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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Schutzraum-Bauten, Warndienst, Selbstschutz, Kosten/Prüfungen<br />

Die Ausführungen zum Zivilschutz gelten entsprechend. Die Schutzraum-Überprüfungen sind weggefallen. Für<br />

die den Gemeinden entstehenden Kosten gibt es nach wie vor Zuschüsse.<br />

Der überörtliche Warndienst ist verbessert. Für die örtliche Alarmierung wird vom Bund aber nach wie vor keine<br />

Möglichkeit angeboten. Es wird immer noch nach solchen gesucht.<br />

Ordnungswidrigkeitengesetz<br />

Bußgeldverfahren § 111 OWiG (falsche Namensangabe): 4 Verfahren (Vorjahr 11).<br />

Bußgeldverfahren § 117 OWiG (unzulässiger Lärm): 37 Verfahren (Vorjahr 44).<br />

Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />

Beratungen sind nach wie vor im Bereich der Hunde-/ Kampfhundehaltung erforderlich. Einige Widerspruchsverfahren<br />

sowie OwiG-Verfahren wurden ebenfalls durchgeführt.<br />

Nennenswerten Einsatz gibt es auch bei den Verfahren nach Art. 19 LStVG (Veranstaltungen von Vergnügungen)<br />

im Rahmen der Beratungen von Gemeinden und Privatpersonen zu verzeichnen.<br />

Behördenfunk<br />

Die neue BOS-Funkrichtlinie hat vor allem den Gemeinden eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens<br />

gebracht. Seit 01.01.2001 ist somit nunmehr keine Einzelgenehmigung der Funkgeräte mehr erforderlich, anstelle<br />

dessen wird eine sog- Frequenzzuteilung für eine bestimmte Bandbreite erteilt (z.B. eine Genehmigung für<br />

alle Fahrzeugfunkanlagen der FF einer Gemeinde).<br />

Die Umstellung auf dem Digitalfunk ist im Laufenden. Laut letzten Aussagen aus dem Ministerium ist nun 2013<br />

als Einführungsjahr geplant.<br />

Feiertagsgesetz<br />

Im Vollzug dieses Gesetzes ist das Landratsamt vor allem bei Auskünften und Bußgeldverfahren tätig.<br />

17 Verfahren (im Vorjahr 13) waren durchzuführen.<br />

Sammlungsgesetz / Lotterie-Verordnung<br />

Die Genehmigung von Sammlungen ist nicht mehr notwendig, weil zum 1.1.2008 das Sammlungsgesetz aufgehoben<br />

worden ist. Das bringt eine Erleichterung für die Antragsteller und die Behörden. Inwieweit sich die<br />

Aufhebung für die Organisationen als positiv erweist, muss sich erst zeigen.<br />

Die erforderlichen Verfahren für Lotterien werden durch die Regierung bzw. das Landratsamt und die Gemeinden<br />

durchgeführt. Schwierigkeiten sind nicht bekannt.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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