnahmefällen können bei<br />

Vorliegen besonderer Umstände auch Miet- und Stromrückstände auf Darlehensbasis gewährt werden.<br />

Es wurden ca. 60 Fälle laufend und 15 Fälle einmalig betreut. Der Netto-Aufwand betrug € 164.797.-.<br />

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§41-46 SGB XII<br />

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit<br />

gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen erhalten. Gleiches gilt<br />

für Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres voll erwerbsgemindert sind.<br />

Es wurden insgesamt 394 Personen betreut, davon 273 jüngere Erwerbsunfähige und 121 Rentner/innen. Der<br />

Netto-Aufwand betrug € 1.098.519.-. Die Zahl der betreuten Personen und der Netto-Aufwand hat sich im Verhältnis<br />

zum Vorjahr geringfügig reduziert.<br />

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit, §§47-52 SGB XII<br />

Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Familienplanung,<br />

die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die Hilfe bei Sterilisation. Durch die Einführung<br />

der Krankenversicherungspflicht nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V konnten ab 01.04.2007 viele Personen in<br />

eine Krankenversicherung übergeführt werden. Die Zahl der Personen, die im Jahr <strong>2009</strong> Hilfen zur Gesundheit<br />

beanspruchen mussten, ist weiter rückläufig. Es wurden nur 34 Hilfen zur Gesundheit gewährt. Der Netto-<br />

Aufwand betrug € 23.231.- Er ist im Verhältnis zum Vorjahr um fast 50 % zurückgegangen.<br />

Die Versicherungsbeiträge zu den Krankenkassen werden im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

übernommen und entlasten somit die Aufwendungen bei den Hilfen zur Gesundheit.<br />

6. Kapitel: Eingliederungshilfe behinderte Menschen, §§53-60 SGB XII<br />

Die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> ist seit dem 01.01.2008 nach einer Gesetzesänderung<br />

nicht mehr für die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuständig. Die Zuständigkeit<br />

ist auf den Bezirk Oberpfalz in Regensburg übergegangen.<br />

Es wurden nur mehr Restarbeiten durchgeführt. Für die Vergangenheit gingen noch Einnahmen ein, so dass ein<br />

negativer Zuschuss in Höhe von € 29.000,00 erzielt werden konnte.

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