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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Gewerbebetriebe<br />

Aufgrund der sehr komplexen Rechtsmaterie stand das Staatliche Abfallrecht den Gewerbebetrieben (Abfallerzeuger,<br />

-transporteure und -entsorger) nicht nur überwachend, sondern in erster Linie beratend zur Seite.<br />

10 Gewerbebetriebe aus dem <strong>Landkreis</strong> wurden als Erzeuger für überwachungsbedürftige oder besonders<br />

überwachungsbedürftige Abfälle neu erfasst. Insgesamt sind nun über 490 Betriebe als Abfallerzeuger gelistet.<br />

Verschiedene zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wurden nachauditiert.<br />

Das Staatliche Abfallrecht gab in allen Fällen als Genehmigungsbehörde Stellungnahmen ab. Zum Teil waren<br />

hierzu Betriebsbegehungen notwendig.<br />

Zwei Gewerbebetrieben wurde eine abfallrechtliche Transportgenehmigung neu erteilt. Verschiedene bestehende<br />

Genehmigungen wurden geändert bzw. in ihrem Geltungsbereich verlängert.<br />

Neuerungen gab es im Bereich der Verpackungsverordnung und im Batteriengesetz.<br />

Schrott-Pkw<br />

Rotpunkt:<br />

Über das sog. Rotpunkt-Verfahren wurden etwa 140<br />

nicht zugelassene Pkw auf öffentlichem Grund erfasst.<br />

Nach Ablauf einer Monatsfrist gelten die Kfz als Abfall.<br />

Cirka 20 Pkw wurden innerhalb der von der Polizei gesetzten<br />

Frist nicht entfernt, sodass das Staatliche Abfallrecht<br />

für die Verwertung sorgen musste.<br />

Altfahrzeuge, Demontagebetriebe, „Abwrackprämie“:<br />

<strong>2009</strong> stand ganz im Zeichen der Abwrackprämie. Durch den enormen Anfall an zu demontierenden Altautos und<br />

die damit verbundene Lagerungsproblematik waren zahlreiche Gespräche mit Verwertern, Bürgern und<br />

Fachstellen zu führen. Das Staatliche Abfallrecht erwartet eine Entspannung der Situation erst Mitte 2010.<br />

Pflanzliche Abfälle<br />

Rund 40 landwirtschaftliche Betriebe zeigten die Behandlung von pflanzlichen Abfällen an. In diesem Zusammenhang<br />

sind immer wieder Beratungsgespräche zu führen. Insbesondere bei Forstwirten herrscht Unklarheit<br />

darüber, unter welchen Voraussetzungen pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen.<br />

Abbruch von Gebäuden<br />

Vor Beginn eines Abbruchvorhabens wird der Bauherr durch gezielte Hinweise und Merkblätter sensibilisiert.<br />

Durch dieses präventive Vorgehen sollen die zahlreichen Probleme mit widerrechtlich vermischten bzw. entsorgten<br />

Bauschutt verringert werden. Die Getrennthaltung der Abfälle ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Schrottauto

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