Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 196 -<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Danach können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die<br />
� am 31. Dezember <strong>2009</strong> mindestens für die letzten sechs Monaten zumindest eine Halbtagsbeschäftigung<br />
nachweisen oder bis zum 31. Januar 2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung<br />
glaubhaft nachweisen können,<br />
� entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder<br />
� sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden,<br />
eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2011 erhalten.<br />
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31. Dezember <strong>2009</strong> mangels Erfüllung der gesetzlichen<br />
Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht verlängert werden kann, können für die Dauer von zwei Jahren<br />
eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des<br />
Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben. Die<br />
Voraussetzungen der im Jahre 2007 getroffenen gesetzlichen Altfallregelung müssen aber weiterhin vorliegen.<br />
Danach mussten geduldete Ausländer u.a. seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern mindestens seit<br />
sechs Jahren) in Deutschland leben, über ausreichenden Wohnraum verfügen, hinreichende Deutschkenntnisse<br />
besitzen, bei schulpflichtigen Kindern den Schulbesuch nachweisen und nicht wegen einer im Bundesgebiet<br />
begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. betraf dies 6 Personen.<br />
Vier davon kamen in den Genuss dieser Bleiberechtsregelung, wobei es umfangreicher Gespräche und<br />
Vermittlungen bedurfte bis eine Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit feststand. Bei zwei Betroffenen<br />
sind nach Entfallen einer Voraussetzung ausländerrechtliche Maßnahmen in die Wege geleitet worden.<br />
f) Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ausländerrecht<br />
Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ausländerrecht wegen Nichtbeachtung ausländerrechtlicher<br />
Bestimmungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. So mussten im vergangenen Jahr insgesamt 15<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren (Vorjahr: 7) durchgeführt werden. Dabei handelte es sich in 4 Fällen um Verstöße<br />
gegen das Aufenthaltsgesetz, in 1 Fall um einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU und in 10<br />
Fällen um Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz. Die Ahndung<br />
erfolgte in 10 Fällen durch Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, in 4 Fällen durch Verwarnung mit Verwarnungsgeld<br />
und in 1 Fall durch Bußgeldbescheid.<br />
g) Rechtsmittelverfahren<br />
Die Entscheidungen und Tätigkeiten der Ausländerbehörde hatten auch im vergangenen Jahr erfreulicherweise<br />
nur wenige Rechtsmittel und Eingaben zur Folge. Soweit bislang entschieden wurde, führten die eingelegten<br />
Rechtsmittel überwiegend nicht zum gewünschten Erfolg.<br />
Rechtsmittel 2006 2007 2008 <strong>2009</strong><br />
Verwaltungsgerichtsverfahren (Klagen und Eilanträge) 11 9 10 16<br />
Eingaben und Petitionen 2 0 3 3<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.