Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog.<br />
"Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen,<br />
d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden<br />
Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung<br />
und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.<br />
Am 01. Juli <strong>2009</strong> ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />
(2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte<br />
Förderkonditionen wie z.B:<br />
- Förderung nicht nur der ersten Fortbildungsmaßnahme sondern einer Fortbildungsmaßnahme,<br />
- zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 % zum Maßnahmebeitrag soll bei Bestehen der<br />
Prüfung ein neuer Erlass von 25 % auf das entfallende Restdarlehen gewährt werden,<br />
- künftig werden auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege gefördert für die bislang<br />
keine entsprechende landesrechtliche Regelung vorlag,<br />
- erleichterte Fördermöglichkeiten für langfristig aufenthaltsberechtigte ausländische Antragsteller durch den<br />
Wegfall der vorherigen Mindesterwerbsdauer,<br />
- verbesserte Erlassmöglichkeiten des Restdarlehens bei Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen.<br />
Mit dem neuen "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen<br />
werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel<br />
in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich<br />
schwierigen Zeiten zu sichern.<br />
Im Kalenderjahr <strong>2009</strong> wurden beim Amt für Ausbildungsförderung 370 (+ 13.1 %) Anträge und 192 (./. 23,8 %)<br />
Änderungsanträge nach dem AFBG gestellt.<br />
Aufstiegsfortbildungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen worden sind (1.7.<strong>2009</strong>) und noch<br />
andauern, waren neu zu bewilligen.<br />
Mit der Gesetzesänderung kamen auch erhöhte Anforderungen an die Fortbildungsteilnehmer/innen. Sie sind<br />
nun verpflichtet einen Teilnahmenachweis spätestens nach 6 Monaten über die regelmäßige Teilnahme an den<br />
Lehrveranstaltungen vorzulegen.<br />
Die Wiedervorlage des Teilnahmenachweises ist durch die Bewilligungsbehörde zu überwachen. Der Bewilligungsbescheid<br />
ergeht nun regelmäßig mit diesem Vorbehalt.<br />
Es wurden 4 Widersprüche der Regierung der Oberpfalz zur Entscheidung vorgelegt. Eine Klage beim Verwaltungsgericht<br />
ist derzeit anhängig.<br />
Beim Vorliegen der Voraussetzungen können die Lehrgangskosten zu 30,5 % und Beiträge zum Lebensunterhalt<br />
zu 44 % als Zuschussleistung übernommen werden. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf Abschluss eines<br />
Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />
Die Zuschussleistungen zum Lebensunterhalt und zu den anteiligen Kosten der Lehrveranstaltungen betrugen<br />
502.795 €.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.