Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Schutzraum-Bauten, Warndienst, Selbstschutz, Kosten/Prüfungen<br />
Die Ausführungen zum Zivilschutz gelten entsprechend. Die Schutzraum-Überprüfungen sind weggefallen. Für<br />
die den Gemeinden entstehenden Kosten gibt es nach wie vor Zuschüsse.<br />
Der überörtliche Warndienst ist verbessert. Für die örtliche Alarmierung wird vom Bund aber nach wie vor keine<br />
Möglichkeit angeboten. Es wird immer noch nach solchen gesucht.<br />
Ordnungswidrigkeitengesetz<br />
Bußgeldverfahren § 111 OWiG (falsche Namensangabe): 4 Verfahren (Vorjahr 11).<br />
Bußgeldverfahren § 117 OWiG (unzulässiger Lärm): 37 Verfahren (Vorjahr 44).<br />
Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />
Beratungen sind nach wie vor im Bereich der Hunde-/ Kampfhundehaltung erforderlich. Einige Widerspruchsverfahren<br />
sowie OwiG-Verfahren wurden ebenfalls durchgeführt.<br />
Nennenswerten Einsatz gibt es auch bei den Verfahren nach Art. 19 LStVG (Veranstaltungen von Vergnügungen)<br />
im Rahmen der Beratungen von Gemeinden und Privatpersonen zu verzeichnen.<br />
Behördenfunk<br />
Die neue BOS-Funkrichtlinie hat vor allem den Gemeinden eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens<br />
gebracht. Seit 01.01.2001 ist somit nunmehr keine Einzelgenehmigung der Funkgeräte mehr erforderlich, anstelle<br />
dessen wird eine sog- Frequenzzuteilung für eine bestimmte Bandbreite erteilt (z.B. eine Genehmigung für<br />
alle Fahrzeugfunkanlagen der FF einer Gemeinde).<br />
Die Umstellung auf dem Digitalfunk ist im Laufenden. Laut letzten Aussagen aus dem Ministerium ist nun 2013<br />
als Einführungsjahr geplant.<br />
Feiertagsgesetz<br />
Im Vollzug dieses Gesetzes ist das Landratsamt vor allem bei Auskünften und Bußgeldverfahren tätig.<br />
17 Verfahren (im Vorjahr 13) waren durchzuführen.<br />
Sammlungsgesetz / Lotterie-Verordnung<br />
Die Genehmigung von Sammlungen ist nicht mehr notwendig, weil zum 1.1.2008 das Sammlungsgesetz aufgehoben<br />
worden ist. Das bringt eine Erleichterung für die Antragsteller und die Behörden. Inwieweit sich die<br />
Aufhebung für die Organisationen als positiv erweist, muss sich erst zeigen.<br />
Die erforderlichen Verfahren für Lotterien werden durch die Regierung bzw. das Landratsamt und die Gemeinden<br />
durchgeführt. Schwierigkeiten sind nicht bekannt.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.