Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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14. Sozialamt - Betreuungsstelle<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
Sachgebiet 31<br />
Der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. oblag der Vollzug folgender Aufgaben:<br />
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, §§27-40 SGB XII<br />
Zwölftes Sozialgesetzbuch<br />
Laufende Leistungen<br />
es sind vor allem die nach Regelsätzen bemessenen Geldleistungen, Mehrbedarfszuschläge und Kosten für<br />
Unterkunft und Heizung. Die Hilfe muss als regelmäßig vorgesehen sein. Zudem können die gemäß §§37<br />
und 38 SGB XII darlehensweise gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt in Sonderfällen sowie die laufend<br />
gewährten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Alterssicherung laufende Leistungen sein.<br />
Einmalige Leistungen<br />
sie können als eigenständige Geld- oder Sachleistungen oder zusätzlich zur laufenden Hilfe gewährt werden,<br />
wie z.B. Erstausstattungen für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräten. In Ausnahmefällen können bei<br />
Vorliegen besonderer Umstände auch Miet- und Stromrückstände auf Darlehensbasis gewährt werden.<br />
Es wurden ca. 60 Fälle laufend und 15 Fälle einmalig betreut. Der Netto-Aufwand betrug € 164.797.-.<br />
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§41-46 SGB XII<br />
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit<br />
gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen erhalten. Gleiches gilt<br />
für Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres voll erwerbsgemindert sind.<br />
Es wurden insgesamt 394 Personen betreut, davon 273 jüngere Erwerbsunfähige und 121 Rentner/innen. Der<br />
Netto-Aufwand betrug € 1.098.519.-. Die Zahl der betreuten Personen und der Netto-Aufwand hat sich im Verhältnis<br />
zum Vorjahr geringfügig reduziert.<br />
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit, §§47-52 SGB XII<br />
Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Familienplanung,<br />
die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die Hilfe bei Sterilisation. Durch die Einführung<br />
der Krankenversicherungspflicht nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V konnten ab 01.04.2007 viele Personen in<br />
eine Krankenversicherung übergeführt werden. Die Zahl der Personen, die im Jahr <strong>2009</strong> Hilfen zur Gesundheit<br />
beanspruchen mussten, ist weiter rückläufig. Es wurden nur 34 Hilfen zur Gesundheit gewährt. Der Netto-<br />
Aufwand betrug € 23.231.- Er ist im Verhältnis zum Vorjahr um fast 50 % zurückgegangen.<br />
Die Versicherungsbeiträge zu den Krankenkassen werden im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
übernommen und entlasten somit die Aufwendungen bei den Hilfen zur Gesundheit.<br />
6. Kapitel: Eingliederungshilfe behinderte Menschen, §§53-60 SGB XII<br />
Die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> ist seit dem 01.01.2008 nach einer Gesetzesänderung<br />
nicht mehr für die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuständig. Die Zuständigkeit<br />
ist auf den Bezirk Oberpfalz in Regensburg übergegangen.<br />
Es wurden nur mehr Restarbeiten durchgeführt. Für die Vergangenheit gingen noch Einnahmen ein, so dass ein<br />
negativer Zuschuss in Höhe von € 29.000,00 erzielt werden konnte.