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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Die umfassende rechtliche Beratung der Gemeinden und Zweckverbände auf dem Gebiet des Abgabenrechts<br />

stellt neben der Bearbeitung der vorgelegten Widersprüche einen weiteren Schwerpunkt im Tätigkeitsfeld der<br />

Kommunalaufsicht dar.<br />

Zu den vielfältigen Themen, die mit dem Kommunalabgabenrecht zusammenhängen, wurden wieder zahlreiche<br />

schriftliche Stellungnahmen abgegeben.<br />

Bereits im Vorfeld der Beitragserhebung bzw. im Stadium des von der Gemeinde oder dem Zweckverband<br />

durchzuführenden Abhilfeverfahrens fanden auch <strong>2009</strong> viele persönliche und telefonische Besprechungen mit<br />

den Vertretern der Kommunen statt.<br />

Dabei ging es im Bereich des Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrechts hauptsächlich um die Festlegung<br />

des Abrechnungsgebietes sowie um die Beantwortung der Frage, ob die Maßnahme eine beitragsfähige<br />

Verbesserung darstellt. Im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen standen die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen<br />

sowie die mit der Einführung der sog. getrennten Niederschlagswassergebühr verbundenen<br />

Probleme im Mittelpunkt.<br />

Der Meinungsaustausch zwischen der Rechtsaufsichtsbehörde und den Gemeinden im Vorfeld der Entscheidung<br />

führte oft dazu, dass Streitfragen zwischen der Ausgangsbehörde und den betroffenen Bürgerinnen und<br />

Bürgern geklärt werden konnten, so dass es nicht zur Erhebung eines Widerspruchs kam bzw. sich dessen<br />

Vorlage an die Widerspruchsbehörde erübrigte.<br />

Gegenstand vieler Besprechungen und Stellungnahmen waren auch die der Beitragserhebung zu Grunde liegenden<br />

Satzungen der Kommunen. Obwohl diese keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsicht mehr bedürfen,<br />

ist eine Prüfung bei deren Neuerlass bzw. Änderung erforderlich, da so Probleme beim späteren Vollzug<br />

vermieden werden können.<br />

<strong>2009</strong> wandten sich zunehmend mehr Bürger, meist persönlich, schon vor bzw. außerhalb eines Widerspruchsverfahrens<br />

an die Widerspruchsbehörde, um abgabenrechtliche Probleme abklären zu lassen. Derartige Anfragen<br />

können wegen des Verbots der Rechtsberatung für Privatpersonen jedoch nur allgemein beantwortet werden.<br />

Auf Grund der Fragestellungen hat sich aber auch im Jahr <strong>2009</strong> der Eindruck bestätigt, dass vielen Bürgern<br />

das Abstellen der Beitragspflicht bei den leitungsgebundenen Einrichtungen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme<br />

bzw. das Entstehen des Beitrags für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft nur schwer zu vermitteln<br />

ist.<br />

Im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts hat sich gezeigt, dass eine umfassende Bürgerinformation<br />

vor der Baumaßnahme und die Einbindung der Beitragspflichtigen während der Planung und<br />

Ausführung die Akzeptanz der Beitragspflicht wesentlich erhöhen.<br />

Nach dem das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse seit 11.08.2000 mit dem regulären<br />

Umsatzsteuersatz zu versteuern war, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 08.10.2008 (Az. V R 61/3<br />

und V R 27/06) entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %<br />

anzuwenden ist.<br />

Obwohl für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger kein Rechtsanspruch auf die Änderung von bestandskräftigen<br />

Bescheiden besteht und die Berichtigung der Bescheide mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden<br />

ist, haben sich viele Gemeinden und Zweckverbände für eine Änderung der entsprechenden Bescheide<br />

auf Antrag entschieden. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird bzw. wurde damit eine unerwartete<br />

Gutschrift beschert.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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