Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Die Entscheidung der unteren staatlichen Rechtsaufsichtsbehörde über die von den Bürgerinnen und Bürgern<br />
gegen Beitrags- und Gebührenbescheide der Gemeinden und Zweckverbände erhobenen Widersprüche bildet<br />
einen Arbeitsschwerpunkt im Tätigkeitsbereich des Sachgebietes 51.<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> wurden im Bereich des Abgabenrechts 65 Widerspruchsverfahren abschließend behandelt. Die<br />
Verteilung auf die einzelnen Rechtsbereiche ergibt sich aus der folgenden Übersicht:<br />
bearbeitete Widersprüche <strong>2009</strong> nach Rechtsbereichen<br />
Kanalbeiträge 13<br />
Wasserbeiträge 17<br />
Erschließungsbeiträge 10<br />
Straßenausbaubeiträge 8<br />
Gebühren 8<br />
Sonstige 9<br />
Die abgeschlossenen Verfahren waren für die Widerspruchsführer zu ca. 20 % ganz oder teilweise erfolgreich.<br />
Rund die Hälfte der Widersprüche wurde von den jeweiligen Widerspruchsführern nach der Überprüfung der<br />
Sach- und Rechtslage durch die Widerspruchsbehörde zurück genommen, um die kostenpflichtige Zurückweisung<br />
des Widerspruchs zu vermeiden.<br />
Nach dem Kenntnisstand der Widerspruchsbehörde wird von den Betroffenen von der nun gegebenen Möglichkeit<br />
gegen die erlassenen Abgabenbescheide sofort Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht zu erheben nach<br />
wie vor kein Gebrauch gemacht.<br />
Offensichtlich ziehen viele Bürgerinnen und Bürger eine Überprüfung des strittigen Bescheides durch die<br />
Widerspruchsbehörde der direkten Klageerhebung vor, da im Falle der Rücknahme des Widerspruchs nach<br />
Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Widerspruchsbehörde vergleichsweise niedrige Gebühren erhoben<br />
werden.<br />
Auch nach einer Zurückweisung der Widersprüche durch die Widerspruchsbehörde wandten sich nur sehr vereinzelt<br />
Bürger mit einer Klage an das Verwaltungsgericht.<br />
175 Widersprüche wurden seitens der Gemeinden und Zweckverbände im Jahr <strong>2009</strong> mit der Bitte um Erlass<br />
des Widerspruchsbescheides neu vorgelegt, wobei ein Anteil von rund 70 % die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />
in der westlichen Altstadt der Großen Kreisstadt <strong>Neumarkt</strong> betrifft.<br />
Die Erhebung von Beiträgen war auch im Jahr <strong>2009</strong> wieder Gegenstand mehrerer Petitionen, mit denen sich die<br />
betroffenen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an den Bayerischen Landtag wandten. Zu diesen Eingaben<br />
musste seitens der Rechtsaufsichtsbehörde ausführlich Stellung genommen werden. Im Jahr <strong>2009</strong> hat der<br />
Bayerische Landtag über drei Petitionen aus dem Bereich des Abgabenrechts entschieden, wobei lediglich eine<br />
Eingabe zum Erfolg führte.<br />
Im Rahmen von 25 förderfähigen Zuwendungsverfahren des Freistaates Bayern wurde die Beitragsfähigkeit von<br />
geplanten kommunalen Straßenausbaumaßnahmen sowie gegebenenfalls die Höhe der zu erwartenden<br />
Beiträge durch die staatliche Rechtsaufsicht geprüft und entsprechende Stellungnahmen abgegeben.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.