Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 165 -<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Die umfassende rechtliche Beratung der Gemeinden und Zweckverbände auf dem Gebiet des Abgabenrechts<br />
stellt neben der Bearbeitung der vorgelegten Widersprüche einen weiteren Schwerpunkt im Tätigkeitsfeld der<br />
Kommunalaufsicht dar.<br />
Zu den vielfältigen Themen, die mit dem Kommunalabgabenrecht zusammenhängen, wurden wieder zahlreiche<br />
schriftliche Stellungnahmen abgegeben.<br />
Bereits im Vorfeld der Beitragserhebung bzw. im Stadium des von der Gemeinde oder dem Zweckverband<br />
durchzuführenden Abhilfeverfahrens fanden auch <strong>2009</strong> viele persönliche und telefonische Besprechungen mit<br />
den Vertretern der Kommunen statt.<br />
Dabei ging es im Bereich des Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrechts hauptsächlich um die Festlegung<br />
des Abrechnungsgebietes sowie um die Beantwortung der Frage, ob die Maßnahme eine beitragsfähige<br />
Verbesserung darstellt. Im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen standen die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen<br />
sowie die mit der Einführung der sog. getrennten Niederschlagswassergebühr verbundenen<br />
Probleme im Mittelpunkt.<br />
Der Meinungsaustausch zwischen der Rechtsaufsichtsbehörde und den Gemeinden im Vorfeld der Entscheidung<br />
führte oft dazu, dass Streitfragen zwischen der Ausgangsbehörde und den betroffenen Bürgerinnen und<br />
Bürgern geklärt werden konnten, so dass es nicht zur Erhebung eines Widerspruchs kam bzw. sich dessen<br />
Vorlage an die Widerspruchsbehörde erübrigte.<br />
Gegenstand vieler Besprechungen und Stellungnahmen waren auch die der Beitragserhebung zu Grunde liegenden<br />
Satzungen der Kommunen. Obwohl diese keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsicht mehr bedürfen,<br />
ist eine Prüfung bei deren Neuerlass bzw. Änderung erforderlich, da so Probleme beim späteren Vollzug<br />
vermieden werden können.<br />
<strong>2009</strong> wandten sich zunehmend mehr Bürger, meist persönlich, schon vor bzw. außerhalb eines Widerspruchsverfahrens<br />
an die Widerspruchsbehörde, um abgabenrechtliche Probleme abklären zu lassen. Derartige Anfragen<br />
können wegen des Verbots der Rechtsberatung für Privatpersonen jedoch nur allgemein beantwortet werden.<br />
Auf Grund der Fragestellungen hat sich aber auch im Jahr <strong>2009</strong> der Eindruck bestätigt, dass vielen Bürgern<br />
das Abstellen der Beitragspflicht bei den leitungsgebundenen Einrichtungen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme<br />
bzw. das Entstehen des Beitrags für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft nur schwer zu vermitteln<br />
ist.<br />
Im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts hat sich gezeigt, dass eine umfassende Bürgerinformation<br />
vor der Baumaßnahme und die Einbindung der Beitragspflichtigen während der Planung und<br />
Ausführung die Akzeptanz der Beitragspflicht wesentlich erhöhen.<br />
Nach dem das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse seit 11.08.2000 mit dem regulären<br />
Umsatzsteuersatz zu versteuern war, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 08.10.2008 (Az. V R 61/3<br />
und V R 27/06) entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %<br />
anzuwenden ist.<br />
Obwohl für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger kein Rechtsanspruch auf die Änderung von bestandskräftigen<br />
Bescheiden besteht und die Berichtigung der Bescheide mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden<br />
ist, haben sich viele Gemeinden und Zweckverbände für eine Änderung der entsprechenden Bescheide<br />
auf Antrag entschieden. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird bzw. wurde damit eine unerwartete<br />
Gutschrift beschert.<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.