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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Aushändigung der Zertifikate Deutsch B 1 sowie Vornahme von Einbürgerungen am 16.06.2008<br />

d) Rechtsänderungen, Besonderheiten<br />

Das Ausländerrecht blieb auch im Jahr <strong>2009</strong> nicht von zahlreichen Rechtsänderungen verschont, die meist auch<br />

Umstellungen von EDV und Vordrucken und teilweise sogar in der technischen Sachausstattung der<br />

Ausländerbehörde zur Folge hatten.<br />

Mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz und weiteren kleineren Änderungen in anderen Gesetzen erfolgten<br />

gleich zu Jahresbeginn Änderungen im Bereich des Zuwanderungsrechts.<br />

Ebenfalls bereits ab Januar <strong>2009</strong> wurde ein bundeseinheitlicher Orientierungskurstest eingeführt. Eine weitere<br />

Änderung der Integrationskursverordnung hatte ab Juli <strong>2009</strong> die Umwandlung der Abschlussprüfung der<br />

Integrationskurse in eine skalierte Sprachprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ zur Folge.<br />

Erhebliche Umstellungen brachte die Einführung elektronischer Reiseausweise für Ausländer, für Flüchtlinge<br />

und für Staatenlose am 26.06.<strong>2009</strong>. Diese Dokumente werden seither nicht mehr unmittelbar von der<br />

Ausländerbehörde, sondern ausschließlich durch die Bundesdruckerei ausgestellt und enthalten nun einen Chip<br />

mit Biometriemerkmalen. Die Antragstellung erfolgt in genau festgelegtem Verfahren mit Abnahme der<br />

Fingerabdrücke bei der Ausländerbehörde, die die Antragsunterlagen dann elektronisch an die Bundesdruckerei<br />

übermittelt und nach Erhalt der Dokumente diese vor Ausgabe an die Antragsteller auf ihre inhaltliche Richtigkeit<br />

hin überprüfen muss. Die Sachbearbeiter der Ausländerbehörden mussten für dieses neue Verfahren<br />

geschult werden. Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. nahm Ende Januar <strong>2009</strong> in Absprache auch an einer<br />

zentralen Informationsveranstaltung hierzu teil und gab diese Informationen im Rahmen einer Arbeitsbesprechung<br />

von Ausländerbehörden im Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. am 04.03.<strong>2009</strong> an die Sachbearbeiter<br />

anderer Ausländerbehörden weiter. Nach der Einführung der Dokumente erfolgte am 16.09.<strong>2009</strong> in Straubing<br />

eine weitere Arbeitsbesprechung von Ausländerbehörden.<br />

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

(FGG-Reformgesetz) brachte ab 01.09.<strong>2009</strong> weitere Änderungen für das Sachgebiet.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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