Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit und die Anerkennungsfähigkeit vorgelegter ausländischer<br />
Dokumente und Urkunden sowie von Namensführungen und Namensschreibweisen ist immer wieder die<br />
Sachkunde der Aufsichtsbehörde im Landratsamt gefragt. Da darüber hinaus sehr viele Rechtsänderungen<br />
direkten Einfluss auf die Tätigkeit der Meldebehörden haben, besteht dort auch immer wieder der Bedarf der<br />
rechtlichen Beratung und der Klärung aufgetretener Rechts-, Erfassungs- und Verfahrensfragen. So<br />
mussten im vergangenen Jahr u. a. aufgetretene Fragen und Fälle zur Meldepflicht, zu Gruppenauskünften, zu<br />
Auskunftssperren und deren Gültigkeit, zur Kostenerhebung für Auskünfte an Notare und andere Stellen sowie<br />
insbesondere auch nochmals zu der im Jahr 2008 durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgten Vergabe<br />
der Steueridentifikationsnummer und den darin enthaltenen Daten beantwortet werden. Dies erfolgte meist<br />
telefonisch, in 8 Fällen (Vorjahr: 13) durch ausführliche Stellungnahmen bzw. Rechtsgutachten.<br />
Nach ersten Anfängen im Jahr 2008 mussten die Meldebehörden im Jahr <strong>2009</strong> die bei Ihnen gespeicherten<br />
Ausländerdaten zum Zwecke der Durchführung eines jährlich vorgeschriebenen Datenabgleichs mit den<br />
Daten der Ausländerbehörde an diese übermitteln und die dabei festgestellten Abweichungen soweit nötig<br />
und möglich korrigieren.<br />
b) Pass- und Ausweiswesen<br />
Im Pass- und Ausweiswesen waren auch <strong>2009</strong> wieder einige Anfragen zu den deutschen Pass- und Ausweisdokumenten<br />
zu beantworten. Der Schwerpunkt der Anfragen bezog sich zum einen auf die Erteilung von Pass-<br />
und Ausweisdokumenten an Kinder und zum anderen auf die Erfordernisse und Gültigkeit von Pass- und Ausweisdokumenten<br />
für Reisen ins Ausland.<br />
Nach der unproblematisch verlaufenen Einführung des elektronischen Reisepasses (ePass) der zweiten Generation<br />
ab 01.11.2007 haben bei den Pass- und Ausweisbehörden nun die Vorbereitungen zur Einführung eines<br />
elektronischen Personalausweises begonnen. Mitte <strong>2009</strong> wurde das neue Personalausweisgesetz verkündet.<br />
Ab dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise im Scheckkartenformat ausgestellt, für die dann wie<br />
bisher schon für die Reisepässe biometrische Passbilder benötigt werden. Die neuen elektronischen Personalausweise<br />
werden einen Chip enthalten, der drei Funktionen bietet: Speicherung biometrischer Daten,<br />
elektronischer Identitätsnachweis und qualifizierte elektronische Signatur. Die Beschäftigten der Pass- und<br />
Ausweisbehörden werden in den nächsten Monaten hierzu geschult werden.<br />
c) Ordnungswidrigkeitenverfahren im Pass-, Ausweis- und Melderecht<br />
Wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Melderechts und des Pass- und Ausweisrechts musste im Jahr<br />
<strong>2009</strong> in eigener Zuständigkeit wie schon in den beiden Jahren davor erfreulicherweise erneut nur in einem Fall<br />
ein Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Meldegesetz erlassen werden. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
wegen Verstoß gegen das Meldegesetz konnte nach Erledigung eingestellt werden. 16 weitere<br />
Ordnungswidrigkeitenanzeigen (9 wegen Verstößen gegen das Meldegesetz, 7 wegen Verstößen gegen das<br />
Ausweisrecht) wurden zuständigkeitshalber an die Gemeinden weitergeleitet.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.