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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Waffenrecht 2005 2006 2007 2008 <strong>2009</strong><br />

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse 1 1 1 1 1<br />

Ausstellung von Feuerwaffenpässen 13 16 4 15 4<br />

Verlängerung von Feuerwaffenpässen 7 8 9 5 16<br />

Ausnahme Alterserfordernis 19 9 13 13 9<br />

OWiG-Verfahren 15 9 7 14 19<br />

Sprengstoffrecht 2004 2005 2006 2007 2008 <strong>2009</strong><br />

Erteilung sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, davon 43 46 27 27 22 40<br />

- zum Böllerschießen 14 24 11 17 8 19<br />

- zum Schießen mit Vorderladerwaffen 3 3 2 3 3 1<br />

- zum Wiederladen von Patronenhülsen 8 3 2 2 7 6<br />

Böller und Vorderlader 4 3 3 2 2 4<br />

Böller und Wiederlader 1 0 0 0<br />

Vorderlader und Wiederlader 9 7 6 0 2 4<br />

Böller, Vorderlader und Wiederlader 5 6 2 3 0 6<br />

Verlängerung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen 56 55 45 59 56 69<br />

Die EDV-Einführung im Waffen- und Sprengstoffrecht ist abgeschlossen. Sie bringt insbesondere im Bereich der<br />

Zuverlässigkeitsüberprüfung große Erleichterung. Auch der Datenaustausch mit den Gemeinden führt zu<br />

besseren, insb. schnelleren Ergebnissen. Die Schießerlaubnis für Böller ist aufgrund einer Gesetzesänderung<br />

entfallen.<br />

Im Sprengstoffbereich haben sich die Zahlen teilweise stark erhöht. Bei den Neuanträgen auf eine sprengstoffrechtliche<br />

Erlaubnis ist insb. eine erhebliche Steigerung zum Böllerschießen festzustellen (19 – 8), ebenso bei<br />

der Verlängerung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen (69 – 56).<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Jugendschutzgesetz<br />

und Rundfunkwesen)<br />

Auch <strong>2009</strong> mussten wieder zahlreiche Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Erfreulicherweise (aus unserer<br />

Sicht und die Auswirkungen auf die Gesellschaft) sind die Verfahren wegen Nichterfüllung der Schulpflicht mit<br />

dem arbeitsintensiven Weiterführen (Arbeitsauflagen, Jugendarrest) nicht gestiegen. Betroffen sind Schüler und<br />

Schülerinnen, meist aus der Berufsschule, gegen die 159 (im Vorjahr 152) Verfahren eingeleitet wurden. Leider<br />

waren jedoch auch wieder Verfahren gegen Eltern erforderlich.<br />

Der Schulzwang wurde in keinem Fall vollzogen.<br />

22 Verstöße (Vorjahr 15) gegen das Jugendschutzgesetz wurden geahndet. Zur Erleichterung für die Eltern<br />

wurde für die Übertragung/Übernahme von Erziehungsaufgaben für Minderjährige nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz<br />

ein Formblatt ins Internet gestellt (www.landkreis-neumarkt.de). Es gilt jetzt ein amtlicher<br />

„Bußgeldkatalog“. Die darin aufgeführten Bußgelder sind enorm hoch.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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