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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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2. Gesundheitswesen<br />

Apothekenrecht<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> wurden insgesamt drei neue Betriebserlaubnisse erteilt. Zwei Versorgungsverträge zwischen<br />

einem Apotheker und einem Heim wurden neu geschlossen und genehmigt. Einer Apotheke wurde erlaubt, ihre<br />

Arzneimittel im Versand zu vertreiben.<br />

Freiheitsentziehungsgesetz<br />

<strong>2009</strong> wurde für fünf Personen die zwangsweise Unterbringung in das Bezirkskrankenhaus Parsberg beim<br />

Amtsgericht <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. beantragt.<br />

Heilpraktikerrecht<br />

Es wurde im Bereich des Heilpraktikerrechts 33 Heilpraktikererlaubnisse beantragt und zur Kenntnisüberprüfung<br />

an das Gesundheitsamt Regensburg weitergeleitet. Sieben Heilpraktikererlaubnisse zur Ausübung der<br />

Heilkunde ohne Bestallung wurden erteilt. 21 Anträge mussten abgelehnt werden.<br />

3. Veterinärwesen<br />

Tierschutzrecht<br />

Nach dem Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art<br />

und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.<br />

Wenn eine Tierhaltung diese Grundanforderungen nicht erfüllt, muss das Landratsamt entsprechende Maßnahmen<br />

zur Herstellung tierschutzgerechter Zustände treffen.<br />

Bei einer Hundehalterin, die das Landratsamt in Sachen Tierschutz seit Jahren beschäftigt, musste eine tierschutzrechtliche<br />

Anordnung in Bezug auf Haltung und Pflege der Tiere erlassen werden. Bei der betroffenen<br />

Tierhalterin wurden drei umfangreiche Kontrollen durchgeführt, die dazu führten, dass angedrohte Zwangsgelder<br />

angefordert werden mussten. Bei zwei weiteren Tierhaltern musste ein komplettes Tierhaltungs- und<br />

Betreuungsverbot erlassen werden. Ein Tierhalter hat inzwischen seinen kompletten Tierbestand abgegeben.<br />

Eine Strafanzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz wurde an die Staatsanwaltschaft<br />

abgegeben. Gegen den Betroffenen wurde vom Amtsgericht <strong>Neumarkt</strong> eine Geldstrafe verhängt.<br />

Für zwei Tiertransporteure, die Transporte von unter acht Stunden vornehmen, wurden Genehmigungen nach<br />

der VO (EG) Nr. 1/2005 erteilt.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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