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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Danach können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die<br />

� am 31. Dezember <strong>2009</strong> mindestens für die letzten sechs Monaten zumindest eine Halbtagsbeschäftigung<br />

nachweisen oder bis zum 31. Januar 2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung<br />

glaubhaft nachweisen können,<br />

� entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder<br />

� sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden,<br />

eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2011 erhalten.<br />

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31. Dezember <strong>2009</strong> mangels Erfüllung der gesetzlichen<br />

Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht verlängert werden kann, können für die Dauer von zwei Jahren<br />

eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des<br />

Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben. Die<br />

Voraussetzungen der im Jahre 2007 getroffenen gesetzlichen Altfallregelung müssen aber weiterhin vorliegen.<br />

Danach mussten geduldete Ausländer u.a. seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern mindestens seit<br />

sechs Jahren) in Deutschland leben, über ausreichenden Wohnraum verfügen, hinreichende Deutschkenntnisse<br />

besitzen, bei schulpflichtigen Kindern den Schulbesuch nachweisen und nicht wegen einer im Bundesgebiet<br />

begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. betraf dies 6 Personen.<br />

Vier davon kamen in den Genuss dieser Bleiberechtsregelung, wobei es umfangreicher Gespräche und<br />

Vermittlungen bedurfte bis eine Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit feststand. Bei zwei Betroffenen<br />

sind nach Entfallen einer Voraussetzung ausländerrechtliche Maßnahmen in die Wege geleitet worden.<br />

f) Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ausländerrecht<br />

Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ausländerrecht wegen Nichtbeachtung ausländerrechtlicher<br />

Bestimmungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. So mussten im vergangenen Jahr insgesamt 15<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Vorjahr: 7) durchgeführt werden. Dabei handelte es sich in 4 Fällen um Verstöße<br />

gegen das Aufenthaltsgesetz, in 1 Fall um einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU und in 10<br />

Fällen um Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz. Die Ahndung<br />

erfolgte in 10 Fällen durch Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, in 4 Fällen durch Verwarnung mit Verwarnungsgeld<br />

und in 1 Fall durch Bußgeldbescheid.<br />

g) Rechtsmittelverfahren<br />

Die Entscheidungen und Tätigkeiten der Ausländerbehörde hatten auch im vergangenen Jahr erfreulicherweise<br />

nur wenige Rechtsmittel und Eingaben zur Folge. Soweit bislang entschieden wurde, führten die eingelegten<br />

Rechtsmittel überwiegend nicht zum gewünschten Erfolg.<br />

Rechtsmittel 2006 2007 2008 <strong>2009</strong><br />

Verwaltungsgerichtsverfahren (Klagen und Eilanträge) 11 9 10 16<br />

Eingaben und Petitionen 2 0 3 3<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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