Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Beamtenverhältnis auf Lebenszeit<br />
Die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren wurde ebenfalls gestrichen. Beamte werden künftig mit Ablauf der<br />
Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Alle Beamten, die die Probezeit bereits abgeleistet<br />
und sich bezüglich ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hatten, wurden deshalb ab<br />
1.4.<strong>2009</strong> in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.<br />
Die vorgenannten Änderungen haben für die Beamten laufbahnrechtliche Bedeutung, da die Zeiten für Beförderungen<br />
künftig ab der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gerechnet werden.<br />
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen<br />
Der Mindestumfang einer familienpolitischen Teilzeitbeschäftigung wurde auf 8 Stunden in der Woche abgesenkt.<br />
Während der Elternzeit kann künftig auch eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 8 Stunden in der<br />
Woche im Beamtenverhältnis ausgeübt werden. Zwingende dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen.<br />
Die Höchstgrenze für eine Beurlaubung aus familiären Gründen wurde auf 15 Jahre angehoben (bisher 12<br />
Jahre).<br />
Personalkosten<br />
Die Personalkosten erhöhten sich von 11.790.372.- Euro in 2008 auf 12.190.138.- in <strong>2009</strong> (= 3,39 %). Im Hinblick<br />
auf die Erhöhungen im Beamten- und Tarifbereich und die Schaffung der Koordinierenden Kinderschutzstelle<br />
im Kreisjugendamt ist diese Erhöhung maßvoll. Die Personalausgaben beliefen sich je Einwohner auf<br />
97,40 Euro im Vergleich zu 91,71 Euro Vorjahr. Im Oberpfalz-Vergleich liegen die Personalkosten unseres<br />
<strong>Landkreis</strong>es unter dem Durchschnitt. Sie beanspruchten 17,5 % des Verwaltungshaushalts.<br />
Altersteilzeit<br />
Die tariflichen Reglungen zur Altersteilzeit für Beschäftigte sind zum 31.12.<strong>2009</strong> ausgelaufen. Sie wurden in den<br />
letzten Jahren rege in Anspruch genommen. Ob in den laufenden Tarifverhandlungen eine neue Regelung<br />
vereinbart wird, bleibt abzuwarten.<br />
Verlängert wurde die Altersteilzeit für Beamte, allerdings zu geänderten Konditionen. Die Altersteilzeit beginnt<br />
frühestens ab dem 60. Lebensjahr, bei Schwerbehinderten mit dem 58. Lebensjahr. Die Besoldung wurde auf<br />
80 % der Nettobezahlung abgesenkt. Die Arbeitsphase umfasst 60 % des Bewilligungszeitraums, 60 % sind<br />
ruhegehaltsfähig. Die Auswirkungen der Altersteilzeit für Beamte sind derzeit noch nicht abzusehen und können<br />
wohl erst nach Inkrafttreten des neuen Dienstrechts 2011 beurteilt werden.<br />
Aus- und Fortbildung<br />
Aus- und Fortbildung wurden wie in den Vorjahren fortgesetzt. Derzeit werden je ein Anwärter des mittleren und<br />
des gehobenen Dienstes sowie ein Auszubildender als Straßenwärter ausgebildet. Für die Fortbildung (ohne<br />
EDV) wurde ein Betrag von insgesamt 19.500.- Euro ausgegeben. Ein Inhouse-Seminar wurde für die Bauhöfe<br />
zum Thema „Ladungssicherheit“ durchgeführt.<br />
Schwerbehinderte<br />
Die Pflichtquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten wird weiterhin überschritten.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.