Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Artenschutzrecht<br />
Es wurden 528 EU-Bescheinigungen für den Besitz und die Vermarktung von streng geschützten Tieren des<br />
Anhanges A der EG-VO 338/97 ausgestellt. Der größte Teil der Bescheinigungen wurde für Nachzuchten von<br />
griechischen Landschildkröten, Breitrandschildkröten und maurische Landschildkröten erstellt. Im Vergleich zum<br />
Vorjahr wurden dieses Jahr 50 EU-Bescheinigungen mehr ausgestellt.<br />
6 EU-Bescheinigungen wurden für Nachzuchten von Eulenvögeln,<br />
13 Ersatz EU-Bescheinigungen für ungültig gewordene EU-Bescheinigungen und<br />
6 EU-Bescheinigungen für die seltene Spinnenschildkröte ausgestellt.<br />
Erstmalig wurde eine EU-Bescheinigung als Vorlagebescheinigung ausgestellt für die Urtinktur des europäischen<br />
Alpenveilchens. Diese Urtinktur wird in geringsten Mengen zur Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln<br />
benötigt. Da diese Arzneimittel nicht nur innerhalb der EU vertrieben werden, wird zur Ausfuhr in<br />
Drittländer eine Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz erforderlich. Das Bundesamt für<br />
Naturschutz ist für die Überprüfung, Genehmigung und Überwachung der Ausfuhr in Drittländer zuständig.<br />
Die meisten Menschen kennen das Alpenveilchen als hübsche in vielen Farben erhältliche Topfpflanze, die in<br />
Super- und Baumärkten oder Blumenladen zum Kauf angeboten wird. Das europäische Alpenveilchen kommt in<br />
Deutschland in der freien Natur wie z. B. im Altmühltal vor. Bei dieser Pflanze wie auch z. B. bei der Schlüsselblume,<br />
dem Mönchspfeffer und der Mariendistel es sich um alte Volksarzneipflanzen handelt. Sie werden<br />
auch heute noch zur Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln genutzt. Eine Naturentnahme der Pflanze des<br />
europäischen Alpenveilchens, es ist besonders geschützt nach § 10 Abs.2 Nr.10 a) Bundesnaturschutzgesetz,<br />
ist verboten. Naturentnahmen werden nur in Einzelausnahme-Genehmigungen durch die höhere Naturschutzbehörde<br />
zugelassen. Aus diesem Grund wird das europäische Alpenveilchen zwischenzeitlich in großen Zuchtanlagen<br />
nachgezüchtet. Diese legal gezüchteten Exemplare dürfen dann verkauft und weiter verarbeitet werden.<br />
Allerdings müssen diese Pflanzen bei der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden und beim<br />
gewerblichen Handel unterliegt die Pflanze der Buchführungspflicht. Beim europäischen Alpenveilchen werden<br />
den gezüchteten Pflanzen die Knollen entnommen. Diese Knolle ist durch die Saponine stark giftig und soll für<br />
den Menschen in einer Menge von 10 g bereits tödlich sein. Die Knollen werden gesäubert und in aufwendigen<br />
Verfahren zur Urtinktur verarbeitet. Aus kleinsten Mengen (Spuren) dieser Urtinktur werden dann die verschiedensten<br />
pflanzlichen Arzneimittel hergestellt. Im nachfolgenden Bild ist ein europäisches Alpenveilchen –<br />
Cyclamen purpurascens - an seinem natürlichen Standort zu sehen.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.