Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Gewerbebetriebe<br />
Aufgrund der sehr komplexen Rechtsmaterie stand das Staatliche Abfallrecht den Gewerbebetrieben (Abfallerzeuger,<br />
-transporteure und -entsorger) nicht nur überwachend, sondern in erster Linie beratend zur Seite.<br />
10 Gewerbebetriebe aus dem <strong>Landkreis</strong> wurden als Erzeuger für überwachungsbedürftige oder besonders<br />
überwachungsbedürftige Abfälle neu erfasst. Insgesamt sind nun über 490 Betriebe als Abfallerzeuger gelistet.<br />
Verschiedene zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wurden nachauditiert.<br />
Das Staatliche Abfallrecht gab in allen Fällen als Genehmigungsbehörde Stellungnahmen ab. Zum Teil waren<br />
hierzu Betriebsbegehungen notwendig.<br />
Zwei Gewerbebetrieben wurde eine abfallrechtliche Transportgenehmigung neu erteilt. Verschiedene bestehende<br />
Genehmigungen wurden geändert bzw. in ihrem Geltungsbereich verlängert.<br />
Neuerungen gab es im Bereich der Verpackungsverordnung und im Batteriengesetz.<br />
Schrott-Pkw<br />
Rotpunkt:<br />
Über das sog. Rotpunkt-Verfahren wurden etwa 140<br />
nicht zugelassene Pkw auf öffentlichem Grund erfasst.<br />
Nach Ablauf einer Monatsfrist gelten die Kfz als Abfall.<br />
Cirka 20 Pkw wurden innerhalb der von der Polizei gesetzten<br />
Frist nicht entfernt, sodass das Staatliche Abfallrecht<br />
für die Verwertung sorgen musste.<br />
Altfahrzeuge, Demontagebetriebe, „Abwrackprämie“:<br />
<strong>2009</strong> stand ganz im Zeichen der Abwrackprämie. Durch den enormen Anfall an zu demontierenden Altautos und<br />
die damit verbundene Lagerungsproblematik waren zahlreiche Gespräche mit Verwertern, Bürgern und<br />
Fachstellen zu führen. Das Staatliche Abfallrecht erwartet eine Entspannung der Situation erst Mitte 2010.<br />
Pflanzliche Abfälle<br />
Rund 40 landwirtschaftliche Betriebe zeigten die Behandlung von pflanzlichen Abfällen an. In diesem Zusammenhang<br />
sind immer wieder Beratungsgespräche zu führen. Insbesondere bei Forstwirten herrscht Unklarheit<br />
darüber, unter welchen Voraussetzungen pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen.<br />
Abbruch von Gebäuden<br />
Vor Beginn eines Abbruchvorhabens wird der Bauherr durch gezielte Hinweise und Merkblätter sensibilisiert.<br />
Durch dieses präventive Vorgehen sollen die zahlreichen Probleme mit widerrechtlich vermischten bzw. entsorgten<br />
Bauschutt verringert werden. Die Getrennthaltung der Abfälle ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
Schrottauto